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   KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98   

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KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98 (https://dejure.org/1998,8292)
KG, Entscheidung vom 22.12.1998 - 27 U 429/98 (https://dejure.org/1998,8292)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 27 U 429/98 (https://dejure.org/1998,8292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Rückabwicklung eines Bauträgervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • huemmerich-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abwicklung eines gekündigten Bauträgervertrages: Teilkündigung des Bauerrichtungsteils? (RA Dr. Ralf Kleemann)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Kann Bauerrichtungsteil isoliert gekündigt werden? (IBR 2000, 76)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
    Nur eine einfache Kündigung nach § 649 BGB ist gegenüber einem vertragstreuen Bauträger aufgrund der strukturellen, vom reinen Werkvertrag abweichenden Besonderheiten des Bauträgervertrages, die ihn zu einem Vertrag eigener Art machen, rechtlich nicht möglich, während die Kündigung des Auftraggebers aus gegebenem wichtigen Grund rechtswirksam ist (BGH NJW 1986, 925).

    Der Grundstücksüberlassungsanspruch wird von dem durch die Erfüllungsablehnung für die Zukunft erledigten Anspruch auf Fertigstellung des Bauwerks gelöst (BGH NJW 1986, 925 (927)).

  • OLG Hamm, 03.10.1980 - 11 U 60/80
    Auszug aus KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
    Auch wenn in Anbetracht der Selbstorganschaft nur die Gesamtheit der Gesellschafter als oberstes Geschäftsführungsorgan anzusehen ist, bestehen unter Berücksichtigung der besonderen Struktur derartiger Vereinigungen jedoch gegen die Überlassung von Geschäftsführungsaufgaben an Dritte keine grundsätzlichen Bedenken (BGH NJW 1981, 877; NJW 1982, 2945).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95

    Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der

    Auszug aus KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
    Dabei wäre der Umfang der erbrachten Leistungen und die dafür anteilig anzusetzende Vergütung des vereinbarten Pauschalpreises darzulegen, von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zur Gesamtleistung zu errechnen gewesen (BGH BauR 1996, 846; ZfBR 1998, 78).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von

    Auszug aus KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
    Zwar enthält ein Bauträgervertrag -- je nach den Umständen des Einzelfalls -- Bestandteile des Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrechts (BGHZ 92, 123).
  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 121/90

    Nachlassverwaltung über Anteil an einer Personengesellschaft

    Auszug aus KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
    Zwar bleibt die Geschäftsführungsbefugnis als Ausfluß der Mitgliedschaft grundsätzlich den Gesellschaftern vorbehalten und darf daher nicht insgesamt auf Dritte übertragen werden (BayObLG DB 1991, 33; OLG Koblenz WM 1986, 590).
  • BGH, 25.09.1990 - XI ZR 94/89

    Umfang des Vertragspfandrechts nach AGB-Banken an einem verdeckten Treuhandkonto

    Auszug aus KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
    Mithin kann die einerseits aus den oben genannten Gründen gebotene gemeinsame Klageerhebung nicht andererseits unzulässig sein, weil sich die Klage gegen einen der Mitgesellschafter richtet (BGH NJW 1991, 101; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., vor § 50 Rdn. 1, § 60 Rdn. 13).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus KG, 22.12.1998 - 27 U 429/98
    Dabei wäre der Umfang der erbrachten Leistungen und die dafür anteilig anzusetzende Vergütung des vereinbarten Pauschalpreises darzulegen, von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zur Gesamtleistung zu errechnen gewesen (BGH BauR 1996, 846; ZfBR 1998, 78).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 23 U 20/11

    Voraussetzungen der Kündigung des Bauträgervertrages aus wichtigem Grund durch

    Da das (freie) Kündigungsrecht des § 649 BGB den Besonderheiten des Bauträgervertrages nicht hinreichend Rechnung trägt, hat der BGH seine Anwendung auf den Bauträgervertrag ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.1985, VII ZR 366/83, NJW 1986, 925; vgl. auch KG, Urteil vom 22.12.1998, 27 U 429/98, BauR 2000, 114; Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 5. Auflage 2011, Rn 753 mwN; Basty, Der Bauträgervertrag, 6. Auflage 2009, Rn 7/1129 mwN; Palandt-Sprau, § 649, Rn 1, § 675, Rn 18).

    Da die Klägerin ihre Klage auf Werklohn in erster Instanz zurückgenommen hat (193 GA), die auf weitere Vertragserfüllung gerichteten Ansprüche des Beklagten im Hinblick auf die wirksame Kündigung des Bauträgervertrages unbegründet sind und der Beklagte in beiden Instanzen - auch nicht hilfsweise - irgendwelche Ansprüche für den Fall der Wirksamkeit der von der Klägerin erklärten Kündigung geltend gemacht hat, ist im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich, wie mit den beiderseits bereits erbrachten Vertragsleistungen bzw. den beiderseits noch ausstehenden Vertragsleistungen zu verfahren sein wird (vgl. dazu: Pause, a.a.O., Rn 254 ff., 755 mwN in Fn 2067-2070; Palandt-Sprau, a.a.O., § 643, Rn 1 mwN; § 675, Rn 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 21.11.1985, VII ZR 366/83, NJW 1986, 925; vgl. auch KG, Urteil vom 22.12.1998, 27 U 429/98, BauR 2000, 114).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16

    Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden

    Der Erwerber kann dann die Übereignung unter Anrechnung der für das Grundstück und das bis dahin erstellte Bauwerk geleisteten Zahlungen verlangen (vgl. zu alldem BGH, NJW 1986, 925; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 970; KG, BauR 2000, 114; Kniffka/Koeble, 11. Teil, Rn. 158; Voit, BauR 2002, 145; Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Auflage, Rn. 1146 ff.).

    Dem Landgericht ist darin beizupflichten, dass sich die Unzumutbarkeit des Festhaltens am Bauträgervertrag für den Kläger zunächst daraus ergibt, dass die Beklagte wiederholt die Vertragsfristen zur Herstellung der Bezugsfertigkeit bzw. Fertigstellung des Bauvorhabens überschritten hat (vgl. zum außerordentlichen Kündigungsrecht bei erheblichen Verzögerungen auch BGH, BauR 2003 880; OLG Düsseldorf, BauR 2009, 1145; KG, BauR 2000, 114).

  • OLG Frankfurt, 11.09.2009 - 19 U 33/09

    Bauträgervertrag: Schutz der MaBV bei isolierter Kündigung des Bauvertrags durch

    Etwas anderes ergibt sich im Übrigen auch nicht aus der Entscheidung des KG Berlin (BauR 2000, 114 ff.), die ebenfalls eine andere rechtliche Ausgangssituation betrifft, nämlich einen Anspruch des Erwerbers aus § 812 BGB, der nicht eine Rückforderung wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 2 MaBV wegen Überzahlung der zulässigerweise festgelegten Raten zum Gegenstand hat.
  • OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 12 U 118/22

    Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Errichtung eines Neubaus; Einhaltung einer

    Dann ist vielmehr das Interesse des vertragstreuen Erwerbers vorrangig, der seinen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks behalten darf, und zwar auch, weil er andernfalls die Sicherheit verlieren würde, die ihm die Vormerkung für die bisher geleisteten Ratenzahlungen bietet (BGH, Urteil vom 21. November 1985 - VII ZR 366/83 -, BGHZ 96, 275-283, Rn. 14ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2019 - I-21 U 4/19 -, Rn. 109; KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 27 U 429/98 -, Rn. 124; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2016 - 19 U 172/14 -, Rn. 26, juris).
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