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   BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07   

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https://dejure.org/2008,32525
BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07 (https://dejure.org/2008,32525)
BPatG, Entscheidung vom 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07 (https://dejure.org/2008,32525)
BPatG, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 27 W (pat) 111/07 (https://dejure.org/2008,32525)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07
    Mithin fehlt ihr auch jede Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07
    Angesichts des Bedeutungsgehalts "vollständig, umfassend" fehlt der angemeldeten Bezeichnung die Eignung, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, denn die angesprochenen Verkehrskreise - hier letztlich alle Verbraucher - werden in ihr keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07
    Ein Wortzeichen kann daher von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 682, EG 43 - biomild).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07
    Angesichts des Bedeutungsgehalts "vollständig, umfassend" fehlt der angemeldeten Bezeichnung die Eignung, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, denn die angesprochenen Verkehrskreise - hier letztlich alle Verbraucher - werden in ihr keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07
    Mithin fehlt ihr auch jede Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 111/07
    Mithin fehlt ihr auch jede Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BPatG, 09.05.2016 - 30 W (pat) 519/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "vital360°" - Unterscheidungskraft -

    Die Angabe "360°" wird daher vom Publikum sofort und ohne weiteres in der Bedeutung "rundum", "komplett" oder "umfassend" verstanden (vgl. dazu auch BPatG v. 22. Januar 2008 27 W (pat) 111/07 - 360° Entertainment; 29 W (pat) 25/12 v. 8. August 2012 - DYK Design your Kitchen 360° / Dick; EuG T - 0467/11 v. 10. Dezember 2013 - 360° SONIC ENERGY / SONIC POWER; welche der Anmelderin als PAVIS-Auszüge mit der Ladung übersandt worden sind).
  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 39/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "360° PSYCHOTHERAPIE (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Die Winkelangabe "360°" hat sich in der Werbesprache in Anlehnung an die mathematische Bedeutung bereits lange vor Anmeldung der verfahrensgegenständlichen Marke als gebräuchliches und dem Verkehr auch allgemein bekanntes Synonym für "allumfassend, vollständig, umfassend, komplett" etabliert und wird daher auch in Zusammenhang mit den vorliegend relevanten und keinen Bezug zu Mathematik aufweisenden Dienstleistungen entgegen der Auffassung der Anmelderin ausschließlich als werblich-anpreisender Hinweis mit der Bedeutung "rundum", "komplett" oder "umfassend" verstanden (vgl. dazu auch BPatG v. 22. Januar 2008 27 W (pat) 111/07 - 360° Entertainment; 29 W (pat) 25/12 v. 8. August 2012 - DYK Design your Kitchen 360° / Dick; EuG T - 0467/11 v. 10. Dezember 2013 - 360° SONIC ENERGY / SONIC POWER; 30 W (pat) 519/14 v. 9. Mai 2106 - vital360°; alle veröffentlicht auf der Internetseite des BPatG, zum Teil auch von der Markenstelle als PAVIS-Auszüge übersandt).
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