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   OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 173/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10427
OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 173/93 (https://dejure.org/1993,10427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1993 - 27 U 173/93 (https://dejure.org/1993,10427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 27 U 173/93 (https://dejure.org/1993,10427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall ; Wenden; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Haftungsquote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2 § 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Zutreffend wird zwar mit der Berufung darauf hingewiesen, daß auch für Kinder im Kindergartenalter eine ständige Überwachung "auf Schritt und Tritt" im Regelfall nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710) und eine jedes Risiko ausschließende Überwachung nicht möglich ist (vgl. Senat, OLGR 1994, 65).
  • OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16

    Verkehrsunfall - Kollision eines PKW mit einer Trambahn

    Die Frage der Plötzlichkeit ist erst bei der Prüfung einer Vermeidbarkeit für den Unfallgegner aus dem Gesichtspunkt der verspäteten Reaktion von Bedeutung, vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.12.1993, Az. 27 U 173/93, ZfS 1994, 201.
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 6 U 208/96

    Haftung eines Wohnungsinhabers für Unfall eines unbeaufsichtigten Kindes

    Zutreffend weist zwar die Berufung darauf hin, daß auch für Kinder im Kindergartenalter eine ständige Überwachung "auf Schritt und Tritt" im Regelfall nicht erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 96, 710; zur Aufsichtsdichte allgemein BGH NJW 97, 2047) und eine jedes Risiko ausschließende Überwachung nicht möglich ist (vgl. Senat, OLGR 1994, 65).
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