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   BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08   

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BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08 (https://dejure.org/2009,28501)
BPatG, Entscheidung vom 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08 (https://dejure.org/2009,28501)
BPatG, Entscheidung vom 16. März 2009 - 27 W (pat) 149/08 (https://dejure.org/2009,28501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "SPIRIT OF SMILES" als Marke für Hotelservice eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "SPIRIT OF SMILES" unterscheidungskräftig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen zu dienen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 Nr. 33 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).

    Zwar kann es insoweit schwieriger sein, die erforderliche Unterscheidungskraft festzustellen, wenn die werbliche Funktion des Werbespruchs seinen herkunftskennzeichnenden Charakter in den Hintergrund treten lässt (EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Nr. 35 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Andererseits stellen Originalität und Prägnanz aber Indizien für das Vorliegen der erforderlichen Unterscheidungskraft dar (BGH GRUR 2000, 321, 322 -Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Diese Kriterien sind auch für die Beurteilung der markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Werbeslogans heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2001, 735, 736 -Test it).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen zu dienen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 Nr. 33 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Andererseits stellen Originalität und Prägnanz aber Indizien für das Vorliegen der erforderlichen Unterscheidungskraft dar (BGH GRUR 2000, 321, 322 -Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER).
  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Im Hinblick auf die konkreten Dienstleistungen bleibt die Wortfolge mehrdeutig und interpretationsbedürftig, was für Unterscheidungskraft spricht (BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 116 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Andererseits stellen Originalität und Prägnanz aber Indizien für das Vorliegen der erforderlichen Unterscheidungskraft dar (BGH GRUR 2000, 321, 322 -Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 16.03.2009 - 27 W (pat) 149/08
    Der Senat kann dieser Bedeutung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeichens (vgl. BGH GRUR 2001, 162 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION) jedoch keinen hinreichend klaren beschreibenden Hinweis auf die beanspruchten Dienstleistungen entnehmen.
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