Rechtsprechung
BPatG, 03.03.2011 - 27 W (pat) 554/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- markenmagazin:recht
RCQT (Reconquista) - Kein Markenschutz von Zeichen mit fremdenfeindlicher Aussage
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "RCQT (Wort-Bild-Marke)" - zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "RCQT (Wort-Bild-Marke)" - zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Anmeldung der Wortmarke für die für "reconquista" stehende Abkürzung "rcqt"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "RCQT (Wort-Bild-Marke)" - zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "RCQT (Wort-Bild-Marke)" - zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Markenbeschwerdeverfahren - "RCQT (Wort-Bild-Marke)" - zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Schutz der islamfeindlichen Wort-Bildmarke "RCQT"
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 311
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
Auszug aus BPatG, 03.03.2011 - 27 W (pat) 554/10
Dies betrifft aber nicht politisch diffamierende, rassistische oder frauenverachtende Äußerungen (vgl. BPatG, Beschluss vom 26.11.1997, Az.: 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer). - BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
Auszug aus BPatG, 03.03.2011 - 27 W (pat) 554/10
Maßgeblich ist insoweit die Auffassung der Gesamtheit der normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, wobei weder eine übertrieben laxe noch eine besonders feinfühlige Ansicht entscheidend ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 16.10.2002, Az.: 24 W (pat) 140/01 - Dalai Lama).
- BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 511/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Massaker" - Verstoß gegen die guten Sitten
Dies betrifft aber jedenfalls nicht diffamierende und rassistische oder sonst die Menschenwürde beeinträchtigende Aussagen (BPatG GRUR-RR 2011, 311 - rcqt), denn deren Verwendung hat nichts mit "Liberalisierung" zu tun.Es ist vielmehr auch dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren (BPatG GRUR-RR 2011, 311 LS 3 - rcqt; BPatG Beschl. v. 20.9.2011 - 27 W (pat) 138/10, BeckRS 2011, 28145 - Ready to Faak; zu dieser Frage ist die Rechtsbeschwerde unter I ZB 89/11 anhängig; anders noch BPatG BeckRS 2010, 11250 - FickShui).
- BPatG, 28.07.2021 - 29 W (pat) 39/18 Von einem Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ist auszugehen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ist auszugehen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittlicher, politischer oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung darstellt (…vgl. BGH GRUR 2013, 729 Rn. 9 - READY TO FUCK; GRUR 1995, 592, 593 - Busengrapscher; BPatG, Beschluss vom 09.09.2013, 27 W (pat) 535/13 - Zur Ritze; Beschluss vom 03.03.2011, 27 W (pat) 554/10 - RCQT; Beschluss vom 17.07.2008, 26 W (pat) 69/05 - (Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte).
Dass nicht alle der von diesen Waren und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreise die Band "ABSURD" kennen, ist ebenso wenig relevant, wie die Annahme, dass diejenigen, die mit dem Bandnamen vertraut sind und die Produkte erwerben bzw. die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, um ihren Anschauungen Ausdruck zu verleihen, keinen Anstoß nehmen (vgl. BPatG 27 W (pat) 554/10 - RCQT).
- BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "headfuck" (Wort-Bildmarke) - …
Es ist vielmehr auch dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren (BPatG GRUR-RR 2011, 311 LS 3 - rcqt; BPatG Beschl. v. 20.9.2011 - 27 W (pat) 138/10, BeckRS 2011, 28145 - Ready to Faak; zu dieser Frage ist die Rechtsbeschwerde unter I ZB 89/11 anhängig; anders noch BPatG BeckRS 2010, 11250 - FickShui).