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   BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08   

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BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2008,27662)
BPatG, Entscheidung vom 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2008,27662)
BPatG, Entscheidung vom 05. August 2008 - 27 W (pat) 75/08 (https://dejure.org/2008,27662)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions).

    aa) Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 [Rz. 49] - Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/Loints); für die Bestimmung des Grades ist dabei maßgeblich, inwieweit sich die Marke dem Publikum aufgrund ihrer Eigenart und ihrer ggf. durch Benutzung erlangten Bekanntheitsgrades als Produkt- und Leistungskennzeichnung einzuprägen vermag, so dass sie in Erinnerung behalten und wiedererkannt wird (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 320).

    Der Grad an Kennzeichnungskraft ist dabei im Widerspruchsverfahren erstmals zu bestimmen (so ausdrücklich EuGH MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/ Loints).

    Zwar unterliegen die hierfür erforderlichen Ermittlungen grundsätzlich der Amtsermittlung (§§ 59, 73 MarkenG), soweit Feststellungen hierzu aber von Amts wegen - vor allem im Hinblick auf den summarischen Charakter des Widerspruchs- und Beschwerdeverfahrens - nicht getroffen werden können, obliegt es dem Inhaber der Widerspruchsmarke, die entsprechenden Umstände für den von ihm geltend gemachten, das aus der Eintragung vermittelte Mindestmaß übersteigenden Grad an Kennzeichnungskraft - gleich ob er eine normale oder gar eine erhöhte Kennzeichnungskraft behauptet (für letzteres ergibt sich dies ausdrücklich bereits aus EuGH MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/ Loints) - darzulegen und im Falle des Bestreitens des Inhabers der angegriffenen Marke auch nachzuweisen.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions).

    aa) Die Ähnlichkeit der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren zu ermitteln, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere ihre Beschaffenheit, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 23] - Canon); daneben können auch ihre regelmäßige betriebliche Herkunft, die Vertriebs- oder Erbringungsart sowie ihre wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden (vgl. Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 44 m. w. N.).

    Abzustellen ist dabei vor allem darauf, ob zwischen den jeweils angebotenen Produkten oder Leistungen so enge Beziehungen bestehen, dass sich den Abnehmern, wenn sie die Waren oder Dienstleistungen mit denselben Zeichen gekennzeichnet wahrnehmen, der Schluss aufdrängt, dass diese Waren oder Dienstleistungen vom selben oder von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR Int 1994, 614 [Rz. 16] - Ideal Standard II; GRUR 1998, 922, 924 [Rz. 29] - Canon).

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Diese Eignung ist zu verneinen, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden oder an eine solche Beschreibung erkennbar angelehnten Sinngehalt aufweist oder zahlreiche identische oder ähnliche Drittmarken zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in Benutzung sind (zum Erfordernis einer Benutzung der zur Kennzeichenschwäche führenden Drittzeichen vgl. BGH GRUR 1967, 246, 248 - Vitapur; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2002, 898, 899 - defacto), so dass der Verkehr wegen des Nebeneinanders dieser Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede achtet (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 199 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Die für eine Billigkeitsentscheidung erforderlichen Umstände liegen dabei nicht schon dann vor, wenn ein Rechtsmittel keinen Erfolg hat (vgl. BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Diese Eignung ist zu verneinen, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden oder an eine solche Beschreibung erkennbar angelehnten Sinngehalt aufweist oder zahlreiche identische oder ähnliche Drittmarken zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in Benutzung sind (zum Erfordernis einer Benutzung der zur Kennzeichenschwäche führenden Drittzeichen vgl. BGH GRUR 1967, 246, 248 - Vitapur; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2002, 898, 899 - defacto), so dass der Verkehr wegen des Nebeneinanders dieser Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede achtet (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 199 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Diese Eignung ist zu verneinen, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden oder an eine solche Beschreibung erkennbar angelehnten Sinngehalt aufweist oder zahlreiche identische oder ähnliche Drittmarken zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in Benutzung sind (zum Erfordernis einer Benutzung der zur Kennzeichenschwäche führenden Drittzeichen vgl. BGH GRUR 1967, 246, 248 - Vitapur; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2002, 898, 899 - defacto), so dass der Verkehr wegen des Nebeneinanders dieser Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede achtet (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 199 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Diese Eignung ist zu verneinen, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden oder an eine solche Beschreibung erkennbar angelehnten Sinngehalt aufweist oder zahlreiche identische oder ähnliche Drittmarken zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in Benutzung sind (zum Erfordernis einer Benutzung der zur Kennzeichenschwäche führenden Drittzeichen vgl. BGH GRUR 1967, 246, 248 - Vitapur; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; GRUR 2002, 626, 628 - IMS; GRUR 2002, 898, 899 - defacto), so dass der Verkehr wegen des Nebeneinanders dieser Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede achtet (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 199 m. w. N.).
  • BPatG, 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70
    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Eine Kostenauferlegung kommt vielmehr nur in Betracht, sofern ein Beteiligter gegen seine prozessualen Sorgfaltspflichten verstößt, etwa indem er versucht, in einer nach allgemein anerkannten Beurteilungsgrundsätzen aussichtslosen Situation sein Interesse an dem Erhalt oder dem Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen (vgl. BPatGE 12, 238, 240 - Valsette/Garsette).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    In Widerspruchsverfahren beläuft sich bei fehlenden anderweitigen Anhaltspunkte der Regelwert dabei auf ... EUR (vgl. BGH GRUR 2006, 704 - Markenwert = Mitt 2006, 282 - Gegenvorstellung); soweit der 25. Senat des BPatG (vgl. BPatG GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert bei Widerspruchs-Beschwerdeverfahren) einen Wert in Höhe von (nur) ... EUR für ausreichend erachtet, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen, weil es entgegen der dort vertretenen Ansicht nicht um die Frage einer "Erhöhung des bisher im Normalfall regelmäßig festgesetzten Wertes" geht, sondern um die Bestimmung des angemessenen Wertes zum Zeitpunkt der Gegenstandswertbestimmung; ein Wert von (nur) ... EUR würde aber unabhängig von der Richtigkeit früherer Einschätzungen des Regelwertes der tatsächlichen Bedeutung eingetragener Marken im Wirtschaftsleben nicht gerecht.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - AnheuserBusch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 22.06.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS greenline" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Entsprechend habe das Bundespatentgericht in einer Kollisionsentscheidung (27 W (pat) 75/08) dem Begriff allenfalls ein Minimum an Kennzeichnungskraft zugebilligt.

    Die zitierte Entscheidung des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 75/08 steht damit nicht in Widerspruch, zumal sie sich auf andere Warengebiete und damit abweichende Verkehrskreise bezieht.

  • BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 542/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Entsprechend habe das Bundespatentgericht in einer Kollisionsentscheidung (27 W (pat) 75/08) dem Begriff allenfalls ein Minimum an Kennzeichnungskraft zugebilligt.

    Die zitierte Entscheidung des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 75/08 steht damit nicht in Widerspruch, zumal sie sich auf andere Warengebiete und damit abweichende Verkehrskreise bezieht.

  • BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS PLUS" - Unterscheidungskraft - kein

    Entsprechend habe das Bundespatentgericht in einer Kollisionsentscheidung (27 W (pat) 75/08) dem Begriff allenfalls ein Minimum an Kennzeichnungskraft zugebilligt.

    Die zitierte Entscheidung des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 75/08 steht damit nicht in Widerspruch, zumal sie sich auf andere Warengebiete und damit abweichende Verkehrskreise bezieht.

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