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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96   

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https://dejure.org/1996,6946
OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96 (https://dejure.org/1996,6946)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1996 - 27 U 41/96 (https://dejure.org/1996,6946)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 27 U 41/96 (https://dejure.org/1996,6946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unabhängigkeit der Entscheidungüber den abgeurteilten Teil als Voraussetzung eines Teilurteils; Zulässigkeit der Klausel zur Einholung eines Schiedsgutachtens in einem notariellen Veräußerungsvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96
    Ein Teilurteil darf nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nur ergehen, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil nicht mehr berührt werden kann, wenn also die Entscheidung über den abgeurteilten Teil davon unabhängig ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, so daß einander widersprechende Entscheidungen im Teilurteil und Schlußurteil zuverlässig vermieden sind (vgl. Stein/Jonas/Leipold, Rn. 8 zu § 301 ZPO m.w.N.; BGH NJW 1960, 339).

    Bei einem - wie hier - unzulässigen Teilurteil ist das Berufungsgericht nach Auffassung des Bundesgerichtshofes, die der Senat teilt, berechtigt, den gesamten Rechtsstreit entsprechend § 540 ZPO an sich zu ziehen (BGH NJW 1960, 339, 340; Schneider, MDR 1976, 93 ff., 95; Zöller/Gummer, Rn. 9 zu § 537 ZPO).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 8 U 123/84

    Grundurteil; Teilurteil; Schadensersatzanspruch; Rechnungsposten

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96
    Daher darf der Teil eines einheitlichen, dem Grunde nach streitigen Anspruchs durch Teilurteil nur dann zugesprochen werden, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (OLG Düsseldorf, MDR 1985, 942; Stein/Jonas/Leipold, Rn. 8 zu § 308 m.w.N.), woran es vorliegend fehlt.
  • OLG Köln, 07.02.1992 - 19 W 54/91

    Schiedsgutachterklausel in AGB unwirksam

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96
    Der Bundesgerichtshof hat eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertrages über die Lieferung eines Fertighauses als unwirksam angesehen, weil sie gegen § 9 AGBG verstoße (BGH NJW 1992, 433; vgl. auch OLG Köln, VersR 1992, 498).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 2/91

    Fertighausvertrag - Schiedsgutachterklausel

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96
    Der Bundesgerichtshof hat eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertrages über die Lieferung eines Fertighauses als unwirksam angesehen, weil sie gegen § 9 AGBG verstoße (BGH NJW 1992, 433; vgl. auch OLG Köln, VersR 1992, 498).
  • OLG Köln, 24.09.1975 - 2 U 17/75

    Erlaß; Teilurteil; Schadenersatz; Schlußurteil; Feststellung; Berufung;

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96
    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt einmal dann vor, wenn im restlichen Teil eine Vorfrage enthalten ist, die auch für das Teilurteil bedeutsam ist (Zöller/Vollkommer, Rn. 7 zu § 301 ZPO) oder wenn für den Rechtsstreit noch Feststellungen zu treffen sind, die auch für das Teilurteil bedeutsam sein können (OLG Köln, OLGZ 76, 244).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.1996 - 27 U 41/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5274
OLG Hamm, 18.06.1996 - 27 U 41/96 (https://dejure.org/1996,5274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.1996 - 27 U 41/96 (https://dejure.org/1996,5274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 27 U 41/96 (https://dejure.org/1996,5274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286; ZPO § 287
    Erforderliche Gesamtwürdigung der Indiztatsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1515 (Ls.)
  • NZV 1997, 179
  • VersR 1997, 1370
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01

    Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation

    Ein Auffahren auf ein geparktes Fahrzeug, wie es sich hier ereignet haben soll, gehört daher zu den typischen Indizien für einen gestellten Unfall (vgl. Senat, NZV 2003, 85 = VRS 2003, 31; zuletzt Senat, Urt. vom 24. März 2003 - 12 U 282/01 - auch etwa OLG Hamm, NZV 1997, 179, zum sogenannten "Berliner Modell").
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99

    Nachweis eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"

    Unter einem gestellten Unfall nach diesem Modell wird die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges durch einen entwendeten Pkw - meist eines älteren Opel, dessen Sicherungen als leichter überwindbar gelten - verstanden, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZfS 1997, 6 [7]; OLG Hamm, NZV 1995, 321 = ZfS 1995, 50 [51]; OLG Hamm, r + s 1995, 212 [213]; OLG Hamm, NZV 1997, 179; Born, NZV 1966, 257 [259]).
  • KG, 29.04.2002 - 12 U 7995/00

    Nachweis der Manipulation/Vortäuschung eines wegen Schadensersatzforderungen

    1) Ein derartiges "Spurenlegen" zur Ermittlung des Versicherers als Haftungsgegner indiziert in vielen Fällen, daß es bei einem Unfall nicht mit rechten Dingen zuging (es handelt sich um ein typisches Anzeichen des "Berliner Modells", vgl. Senat, Urt. vom 22. Dezember 1997 - 12 U 2501/96 - OLG Hamm, NZV 1997, 179; OLG Köln, DAR 2000, 69).
  • KG, 06.06.2002 - 12 U 9189/00

    Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls

    1) Zutreffend hat das Landgericht auf S. 6 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass Umstände des Falles auf eine Unfallmanipulation nach dem "Berliner Model" hinweisen (vgl. dazu OLG Hamm NZV 1997, 179); so fehlen insbesondere typische Reaktionsspuren des Täterfahrzeuges.
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