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   BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06   

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BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06 (https://dejure.org/2008,29831)
BPatG, Entscheidung vom 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06 (https://dejure.org/2008,29831)
BPatG, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 27 W (pat) 113/06 (https://dejure.org/2008,29831)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. R. 50 - Libertel; GRUR 2004, 674, Rdn. 123 - Postkantoor).

    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. z. B. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Rdn. 63 - Henkel).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Enthält eine Bezeichnung - wie hier - einen beschreibenden Begriffsinhalt, der vom Verkehr, d. h. von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rdn. 50 - Henkel; GRUR 2004, 943, Rdn. R 24 - Sat.2), ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erkannt wird, so ist ihr die Registrierung als Marke zu versagen.

    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. z. B. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Rdn. 63 - Henkel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen) zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. R 27 - BIOLD; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - Fußball WM 2006).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Enthält eine Bezeichnung - wie hier - einen beschreibenden Begriffsinhalt, der vom Verkehr, d. h. von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rdn. 50 - Henkel; GRUR 2004, 943, Rdn. R 24 - Sat.2), ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erkannt wird, so ist ihr die Registrierung als Marke zu versagen.
  • BPatG, 16.07.2002 - 27 W (pat) 64/01
    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Allgemein bekannte und übliche Bezeichnungen für Verkaufsstätten, wie Boutique (z. B. Modeboutique, Glasboutique), Markt (z. B. Gemüsemarkt, Drogeriemarkt), Laden (z. B. Milchladen), Geschäft (z. B. Schmuckgeschäft), Haus (z. B. Schuhhaus, Einrichtungshaus), Shop (z. B. Brillenshop, Coffeeshop), Center (Einkaufscenter, Möbelcenter) usw., weisen grundsätzlich nur auf irgendeine der vielen Verkaufsstätten der betreffenden Gattung hin und können vom Verkehr daher nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden, aus dem die Waren stammen (BPatG 27 W (pat) 64/01 - Kleidermarkt).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen) zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. R 27 - BIOLD; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - Fußball WM 2006).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2005, 417 - BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; GRUR 2005, 417 - BerlinCard).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen) zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. R 27 - BIOLD; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - Fußball WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. R. 50 - Libertel; GRUR 2004, 674, Rdn. 123 - Postkantoor).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

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