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   OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00   

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https://dejure.org/2001,1385
OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00 (https://dejure.org/2001,1385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2001 - 27 U 201/00 (https://dejure.org/2001,1385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 27 U 201/00 (https://dejure.org/2001,1385)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftpflichtversicherer; Verkehrsunfall; Sachverständigengutachten; Gegengutachten; Schadensersatz

  • Judicialis

    StVO § 7 Abs. 5; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Die Kosten eines Gutachten sind grds. zu erstatten, auch dann, wenn das Gutachten mangelhaft oder unbrauchbar ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum geltendgemachten Schaden - kein pflichtwidriges Verhalten des Klägers - Kostenerstattung unbrauchbarer Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Auch ein unbrauchbares Gutachten muss bezahlt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 433
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1973 - VI ZR 197/71

    Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00
    Ein solches deklaratorisches Anerkenntnis, das auf den Grund des Anspruchs beschränkt sein kann (BGH in NJW 1973, 620; Palandt, 60. Aufl., Rn. 5 zu § 781; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Auf., Kap. 38, Rn. 8), schließt weitere Einwendungen des Anerkennenden, mit denen zumindest zu rechnen war, aus, somit hier auch den jetzt erhobenen Mitverschuldenseinwand.
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Die Kosten eines Privatgutachtens sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn es sich später als unrichtig erweist, sofern die Unrichtigkeit nicht auf falschen Angaben des Auftraggebers oder einem kollusiven Zusammenwirken mit dem Gutachter beruht (OLG Hamm OLGR 2001, 319 = NZV 2001, 433 = DAR 2001, 506 = VRS 101 [2001] 169; OLG Saarbrücken MDR 2003, 685; KG DAR 2003, 318 und VerkMitt.
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich den- - Seite 12 - kenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, & 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 8 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten fehlerhaft ist (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 433).
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