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BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 65/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
"VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 65/02
Um der Anmeldemarke einen Sachhinweis auf den Inhalt der damit gekennzeichneten Software zu entnehmen, bedürfte es daher schon einiger Überlegungen und Nachforschungen des angesprochenen Publikums, indem es von dem Namen "Captain Nemo", selbst wenn dieser ihm bekannt ist, nicht nur auf bestimmte allgemeine Eigenschaften schließt, sondern diese auch mit einer von vielen möglichen Verwendungszwecken der beanspruchten Software verbindet; zu solchen analysierenden Schritten neigt der Verkehr aber in der Regel nicht (st. Rspr., vgl BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; GRUR 1994, 730.731 - VALUE, GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY). - BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges …
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 65/02
Um der Anmeldemarke einen Sachhinweis auf den Inhalt der damit gekennzeichneten Software zu entnehmen, bedürfte es daher schon einiger Überlegungen und Nachforschungen des angesprochenen Publikums, indem es von dem Namen "Captain Nemo", selbst wenn dieser ihm bekannt ist, nicht nur auf bestimmte allgemeine Eigenschaften schließt, sondern diese auch mit einer von vielen möglichen Verwendungszwecken der beanspruchten Software verbindet; zu solchen analysierenden Schritten neigt der Verkehr aber in der Regel nicht (st. Rspr., vgl BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; GRUR 1994, 730.731 - VALUE, GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY). - BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92
"U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen …
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 65/02
Um der Anmeldemarke einen Sachhinweis auf den Inhalt der damit gekennzeichneten Software zu entnehmen, bedürfte es daher schon einiger Überlegungen und Nachforschungen des angesprochenen Publikums, indem es von dem Namen "Captain Nemo", selbst wenn dieser ihm bekannt ist, nicht nur auf bestimmte allgemeine Eigenschaften schließt, sondern diese auch mit einer von vielen möglichen Verwendungszwecken der beanspruchten Software verbindet; zu solchen analysierenden Schritten neigt der Verkehr aber in der Regel nicht (st. Rspr., vgl BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; GRUR 1994, 730.731 - VALUE, GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY). - BPatG, 15.03.2000 - 32 W (pat) 261/99
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 65/02
Zwar sind Bezeichnungen von Waren und Dienstleistungen, die sich von Namen - auch nur vom bloßen Hörensagen oder aufgrund von Presseberichten - sehr bekannter Roman- oder Filmfiguren ableiten, geeignet, den Inhalt bestimmter Waren und Dienstleistungen zu beschreiben, weil die Namen solcher Figuren aufgrund der ihnen in den literarischen oder filmischen Werken zugeschriebenen Charakterzüge zu einem allgemeinen Begriff für einen bestimmten Charakter und für bestimmte Eigenschaften geworden sind, die auch Merkmale dieser Waren und Dienstleistungen sein können (vgl BPatGE 42, 250, 254 - Winnetou).
- BPatG, 17.02.2017 - 29 W (pat) 37/13
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pippi Langstrumpf" - Namen …
Namen realer unbekannter Personen sind ebenso wie die fiktiver Personen bereits in der Regel deshalb unterscheidungskräftig, weil sie von Haus aus einen individualisierenden Charakter aufweisen und einen konkreten sachlichen oder werbemäßigen Bezug zu bestimmten Waren und Dienstleistungen nicht herstellen können (BPatG GRUR 2008, 522, 523 Percy Stuart; BPatG, Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo; vgl. auch zu Phantasietiteln: BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).Mit Ausnahme von "Winnetou" ist Namen fiktiver Personen/Phantasiegestalten dagegen auch im medialen Bereich die Unterscheidungskraft regelmäßig zuerkannt worden (BPatG, Beschluss vom 17.10.2016 - 27 W (pat) 37/13 - Langstrumpf; GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär; GRUR 2008, 522, 523 Percy Stuart; Beschluss vom 01.06.2005 - 29 W (pat) 179/04 - Petterson und Findus; Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo).
Namen fiktiver Personen sind - wie oben bereits ausgeführt - grundsätzlich unterscheidungskräftig (vgl. oben BPatG GRUR 2008, 522, 523 Percy Stuart; BPatG, Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo; Ströbele, in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 256 m. w. N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 8 Rn. 147; v. Bassewitz, Prominenz ® und Celebrityâ?¢, Köln, 2008, S. 226).
- BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13
Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "Georg Meistermann" für Waren der Klassen …
Namen realer unbekannter Personen sind ebenso wie die fiktiver Personen bereits in der Regel deshalb unterscheidungskräftig, weil sie von Haus aus einen individualisierenden Charakter aufweisen und einen konkreten sachlichen oder werbemäßigen Bezug zu bestimmten Waren und Dienstleistungen nicht herstellen können (BPatG GRUR 2008, 522, 523 Percy Stuart; BPatG, Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo; vgl. auch zu Phantasietiteln: BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär). - BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 33/14
Markenbeschwerdeverfahren - "DIE SCHLÜMPFE (IR-Marke)" - Unterscheidungskraft - …
Namen und Bezeichnungen solcher Phantasiegestalten sind aber - ebenso wie Namen fiktiver oder realer Personen - bereits in der Regel deshalb unterscheidungskräftig, weil sie von Haus aus einen individualisierenden Charakter aufweisen und einen konkreten sachlichen oder werbemäßigen Bezug zu bestimmten Waren und Dienstleistungen nicht herstellen können (BPatG GRUR 2008, 522, 523- Percy Stuart; BPatG, Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo; vgl. auch zu Phantasietiteln: BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).