Weitere Entscheidung unten: BPatG, 28.06.2010

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   BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09   

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BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09 (https://dejure.org/2010,21125)
BPatG, Entscheidung vom 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09 (https://dejure.org/2010,21125)
BPatG, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 27 W (pat) 200/09 (https://dejure.org/2010,21125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
    Wie der Käptn Sharky im Porzellanladen! / Zur Verwechselungsgefahr von Marken bei Verwendung gekreuzter Schwerter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Ihnen komme nach der EuGH-Rechtsprechung (GRUR 1998, 387 -Sabel) sogar Motivschutz zu.

    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, würden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG ohnehin nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 -Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09
    So kann etwa ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Dienstleistungen oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen und umgekehrt (EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 -IL PATRONE / PORTONE).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, würden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG ohnehin nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 -Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, würden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG ohnehin nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 -Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 -Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Die Gefahr, dass die Marken im Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, wäre nur gegeben, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen würden, den die Verbraucher als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansehen und deshalb nachfolgende Bezeichnungen mit einem gleichen oder wesensgleichen Stamm demselben Zeicheninhaber zuordnen (vgl. BGH GRUR 1996, 200 - INNOVADICLOPHLONT; vgl. ferner STRÖBELE/HACKER, Markengesetz, 7. Aufl., § 9 Rn. 466 ff.).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 26.05.2010 - 27 W (pat) 200/09
    So kann etwa ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Dienstleistungen oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen und umgekehrt (EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 -IL PATRONE / PORTONE).
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Rechtsprechung
   BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09   

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https://dejure.org/2010,79861
BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09 (https://dejure.org/2010,79861)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09 (https://dejure.org/2010,79861)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 27 W (pat) 200/09 (https://dejure.org/2010,79861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Gekreuzte Schwerter mit Fisch (Bildmarke)/Gekreuzte Schwerter (Bildmarke)" - Warenidentität - hohe Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gekreuzte Schwerter mit Fisch (Bildmarke)/Gekreuzte Schwerter (Bildmarke)" - Warenidentität - hohe Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gekreuzte Schwerter mit Fisch (Bildmarke)/Gekreuzte Schwerter (Bildmarke)" - Warenidentität - hohe Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gekreuzte Schwerter mit Fisch (Bildmarke)/Gekreuzte Schwerter (Bildmarke)" - Warenidentität - hohe Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Ihnen komme nach der EuGH-Rechtsprechung (GRUR 1998, 387 - Sabel) sogar Motivschutz zu.

    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, würden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG ohnehin nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/ BeyChem ; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Die Gefahr, dass die Marken im Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, wäre nur gegeben, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen würden, den die Verbraucher als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansehen und deshalb nachfolgende Bezeichnungen mit einem gleichen oder wesensgleichen Stamm demselben Zeicheninhaber zuordnen (vgl. BGH GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; vgl. ferner Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 9 Rn. 466 ff.).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09
    So kann etwa ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Dienstleistungen oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen und umgekehrt (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2005, 326 - Il Patrone / Portone).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09
    So kann etwa ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Dienstleistungen oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen und umgekehrt (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2005, 326 - Il Patrone / Portone).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, würden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG ohnehin nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/ BeyChem ; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 28.06.2010 - 27 W (pat) 200/09
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, würden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG ohnehin nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/ BeyChem ; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
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