Rechtsprechung
   BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25698
BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10 (https://dejure.org/2011,25698)
BPatG, Entscheidung vom 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10 (https://dejure.org/2011,25698)
BPatG, Entscheidung vom 11. April 2011 - 27 W (pat) 563/10 (https://dejure.org/2011,25698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Westseller" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der angemeldeten Wortfolge "Westseller" fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Westseller" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Westseller" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10
    Dass der angemeldete Begriff ggf. auch andere Lesarten zulässt - wie "jemand der den Westen verkaufe" - vermag eine Schutzfähigkeit nicht zu begründen, denn in allen Bedeutungen liegt jedenfalls kein Herkunftshinweis (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10
    Das Gericht hat demnach zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt stets seine eigene begründete Entscheidung  zu  treffen (vgl. hierzu auch HABM GRUR 1999, 737 - ToxAlert) und dabei das Gebot des rechtmäßigen Handelns zu berücksichtigen, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (s. a. BPatG GRUR 2009, 667, 668 - Schwabenpost m. w. Nachw.).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 -SAT.2).
  • BPatG, 19.09.2001 - 32 W (pat) 127/00
    Auszug aus BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10
    Sie erkennen darin auf den ersten Blick einen Hinweis auf eine Himmelsrichtung (so schon BPatG, Az.: 27 W (pat) 186/96, Beschluss vom 27. Januar 1998 - East meets West; Az.: 32 W (pat) 127/00, Beschluss vom 19. September 2001, BeckRS 2009, 17324 - West Exciting Music).
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10
    Gegenstand der Prüfung nach § 37 MarkenG ist ausschließlich die jeweils im konkreten Verfahren angemeldete Marke (BPatG, MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie ihre Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 - BioID).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 11.04.2011 - 27 W (pat) 563/10
    Einer fremdsprachigen Wortmarke wie der vorliegenden fehlt die Unterscheidungskraft, wenn die beteiligten inländischen Kreise, d. h. der Handel und / oder die Verbraucher, im Stande sind, ihre Bedeutung zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 - Matratzen Concord).
  • BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 528/16

    Der Begriff "Abendland" ist keine geografische Herkunftsangabe im

    Anders als die Bezeichnungen "Norden" (vgl. hierzu 32 W (pat) 15/03 - Norden), "Westen" (vgl. hierzu 27 W (pat) 562/10 - WestSeller und 27 W (pat) 563/10 - Westseller) oder "Europa" (vgl. hierzu 29 W (pat) 15/13 - Hotel Europa City; sämtliche Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich) bezeichnet der Begriff "Abendland" damit in erster Linie ein religiöses, kulturelles oder auch politisches Selbstverständnis, aber nicht vornehmlich bzw. nur mittelbar einen geografischen Raum.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht