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   BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04   

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BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04 (https://dejure.org/2005,30809)
BPatG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04 (https://dejure.org/2005,30809)
BPatG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 27 W (pat) 69/04 (https://dejure.org/2005,30809)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Werden zwei (oder gar mehrere) rein beschreibende Begriffe zu einem einzigen zusammengesetzt, so bleibt der Gesamtbegriff ungeachtet des Vorliegens einer Wortneuschöpfung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sich durch die Wortkombination kein über den bloß beschreibenden Inhalts jedes einzelnen Wortbestanteils hinausgehender weitergehender Sinngehalt ergibt (EuGH GRUR 2004, 680, 682, EG 43 - biomild).
  • BPatG, 13.11.2001 - 33 W (pat) 293/01
    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Einer solchen Annahme steht die Konturenlosigkeit des Begriffes "Home" entgegen, der zwar, wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, einen gewissen Bezug auf das "Heim" oder das "zu Haus" herstellt, der aber für sich und im Zusammenhang mit "star" bis auf die erwähnte Anpreisung nichts sagend ist und die Anpreisung in Bezug auf die damit gekennzeichnete Ware bzw. deren Eigenschaften nicht derart konkretisiert, dass sie der Verkehr nur noch als solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft versteht (so auch BPatG 27 W (pat) 55/98 - GIRLSTAR; 33 W (pat) 293/01 - VARIOSTAR, beide veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Das schließt jedoch nicht aus, der schlagwortartigen Aussage dennoch eine gewisse Unterscheidungskraft zuzusprechen, denn zum einen schließen sich die Identifizierungsfunktion der Marke einerseits und die Werbewirkung andererseits nicht aus (BGH GRUR 1999, 1093, 1095 - FOR YOU; GRUR 2002, 1150 - LOOK; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 8 Rn 153 m.w.N.), und zum anderen steht der anpreisende Charakter der Wortverbindung "Homestar", bei der es sich wie oben ausgeführt nicht um eine Werbeaussage allgemeiner Art handelt, nicht derart im Vordergrund, dass der Verkehr ihr nicht mehr einen Herkunftshinweis entnehmen kann.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Das schließt jedoch nicht aus, der schlagwortartigen Aussage dennoch eine gewisse Unterscheidungskraft zuzusprechen, denn zum einen schließen sich die Identifizierungsfunktion der Marke einerseits und die Werbewirkung andererseits nicht aus (BGH GRUR 1999, 1093, 1095 - FOR YOU; GRUR 2002, 1150 - LOOK; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 8 Rn 153 m.w.N.), und zum anderen steht der anpreisende Charakter der Wortverbindung "Homestar", bei der es sich wie oben ausgeführt nicht um eine Werbeaussage allgemeiner Art handelt, nicht derart im Vordergrund, dass der Verkehr ihr nicht mehr einen Herkunftshinweis entnehmen kann.
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 8 Rn 70 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 69/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 8 Rn 70 m.w.N.).
  • BPatG, 24.11.1998 - 27 W (pat) 55/98
  • BPatG, 05.08.2014 - 27 W (pat) 52/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "BOSS STAR (Wort-Bild-Marke)/BOSS" - zur

    In den von der Markenstelle zitierten Entscheidungen über die Eintragungsfähigkeit der Marken ist ausdrücklich ausgeführt, dass der Bestandteil "STAR" nicht die Schutzfähigkeit des betreffenden Zeichens zu tragen vermag, da er nicht als Hinweis auf die Herkunft von Waren aufgefasst wird (Beschlüsse vom 19. April 2005 - 27 W (pat) 69/04 - HomeSTAR bzw. vom 4. August 2009 - 33 W (pat) 126/07 - BIOSTAR).
  • BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 10/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Laura/LAURASTAR (Wort-Bild-Marke,

    Die Bezeichnung "STAR" weist in der deutschen Geschäfts- und Werbesprache auf die Spitzenstellung von Waren oder Dienstleistungen hin und stellt insoweit eine gebräuchliche Qualitätsangabe dar (vgl. auch BPatG 33 W (pat) 126/07 - BIOSTAR; 27 W (pat) 69/04 - HomeSTAR; 32 W (pat) 196/03 - CURLSTAR; 29 W (pat) 12/10 - Getränke Star; 29 W (pat) 186/10 - LOHNSTAR).
  • BPatG, 31.10.2012 - 29 W (pat) 544/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "starbutton" - Unterscheidungskraft - kein

    Ferner sei für vergleichbare Kombinationen in der ständigen Eintragungspraxis des DPMA sowie in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts die Schutzfähigkeit bejaht worden (DE02027468 "STAR BLADE"; DE02045067 "FIBER STAR"; DE02067328 "THERMO-STAR"; DE02080231 "SODA-STAR"; DE02096319 "STAR NAILS"; DE30014775 "UV-STAR" usw.; BPatG 29 W (pat) 135/06 - STARSAT; 27 W (pat) 69/04 - HomeSTAR; 28 W (pat) 188/96 - ROYAL STAR; 29 W (pat) 197/00 - STAR).
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