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   BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11   

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BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11 (https://dejure.org/2012,30264)
BPatG, Entscheidung vom 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11 (https://dejure.org/2012,30264)
BPatG, Entscheidung vom 13. September 2012 - 27 W (pat) 123/11 (https://dejure.org/2012,30264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "rebels club/Rebel" - Dienstleistungsidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen die eingetragene Wortmarke "rebels club" für Dienstleistung aus dem Bereich der Organisation von Tanzveranstaltungen wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke "Rebel"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "rebels club/Rebel" - Dienstleistungsidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke "rebels club" und der älteren Marke "Rebel"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Dabei werden nur ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).

    Eine mittelbare Verwechslungsgefahr kann demnach bei Serienmarken auftreten, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Serienmarken aufgetreten ist (BGH, GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG, GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY/ Boy).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Auch wenn der Verbraucher Marken regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und bei umfassender Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen ist, liegt Verwechslungsgefahr dann vor, wenn der Gesamteindruck des mehrteiligen Zeichens durch einen mit der Gegenmarke übereinstimmenden Bestandteil geprägt wird oder dieser Bestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 32 ff. -  Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861, Rn. 21 - Malteserkreuz).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich zum einen anhand der betreffenden Marke selbst, zum anderen aber im Hinblick auf die Vergleichsmarke, wenn diese aufgrund ihrer tatsächlichen Benutzung eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; s. ferner BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May, GRUR 2006, 60, 61 - Nr. 14 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    So kann etwa ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Dienstleistungen oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen und umgekehrt (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2005, 326 - IL PATRONE / PORTRONE).

    Auch wenn der Verbraucher Marken regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und bei umfassender Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen ist, liegt Verwechslungsgefahr dann vor, wenn der Gesamteindruck des mehrteiligen Zeichens durch einen mit der Gegenmarke übereinstimmenden Bestandteil geprägt wird oder dieser Bestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 32 ff. -  Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861, Rn. 21 - Malteserkreuz).

  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Eine mittelbare Verwechslungsgefahr kann demnach bei Serienmarken auftreten, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Serienmarken aufgetreten ist (BGH, GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG, GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY/ Boy).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Dabei werden nur ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich zum einen anhand der betreffenden Marke selbst, zum anderen aber im Hinblick auf die Vergleichsmarke, wenn diese aufgrund ihrer tatsächlichen Benutzung eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; s. ferner BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May, GRUR 2006, 60, 61 - Nr. 14 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich zum einen anhand der betreffenden Marke selbst, zum anderen aber im Hinblick auf die Vergleichsmarke, wenn diese aufgrund ihrer tatsächlichen Benutzung eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; s. ferner BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May, GRUR 2006, 60, 61 - Nr. 14 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich zum einen anhand der betreffenden Marke selbst, zum anderen aber im Hinblick auf die Vergleichsmarke, wenn diese aufgrund ihrer tatsächlichen Benutzung eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; s. ferner BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May, GRUR 2006, 60, 61 - Nr. 14 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich zum einen anhand der betreffenden Marke selbst, zum anderen aber im Hinblick auf die Vergleichsmarke, wenn diese aufgrund ihrer tatsächlichen Benutzung eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; s. ferner BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May, GRUR 2006, 60, 61 - Nr. 14 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.09.2012 - 27 W (pat) 123/11
    Dabei werden nur ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BPatG, 17.04.2014 - 29 W (pat) 55/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Zuko Monster/MONSTER ENERGY (IR-Marke,

    Insoweit unterscheiden sich die verfahrensgegenständlichen Widerspruchsmarken von der Konstellation in den Entscheidungen des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 20.09.12, 30 W (pat) 29/11 - MacTaurus/Tharus, Beschluss vom 13.09.2012, 27 W (pat) 123/11 - rebels club/Rebel und Beschluss vom 21.07.2004, 32 W (pat) 83/03 - Pizza Galaxy/Galaxy), auf die sich die Beschwerdeführerin bezieht.
  • BPatG, 10.02.2022 - 30 W (pat) 549/20
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass der Begriff "Rebell" Assoziationen an ein sich von Konkurrenzprodukten abhebendes, ungewöhnliches und gleichsam "gegen diese rebellierendes" Produkt hervorruft, bedarf es schon einiger interpretatorischer Überlegungen, um in der Wortfolge "BEAUTY REBELL" einen beschreibenden bzw. werblich-anpreisenden Hinweis auf eine herausgehobene, d.h. sich von anderen Erzeugnissen abhebende, exklusive Beschaffenheit und Qualität der so beworbenen Produkte zu erkennen (vgl. dazu auch BPatG 27 W (pat) 123/11 v. 13. September 2012 - rebels club/Rebel).
  • BPatG, 13.11.2012 - 33 W (pat) 32/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "carrera-toys/CARRERA" - keine

    Es entspricht auch der üblichen Praxis, die "Organisation" und die "Veranstaltung" oder "Durchführung" von kulturellen Veranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen und Wettkämpfen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ausdrücklich zu benennen, wenn der Schutz der Marke beide Leistungen erfassen soll (vgl. die Dienstleistungsverzeichnisse in BPatG vom 12.6.2012, 27 W (pat) 105/11 (Nr. 6 und 8) - RTL; BPatG vom 31.7.2012, 27 W (pat) 527/11 (Nr. 2) - Vetexpo; BPatG vom 13.9.2012, 27 W (pat) 123/11 (Nr. 3) - rebels club/Rebel; BPatG vom 26.9.2012, 29 W (pat) 529/10 (Nr. 9) - Stilwelt; BPatG vom 16.10.2012, 33 W (pat) 559/11 (Nr. 10) - leFlair).
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