Weitere Entscheidung unten: KG, 13.04.2015

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   LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14   

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LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14 (https://dejure.org/2014,14706)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2014 - 27 O 56/14 (https://dejure.org/2014,14706)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 27 O 56/14 (https://dejure.org/2014,14706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rabüro.de

    Erkennbar private Lebensvorgänge gehören auch bei Prominenten zur geschützten Privatsphären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld

  • archive.org (Pressebericht, 08.12.2014)

    Das Ende der künstlerischen Straßenfotografie?

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.10.2014)

    Fotografie: Boom, gelöscht, verschwunden

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Straßenfotografie - eine rechtlich heikle Kunst

  • taz.de (Pressebericht, 27.03.2015)

    Persönlichkeitsrecht versus Kunstfreiheit: Nicht immer vorteilhaft

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Streetfotografie noch zulässig? Rechtliche Risiken und Rechtsfolgen

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2015)

    Berliner Ostkreuz-Fotograf Espen Eichhöfer: Heimlich fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 729
  • afp 2015, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Hierbei handelt es sich um eine echte, vom Geschädigten darzulegende und zu beweisende Anspruchsvoraussetzung und nicht lediglich um einen im Rahmen des § 254 BGB bedeutsamen, die Ersatzpflicht beschränkenden und damit in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallenden Umstand (BGH Urteil vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, zitiert nach juris, Rdnr. 19).

    Ob eine Ergänzung des ursprünglichen Auftrags vorliegt oder ein neuer Auftrag erteilt wurde, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen BGH AfP 2010, 469, juris Rdz. 16 ff. m. w. Nachw.).

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Übersendung einer Rechnung, auch wenn sie eine Zahlungsfrist enthält, ist keine Mahnung (BGH NJW 2008, 50).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    31 Indem die Beklagten der Abmahnung der Klägerin umgehend nachgekommen sind und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, haben sie im konkreten Fall zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Bildnisveröffentlichung grundsätzlich nicht hinwegsetzen wollen und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Privatsphäre umfasst sowohl in räumlicher als auch in thematischer Hinsicht den Bereich, zu dem andere grundsätzlich nur Zugang haben, soweit er ihnen gestattet wird (vgl. BGH v. 20.12.2011, VI ZR 261/10, juris Rn. 16).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Abgebildete bereit und in der Lage gewesen wäre, die Abbildung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr zu gestatten; denn der Zahlungsanspruch fingiert nicht eine Zustimmung des Betroffenen, er stellt vielmehr den Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff in eine dem Betroffenen ausschließlich zugewiesene Dispositionsbefugnis dar (BGH, Urteil vom 20.03.2012, VI ZR 123/11, juris Rdz. 23 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Denn es würde eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit widerspruchslos fotografiert und mit solchen Fotos zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht werden dürfte (BGH v. 17.2.2009, VI ZR 75/08, juris Rn. 13).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch im geltend gemachten Umfang ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH v. 26.5.2009, VI ZR 174/98, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Der Prüfung ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, der den widerstreitenden Interessen ausreichend Rechnung trägt (zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2011 - VI ZR 26/11, NJW 2012, 763 Rn. 24; BGH, GRUR 2021, 643 Rn. 27 - Urlaubslotto, mwN; vgl. auch BVerfG, NJW 2018, 1744 Rn. 18 bis 22; BGH, GRUR 2021, 1222 Rn. 34; OLG Celle, ZUM 2011, 341, 345 [juris Rn. 32]; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2012 - 12 O 545/11, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, AfP 2014, 454, 455 [juris Rn. 17]; LG Berlin, AfP 2015, 177, 170 [juris Rn. 30 bis 40]; LG Frankfurt, ZUM 2017, 772, 775 [juris Rn. 67]; LG Hamburg, NJW-RR 2017, 1392, 1393 [juris Rn. 39 f.]; LG Darmstadt, CR 2020, 47, 48 [juris Rn. 23 f.]; LG Berlin, AfP 2020, 264, 266 f. [juris Rn. 52 bis 56]; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch aaO § 22 KUG Rn. 56).
  • KG, 11.06.2015 - 10 U 119/14

    Recht am eigenen Bild und höheres Interesse der Kunst: Präsentation eines

    Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das am 3. Juni 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 56/14 - wird zurückgewiesen.
  • LG Frankfurt/Main, 23.11.2016 - 3 O 525/15

    Höheres Interesse der Kunst bei Bildnissen

    Auch werden die Beklagten vorliegend nicht - wie in einem Fall des LG Berlin - mittels eines überlebensgroßen Plakats aus der Anonymität herausgerissen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 03.06.2014 - 27 O 56/14, AfP 2015, 177 Rn. 40).
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