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   OLG Hamm, 13.01.2016 - 27 W 2/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,527
OLG Hamm, 13.01.2016 - 27 W 2/16 (https://dejure.org/2016,527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2016 - 27 W 2/16 (https://dejure.org/2016,527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 27 W 2/16 (https://dejure.org/2016,527)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Handelsregister, Eintragung, Geschäftsanschrift, Wohnanschrift, gesetzlicher Vertreter, c/o-Zusatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Handelsregister, Eintragung, Geschäftsanschrift, Wohnanschrift, gesetzlicher Vertreter, c/o-Zusatz

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes bei Angabe der Anschrift einer Gesellschaft als Wohnanschrift ihres gesetzlichen Vertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes, wenn Geschäftsanschrift und Wohnanschrift des Geschäftsführers identisch sind

  • ra.de
  • rewis.io
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Handelsregister: Zur Zulässigkeit einer c/o-Angabe bei der Gesellschaftsanschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatanschrift des Geschäftsführers als zulässige Geschäftsanschrift der GmbH

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes bei Angabe der Geschäftsanschrift einer GmbH unter Wohnanschrift des Geschäftsführers - Voraussetzung ist Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 482
  • NZG 2016, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 27 W 51/15

    Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 27 W 2/16
    Der Senat hat zur Frage von c/o-Zusätzen schon im Beschluss vom 07.05.2015 - 27 W 51/15 - ausgeführt:.

    Es ergeben sich in Anbetracht dessen entgegen der Rechtsansicht des Amtsgerichts auch keine Unterschiede daraus, dass sich im vorgenannten Verfahren vor dem Senat zum Aktenzeichen 27 W 51/15 die Gesellschaft im Liquidationsstadium befunden hat.

  • OLG Rostock, 31.05.2010 - 1 W 6/10

    Anforderungen an eine inländische Geschäftsanschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 27 W 2/16
    Insbesondere ist eine realistische Zustellmöglichkeit anzunehmen, wenn der c/o-Zusatz tatsächlich auf einen Zustellungsbevollmächtigten verweist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 685; OLG Rostock NZG 2011, 279; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl. 2012, § 8 Rn. 20; Veil, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 8 Rn. 33; Fastrich, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 8 Rn. 17; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl. 2013, Rn. 340).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2021 - 4 U 13/21

    Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf erstmalige mangelfreie

    Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ein c/o-Zusatz im Handelsregister eintragungsfähig ist, hängt doch dessen Eintragungsfähigkeit ihrerseits davon ab, dass davon auszugehen ist, dass dieser Zusatz zu einer Geschäftsanschrift einer GmbH, für die unter der Anschrift keinen Geschäftsraum und keine Wohnung ihres gesetzlichen Vertreters besteht, der besseren Auffindbarkeit der zur Annahme einer Zustellung befugten Person dient und nicht der Verschleierung der Zustellmöglichkeiten oder dem Vortäuschen einer solchen Möglichkeit (vgl. dazu nur: OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2016 - I-27 W 2/16, juris Rn. 3 m.w.N.).
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