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   BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09   

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https://dejure.org/2010,11307
BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09 (https://dejure.org/2010,11307)
BPatG, Entscheidung vom 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09 (https://dejure.org/2010,11307)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 27 W (pat) 213/09 (https://dejure.org/2010,11307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Physio-Fit" - zur Antragsbefugnis - Antragsgegner kann in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen geltend machen - keine Unterscheidungskraft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Physio-Fit" - zur Antragsbefugnis - Antragsgegner kann in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen geltend machen - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Physio-Fit" - zur Antragsbefugnis - Antragsgegner kann in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen geltend machen - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für Begriff "Physio-Fit" für Krankengymnastik

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangels Unterscheidungskraft keine Markeneintragung der Bezeichnung "Physio-Fit"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    Dazu hat der BGH (Beschluss vom 11. Mai 2000 Az.: I ZB 22/98) festgestellt, dass " RATIONAL " weder auf " SOFTWARE " noch auf " CORPORATION " bezogen werden könne.
  • BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 28/03
    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    Im Hinblick auf diesen Popularcharakter kann ein Antragsgegner in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen, wie evtl. Nichtangriffsverpflichtungen, geltend machen, nicht aber widersprüchliches Verhalten (vgl. BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok; BPatG, Beschluss vom 30. September 2003, Az.: 24 W (pat) 28/03 - Anwaltstelefon.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 54 Rn. 3), so dass es nicht darauf ankommt, welche Firmenbezeichnungen und Marken die Antragstellerin selbst verwendet bzw. angemeldet hat.
  • BPatG, 29.10.2002 - 33 W (pat) 267/02
    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    "Isofit" wurde als unterscheidungskräftig angesehen (BPatG, Beschluss vom 29. Oktober 2002, Az.: 33 W (pat) 267/02), weil "fit" im Sinn von "leistungsfähig" zwar für sich allein genommen ohne weiteres verständlich ist, aber in Kombination mit "Iso" nicht mit der Aussage "besonders isolierfähig" gleichgesetzt werden könne.
  • BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 123/00
    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    Schon 1999 hat die Markenstelle vom Bundespatentgericht im Beschluss vom 28. Juni 2000 (32 W (pat) 123/00) unbeanstandeter Weise zu "Physiofitness" festgestellt, "Physio" stelle eine beschreibende Angabe dar.
  • BPatG, 06.02.2001 - 27 W (pat) 237/99
    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    Der Bezug zwischen Physiotherapie und Fitness ist wesentlich enger und eingängiger als der zwischen "Foto" bzw. "Print" und "fit" (vgl. Beschlüsse vom 14. März 2000, Az.: 27 W (pat) 234/99 - Fotofit und vom 6. Februar 2001, Az.: 27 W (pat) 237/99 - Printfit).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    Möglichkeiten, die angegriffene Marke so zur Kennzeichnung zu verwenden, dass der Verbraucher sie als Marke versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 240 - Swiss-Army), sind immer denkbar und räumen den Mangel an Unterscheidungskraft nicht aus.
  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    Im Hinblick auf diesen Popularcharakter kann ein Antragsgegner in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen, wie evtl. Nichtangriffsverpflichtungen, geltend machen, nicht aber widersprüchliches Verhalten (vgl. BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok; BPatG, Beschluss vom 30. September 2003, Az.: 24 W (pat) 28/03 - Anwaltstelefon.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 54 Rn. 3), so dass es nicht darauf ankommt, welche Firmenbezeichnungen und Marken die Antragstellerin selbst verwendet bzw. angemeldet hat.
  • BPatG, 14.03.2000 - 27 W (pat) 234/99
    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09
    Der Bezug zwischen Physiotherapie und Fitness ist wesentlich enger und eingängiger als der zwischen "Foto" bzw. "Print" und "fit" (vgl. Beschlüsse vom 14. März 2000, Az.: 27 W (pat) 234/99 - Fotofit und vom 6. Februar 2001, Az.: 27 W (pat) 237/99 - Printfit).
  • BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" -

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Senate des Bundespatentgerichts, dass ein Löschungsantrag nicht bereits dann rechtsmissbräuchlich ist, weil der Antragsteller selbst das fragliche oder ein damit vergleichbares Zeichen als Marke angemeldet hat (vgl. BPatG 25 W (pat) 9/09 - Winter Apfel, BPatG 27 W (pat) 213/09 - Physio-Fit; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 54, Rdnr. 5).
  • BPatG, 04.03.2020 - 28 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" - Unbegründetheit der

    bereits dann rechtsmissbräuchlich ist, weil der Antragsteller selbst das fragliche oder ein damit vergleichbares Zeichen als Marke angemeldet hat (vgl. BPatG 25 W (pat) 9/09 - Winter Apfel; BPatG 27 W (pat) 213/09 - Physio-Fit; Ströbele/ Hacker/Thiering, a. a. O., § 54, Rdnr. 6).
  • BPatG, 04.05.2018 - 29 W (pat) 46/15
    Da es sich um einen Popularantrag im öffentlichen Interesse handelt, kann ein Antragsgegner in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen, wie evtl. Nichtangriffsverpflichtungen, geltend machen, nicht aber widersprüchliches Verhalten (vgl. BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok; BPatG, Beschluss vom 06.07.2010, 27 W (pat) 213/09; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 54 Rn. 6; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 54 Rn. 4), so dass es nicht darauf ankommt, welche Marken der Antragsteller selbst verwendet bzw. angemeldet hat.
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