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   BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07   

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BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07 (https://dejure.org/2008,23215)
BPatG, Entscheidung vom 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07 (https://dejure.org/2008,23215)
BPatG, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 27 W (pat) 115/07 (https://dejure.org/2008,23215)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Ein höherer Grad an Markenähnlichkeit wäre selbst bei Berücksichtigung des übereinstimmenden Markenwortes "medi" nicht feststellbar, weil sich aufgrund ihres jeweiligen Gesamteindrucks, auf den unabhängig vom Prioritätsalter bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 -Sabel/Puma; GRUR 2005, 1043, 1044 [Rz. 28 f.] -Thomson Life; GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 19] -SIR/Zirh; BGH GRUR 2000, 233 f. -Rausch/Elfi Rauch), infolge der deutlich abweichenden grafischen Gestaltung und des in der Widerspruchsmarke nicht enthaltenen Zusatzes "line" sich für den Verkehr erkennbare deutliche Abweichungen ergeben, welche allenfalls die Annahme eines sehr geringen Grades an Markenähnlichkeit rechtfertigen können.
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Ein höherer Grad an Markenähnlichkeit wäre selbst bei Berücksichtigung des übereinstimmenden Markenwortes "medi" nicht feststellbar, weil sich aufgrund ihres jeweiligen Gesamteindrucks, auf den unabhängig vom Prioritätsalter bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 -Sabel/Puma; GRUR 2005, 1043, 1044 [Rz. 28 f.] -Thomson Life; GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 19] -SIR/Zirh; BGH GRUR 2000, 233 f. -Rausch/Elfi Rauch), infolge der deutlich abweichenden grafischen Gestaltung und des in der Widerspruchsmarke nicht enthaltenen Zusatzes "line" sich für den Verkehr erkennbare deutliche Abweichungen ergeben, welche allenfalls die Annahme eines sehr geringen Grades an Markenähnlichkeit rechtfertigen können.
  • BPatG, 04.05.2000 - 25 W (pat) 135/99
    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Soweit die Widersprechende auf die Entscheidungen des 25. Senats vom 4. Mai 2000 (25 W (pat) 135/99 -Medi Dino/Timor) und des HABM vom 25. Oktober 2000 (R 328/1999-3 -MEDI-CARE), der die spätere Entscheidung vom 16. März 2004 (R 0475/03-1 -Medigel) widerspricht, hinweist, vermag dies eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen, denn abgesehen davon, dass hierin -wenn überhaupt -lediglich eine abweichende Tatsachenbeurteilung zum Ausdruck kommt, können diese Entscheidungen wegen der erst nach ihrem Erlass verkündeten neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge eine beschreibende Bedeutung bereits vorliegt, wenn ein Markenwort in einer möglichen Bedeutung warenbeschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 f. [Rz. 32] -DOUBLEMINT), nicht mehr eine andere Sichtweise anregen.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Soweit die Widersprechende auf die Entscheidungen des 25. Senats vom 4. Mai 2000 (25 W (pat) 135/99 -Medi Dino/Timor) und des HABM vom 25. Oktober 2000 (R 328/1999-3 -MEDI-CARE), der die spätere Entscheidung vom 16. März 2004 (R 0475/03-1 -Medigel) widerspricht, hinweist, vermag dies eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen, denn abgesehen davon, dass hierin -wenn überhaupt -lediglich eine abweichende Tatsachenbeurteilung zum Ausdruck kommt, können diese Entscheidungen wegen der erst nach ihrem Erlass verkündeten neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge eine beschreibende Bedeutung bereits vorliegt, wenn ein Markenwort in einer möglichen Bedeutung warenbeschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 f. [Rz. 32] -DOUBLEMINT), nicht mehr eine andere Sichtweise anregen.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    aa) Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 -Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das ihnen in der jeweiligen Marke zukommt, so stark überwiegen, dass die betreffenden Verkehrskreise die Zeichen nicht mehr hinreichend auseinander halten können (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 118 m. w. N. [Fn. 311]).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    aa) Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 -Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das ihnen in der jeweiligen Marke zukommt, so stark überwiegen, dass die betreffenden Verkehrskreise die Zeichen nicht mehr hinreichend auseinander halten können (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 9 Rn. 118 m. w. N. [Fn. 311]).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Da der Bestandteil "medi" die angegriffene Marke weder dominiert (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 30] -THOMSON LIFE) noch wegen seines erkennbaren Charakters als Teil eines Gesamtbegriffs als ein die Verwechslungsgefahr ausnahmsweise begründender selbständig kennzeichnender Bestandteil angesehen werden kann (vgl. EuGH a. a. O. -THOMSON LIFE), scheidet auch unter diesen Gesichtspunkten eine Verwechslungsgefahr aus.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Soweit sich die Widersprechende hierzu darauf berufen hat, dass ihre Widerspruchsmarken Teil einer umfangreichen Markenserie seien, scheitert die Annahme einer Verwechslungsgefahr unter diesem Gesichtspunkt schon daran, dass die Widersprechende, welche nicht einmal die rechtserhaltende Benutzung ihrer nicht mehr in der Benutzungsschonfrist stehenden Widerspruchsmarken glaubhaft gemacht hat, eine Benutzung der einzelnen Marken der Zeichenserie nicht belegt hat, wovon die Annahme einer Verwechslungsgefahr in Form des gedanklichen Inverbindungbringens aufgrund des Bestehens einer Zeichenserie abhängt (vgl. EuGH MarkenR 2007, 427, 432 [Rz. 64] -BAINBRIDGE).
  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Davon bleibt aber unberührt, dass die Widersprechende die Verantwortung für die vollständige Glaubhaftmachung trägt und verbleibende Zweifel zu ihren Lasten gehen (vgl. BPatG GRUR 1996, 981, 982 -Estavital; GRUR 2006 -Gallup; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 43 Rn. 26).
  • BPatG, 24.02.1997 - 25 W (pat) 252/94
    Auszug aus BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Über die Beschwerde hätte daher selbst bei einer erst in der mündlichen Verhandlung erhobenen Nichtbenutzungseinrede ohne Verzögerung am Tag der mündlichen Verhandlung entschieden werden können (vgl. BPatG GRUR 1997, 534, 535 f. - Etop/Itrop; BPatG, Beschluss vom 17. Juni 2004, Az.: 25 W (pat) 170/03 -Silvamed/Silca med).
  • BPatG, 17.06.2004 - 25 W (pat) 170/03
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BPatG, 23.12.2009 - 30 W (pat) 79/07
    Bei dem Bestandteil "Medi" handelt es sich bei Einzelbetrachtung um ein im medizinischen Bereich weit verbreitetes und häufig verwendetes Präfix mit der Bedeutung "Medizin" bzw. "Medizinisch" (vgl. BPatG 27 W (pat) 115/07 -Mediline; 25 W (pat) 48/07 -medi ich fühl mich besser; HABM vom 22. Februar 2006, R 0375/04-2 -medi24/medi) und damit um einen erkennbar beschreibenden Hinweis auf die Art und Inhalt bzw. Bestimmung der von der angegriffenen Marke beanspruchten Dienstleistungen, die sämtlich einen Bezug zum medizinischen Bereich aufweisen können, soweit dieser im Dienstleistungsverzeichnis nicht ohnehin durch Verweis auf Pflegeheime, Krankenhäuser, medizinische Weiterbildung, Beratung in Gesundheitsfragen, Informationen zur Volksgesundheit, ärztliche Versorgung etc. deutlich hergestellt ist.
  • BPatG, 29.10.2009 - 30 W (pat) 66/07
    Bei dem Bestandteil "Medi" handelt es sich bei Einzelbetrachtung um ein im medizinischen Bereich weit verbreitetes und häufig verwendetes Präfix mit der Bedeutung "Medizin" bzw. "Medizinisch" (vgl. BPatG 25 W (pat) 48/07 -MEDI.AS; 27 W (pat) 115/07 -Mediline in PAVIS PROMA -CD-ROM) und damit um einen erkennbar beschreibenden Hinweis auf die Art und Inhalt bzw. Bestimmung der von der angegriffenen Marke beanspruchten Dienstleistungen.
  • BPatG, 15.04.2009 - 25 W (pat) 48/07
    Ausschlaggebend dafür ist, dass es sich bei dem durch einen Punkt von dem weiteren Wortbestandteil "AS" getrennten Bestandteil "MEDI" um ein im medizinischen Bereich weit verbreitetes und häufig verwendetes Präfix mit der Bedeutung "medizin" bzw. "medizinisch" handelt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 115/07 v. 22. Juli 2008 -Mediline; HABM vom 22. Februar 2006, R 0375/04-2 -medi24/medi), so dass der Verkehr darin in Zusammenhang mit den von der angegriffenen Marke beanspruchten Dienstleistungen nur einen beschreibenden Hinweis auf den Gegenstand der Dienstleistungen bzw. deren Inhalt und Thematik erkennen wird.
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