Rechtsprechung
BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 526/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "OstseeWelten" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Wortmarke "OstseeWelten" hinsichtlich einer Eintragung für Dienstleistungen der Klasse 41
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "OstseeWelten" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "OstseeWelten" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 526/11
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 526/11
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006). - BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09
Schmuckwelten
Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 526/11
Bezeichnungen mit den Wörtern "Welt", "Welten" oder "world" sind gebräuchlich zur Bezeichnung einer Betriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment oder Dienstleistungsangebot, wie z. B. Bürowelt, Möbelwelt (ebenso BPatG 27 W (pat) 124/09 - Schmuckwelten). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 526/11
Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel). - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 526/11
Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zur einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (BGH BlPMZ 1998, 248 - Today).
- BPatG, 29.03.2017 - 29 W (pat) 519/16
Markenbeschwerdeverfahren - "RETROWELT" - keine Unterscheidungskraft
Zudem bezeichnet "Welt" im Sinne von "Bereich/Sphäre" in Kombinationen mit einer Sachangabe eine bestimmte fachliche Ausrichtung eines Angebots bzw. ein umfassendes Sortiment oder umfassendes Produkt- und Leistungsangebot zu einem bestimmten Themenbereich (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.06.2015, 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; Beschluss vom 12.06.2012, 27 W (pat) 526/11 - OstseeWelten; Beschluss vom 21.06.2010, 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; Beschluss vom 17.06.1998, 32 W (pat) 143/97 - BADEWELT; Beschluss vom 16.11.2004, 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; Beschluss vom 19.10.1998, 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; Beschluss vom 11.12.2012, 33 W (pat) 20/11 - Agriworld; 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world sowie EuG T-0056/15, 18.10.2016 - BRAUWELT; EUIPO R0769/09, 05.08.2009 - GAME WORLD).