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   BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14   

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https://dejure.org/2015,3085
BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14 (https://dejure.org/2015,3085)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14 (https://dejure.org/2015,3085)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 27 W (pat) 5/14 (https://dejure.org/2015,3085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Registrierung der geographischen Bezeichnungen "Lönneberga"; Schutzfähigkeit geographischer Herkunftsangaben

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein Freihaltungsbedürfnis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lönneberga (Beschluss vom 27.01.2015, 27 W

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Lönneberga" - Schwedischer Ortsname kann als Marke eingetragen werden, weil er wie erfunden klingt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein Freihaltungsbedürfnis

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
    Die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, die in Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 Buchst c Markenrichtlinie ergangen ist, verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass unmittelbar warenbeschreibende Angaben, einschließlich solcher über die geographische Herkunft, von allen frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee).

    Einer Registrierung von geographischen Bezeichnungen steht generell das Allgemeininteresse entgegen, welches insbesondere darauf beruht, dass diese Bezeichnungen nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften der betreffenden Warengruppen anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa dadurch, dass diese eine Verbindung zwischen den Waren und einem Ort herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verbinden (EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 26 - Chiemsee).

    Für die Frage der Schutzfähigkeit geographischer Herkunftsangaben ist daher maßgeblich, ob angesichts der objektiven Gesamtumstände, insbesondere der wirtschaftlichen Bedeutung des Ortes und der Infrastruktur der umliegenden Region, die Möglichkeit der Eröffnung von Betrieben zur Produktion der beanspruchten Waren bzw. zur Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee).

    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; EuGH GRUR 2010, 534, 536 - PRANAHAUS; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 280 zu § 8).

  • BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; EuGH GRUR 2010, 534, 536 - PRANAHAUS; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 280 zu § 8).
  • BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04

    Lichtenauer Wellness

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; EuGH GRUR 2010, 534, 536 - PRANAHAUS; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 280 zu § 8).
  • BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ney" - keine geographische Herkunftsangabe - kein

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
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