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   OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01   

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https://dejure.org/2003,5706
OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01 (https://dejure.org/2003,5706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2003 - 27 U 211/01 (https://dejure.org/2003,5706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 27 U 211/01 (https://dejure.org/2003,5706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall; Zerrung der Halswirbelsäule mit krankhaften Folgewirkungen durch einen Verkehrsunfall; Neurootologie als eigener Wissenschaftszweig; Einholung weiterer Gutachten als unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 331
  • NZV 2004, 314 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01
    Diese Beschwerden haben auch Krankheitswert (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW 1996, 2425, 2426).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01
    Steht nämlich aufgrund der Darlegungen des bisher tätigen Sachverständigen fest, dass die Erstattung eines neurootologischen Gutachtens weitere Erkenntnisse nicht erwarten lässt, so ist das eingeholte Gutachten ausreichend und die Ablehnung der Einholung weiterer Gutachten keine unzulässige vorweggenommenen Beweiswürdigung (vgl. BGH NJW 1998, 813).
  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01
    Allerdings können auch die festgestellten Beschwerden dem Schädiger und damit den Beklagten nicht zugerechnet werden, wenn und soweit das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (Bagatelle), nicht gerade eine spezielle Schadensanlage des Verletzten trifft und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall wegen eines groben Missverhältnisses zum Anlass nicht mehr verständlich ist (vgl. BGH NJW 1997, 1640, 1641).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

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  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

    • es sich bei der in Deutschland von Claus Frenz Claussen begründeten Neurootologie (vgl. ders., DAR 2001, 337-343) nicht um eine anerkannte medizinische Fachdisziplin handelt (OVG Münster Urt. v. 11.07.2002 - 6 A 4067/92 [Juris]; OLG Hamm NZV 2003, 2602 m. abl. Anm. Forster NZV 2004, 314; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [Juris]; nach der Leitlinie "Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 und tw.
  • LG Detmold, 04.07.2016 - 12 O 108/13

    Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden

    Ein solcher Ausschluss ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der erlittenen Primärverletzung als Bagatellfall anzusehen ist und die psychische Reaktion der Geschädigten hierauf nicht mehr verständlich ist ( vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1997, Az.: VI ZR 376/96, Rn. 11ff. = NJW 1998, 810; OLG Hamm, Urt. v. 25.02.2003, Az.: 27 U 211/01, Rn. 42ff. = NZV 2003, 331; Palandt/Grüneberg, BGB, Vorb v. § 249 Rn. 38 m.w.N.).

    Insofern erscheint es auch nicht völlig fernliegend, dass sie ihre Beeinträchtigungen auch in der Folgezeit weiterhin auf die physischen Verletzungen infolge des Unfalls zurückgeführt hat (s. auch OLG Hamm , Urt. v. 25.02.2003, Az.: 27 U 211/01, Rn. 46ff. = NZV 2003, 331).

  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Anm. Forster NZV 2004, 314; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 und Urt. v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 546 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [Juris]; nach den "Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie [3. Aufl. 2005] gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren; a.A. wohl OLG Celle VersR 2002, 1300 ff. ohne nähere Begründung und tw.
  • OLG München, 15.09.2006 - 10 U 3622/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unfallbedingte

    Anm. Forster NZV 2004, 314 [OLG Hamm 25.02.2003 - 27 U 211/01] ; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [[...]]; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 [OLG Celle 02.11.2000 - 14 U 277/99] und tw.
  • OLG Hamm, 01.08.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei der Neurootologie um eine -wissenschaftlich nicht anerkannte - medizinische Fachdisziplin handelt, die sich mit der Untersuchung und Behandlung der Störung der Kopfsinne befasst, wozu auch das genannte cervio-encephale Syndrom und das Verkettungssyndrom gehören, die aber keine verlässlichen Aussagen über die Ursachen der von ihr erforschten Beschwerden liefert, weil sie das Vorliegen einer Verletzung - hier: die Verletzung der Halswirbelsäule - voraussetzt, sich aber nicht mit der eigentlichen Entstehung der Verletzung beschäftigt (vgl. OLG Braunschweig, VersR 2001, 653 f.; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332; OLG Koblenz, Urteil v. 18.4.2005 - 12 U 609/02 - abgedr.
  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 12 U 20/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Zurechnungszusammenhang

    Dass eine das Beschwerdebild prägende Begehrenshaltung auch erst im Laufe der Zeit angenommen werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 25.02.2003, Az.: 27 U 211/01).
  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05

    Verkehrsunfallhaftung: Schmerzensgeld wegen Verschlechterung einer vor dem Unfall

    Dies gilt zugleich für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - L 3 U 129/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - weitere Unfallfolge -

    Dies entspricht auch der Auffassung der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. Urteile des Bayerischen LSG vom 19. Dezember 2000 - L 17 U 193/97 - und vom 15. Februar 2001 - L 17 U 194/92 -, Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2002 - 6 A 4067/92, 6 A 4069/92 -, Urteil des OLG Hamm vom 25. Februar 2003 - 27 U 211/01 -, OLG München Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 3622/99 - jeweils veröffentlicht in der Juris-Datenbank und m. w. N.).
  • LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 210/03

    Zurechnung einer lediglich psychisch vermittelten Kausalität zwischen einem

    Eine Zurechnung scheidet aus bei einem Bagatellunfall, d.h. einem Unfall mit geringer Anstoßintensität und geringen Auswirkungen, sofern keine Ausnahmesituation (besondere Schadensanlage) vorgetragen wird (vgl. OLG Hamm NZV 2003, 331) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 14 U 65/12
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