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   BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 23/09   

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BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 23/09 (https://dejure.org/2009,26950)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 27 W (pat) 23/09 (https://dejure.org/2009,26950)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 27 W (pat) 23/09 (https://dejure.org/2009,26950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Der SV Werder Bremen darf Wortmarke "WERDER" anmelden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Der SV Werder Bremen darf Wortmarke WERDER anmelden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 23/09
    Bei "Werder" ist aber auch nicht deshalb von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, weil es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handeln würde, welches die Verbraucher, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99

    Voraussetzungen für ein aktuelles Freihaltungsbedürfnis bei Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 23/09
    An der Freihaltung von Angaben, die zur Bezeichnung der geographischen Herkunft dienen können, besteht ein Allgemeininteresse, das insbesondere darauf beruht, dass solche Angaben nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa weil die Verbraucher eine Verbindung zwischen den Angeboten und einem Ort herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verbinden (HABM GRUR 2002, 351 -Oldenburger, Rn. 30; BPatG GRUR 2000, 1050 -Cloppenburg, Rn. 33).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 23/09
    Die Prüfung des Freihaltungsbedürfnisses an einer Ortsbezeichnung richtet sich vor allem nach den Beurteilungsmaßstäben, die der Europäische Gerichtshof zum -der inhaltsgleichen nationalen Bestimmung zugrundeliegenden und für deren richtlinienkonforme Auslegung maßgeblichen -Art. 3 Abs. 1 lit. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21.12.1988 vorgegeben hat (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. -Chiemsee; vgl. dazu auch BPatG BlPMZ 2000, 60 -Wallis).
  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 23/09
    Die Prüfung des Freihaltungsbedürfnisses an einer Ortsbezeichnung richtet sich vor allem nach den Beurteilungsmaßstäben, die der Europäische Gerichtshof zum -der inhaltsgleichen nationalen Bestimmung zugrundeliegenden und für deren richtlinienkonforme Auslegung maßgeblichen -Art. 3 Abs. 1 lit. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21.12.1988 vorgegeben hat (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. -Chiemsee; vgl. dazu auch BPatG BlPMZ 2000, 60 -Wallis).
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