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Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07, VGH O 27/07   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07, VGH O 27/07 (https://dejure.org/2007,10296)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2007 - VGH A 22/07, VGH O 27/07 (https://dejure.org/2007,10296)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2007 - VGH A 22/07, VGH O 27/07 (https://dejure.org/2007,10296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbreitung, Vernichtung und Einziehung einer Broschüre unter dem Titel "Kommunen gegen Rechtsextremismus"; Prinzip der wehrhaften Demokratie; Teilnahme eines Ministers an der öffentlichen Auseinandersetzung zur Frage der Vereinbarkeit von Zielen einer Partei mit der ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Weiterverbreitung einer Broschüre mit dem Titel "Kommunen gegen Rechtsextremismus" durch staatliche Organe in Rheinland-Pfalz; Möglichkeit einer Geltendmachung einer behaupteten Verletzung von Verfassungsrecht durch eine politische Partei; Verletzung ...

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung, Vernichtung und Einziehung einer Broschüre unter dem Titel "Kommunen gegen Rechtsextremismus"; Prinzip der wehrhaften Demokratie; Teilnahme eines Ministers an der öffentlichen Auseinandersetzung zur Frage der Vereinbarkeit von Zielen einer Partei mit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 21; ; GG Art. 21 Abs. 2; ; GG Art. 21 Abs. 2 Satz 2; ; LV Art. 130; ; LV Art. 130 Abs. 1; ; LV Art. 130 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Parteienprivileg" steht in wehrhafter Demokratie Aufklärung über Rechtsextremismus nicht entgegen - Organklage der NPD gegen Broschüre zurückgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Information der Kommunen in Bezug auf Rechtsextremismus mittels einer durch ein Mitglied der Landesregierung herausgegebenen Broschüre

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 897
  • DVBl 2008, 193
  • DÖV 2008, 242
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss daher rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können; die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muss sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]).

    Gegen sie, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit erlaubten Mitteln durchgeführten parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (BVerfGE 40, 287 [291]; 57, 1 [6]).

    Bei Beeinträchtigungen dieser Rechte steht der Partei oder ihren Mitgliedern der Rechtsweg offen (BVerfGE 57, 1 [6 f.]; vgl. auch OVG RP, AS 28, 46).

    Aus dieser Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie folgt der insbesondere allen Verfassungsorganen erteilte Auftrag, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und aktiv für sie einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 [349]; 40, 287 [292]; 57, 1 [8]).

    Danach wäre es unzulässig, eine vom Bundesverfassungsgericht nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn diese Maßnahme bei verständiger Würdigung der die Landesverfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhte (vgl. BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [7]).

    Faktische Nachteile, die daraus für eine Partei entstehen können, sind hinzunehmen (BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [6]).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    Gegen sie, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit erlaubten Mitteln durchgeführten parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (BVerfGE 40, 287 [291]; 57, 1 [6]).

    Soweit im Übrigen aus der genannten Broschüre für die Antragstellerin faktische Nachteile entstehen, ist sie dagegen nicht durch Art. 21 GG geschützt (BVerfGE 39, 334 [360]; 40, 287 [293]).

    Aus dieser Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie folgt der insbesondere allen Verfassungsorganen erteilte Auftrag, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und aktiv für sie einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 [349]; 40, 287 [292]; 57, 1 [8]).

    Danach wäre es unzulässig, eine vom Bundesverfassungsgericht nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn diese Maßnahme bei verständiger Würdigung der die Landesverfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhte (vgl. BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [7]).

    Faktische Nachteile, die daraus für eine Partei entstehen können, sind hinzunehmen (BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [6]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    Soweit im Übrigen aus der genannten Broschüre für die Antragstellerin faktische Nachteile entstehen, ist sie dagegen nicht durch Art. 21 GG geschützt (BVerfGE 39, 334 [360]; 40, 287 [293]).

    Aus dieser Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie folgt der insbesondere allen Verfassungsorganen erteilte Auftrag, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und aktiv für sie einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 [349]; 40, 287 [292]; 57, 1 [8]).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    Diese Aufgabe, bei der es um die politische Führung, die verantwortliche Leitung des Ganzen der Politik geht und die sich die hierzu vorrangig berufene Landesregierung mit anderen Verfassungsorganen teilt, wird nicht allein mit den Mitteln der Gesetzgebung und der richtungweisenden Einwirkung auf den Gesetzesvollzug wahrgenommen, sondern auch durch die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 105, 252 [268]; 105, 279 [301]).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    Diese Aufgabe, bei der es um die politische Führung, die verantwortliche Leitung des Ganzen der Politik geht und die sich die hierzu vorrangig berufene Landesregierung mit anderen Verfassungsorganen teilt, wird nicht allein mit den Mitteln der Gesetzgebung und der richtungweisenden Einwirkung auf den Gesetzesvollzug wahrgenommen, sondern auch durch die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 105, 252 [268]; 105, 279 [301]).
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss daher rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können; die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muss sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    In diesem Zusammenhang dürfen die zuständigen Verfassungsorgane grundsätzlich das tatsächliche Verhalten von Gruppen oder deren Mitgliedern wertend als extremistisch und verfassungsfeindlich beurteilen (vgl. BVerfGE 113, 63 [78]).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
    Der den politischen Parteien durch Art. 21 GG verliehene verfassungsrechtliche Status kommt ihnen daher auch in der Verfassungsordnung der Länder zu (BVerfGE 66, 107, [114 m.w.N.]).
  • VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20

    Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig

    In der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte wie auch des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass die Regelung in Art. 21 GG über die Mitwirkung von Parteien an der politischen Willensbildung zu dem in das Landesverfassungsrecht hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht und damit zum materiellen Landesverfassungsrecht gehört (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 2. November 2011 - VerfGH 13/10 -, LVerfGE 22, 547 [571] = juris Rn. 136; ThürVerfGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - VerfGH 8/05 -, LVerfGE 17, 511 [515] = juris Rn. 23; BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1984 - 2 BvH 3/83 -, BVerfGE 66, 107 [114] = juris Rn. 23; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1982 - 2 BvK 1/81 -, BVerfGE 60, 53 [61] = juris Rn. 38; VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, juris Rn. 9).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Insbesondere ist die Antragstellerin als politische Partei, die sich auf ihre Rechte aus Art. 21 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 LV (Chancengleichheit) und aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 1 LV (Wahlrechtsgrundsätze) beruft, im Organstreitverfahren gemäß Art. 130 Abs. 1 Satz 2 LV als durch die Landesverfassung mit eigenen Rechten ausgestattete "andere Beteiligte" antragsberechtigt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 und VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]; s. auch VerfGH RP, Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14, VGH A 17/14 -, juris, Rn. 109 m.w.N.).

    Dabei können sie sich ihrerseits - ebenfalls wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger - auf den Schutz der einschlägigen Grundrechte, etwa der Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 10 Abs. 1 LV, Art. 12 LV) und der wahlrechtlichen Chancengleichheit (Art. 76 Abs. 1 LV) sowie der Parteienfreiheit berufen (vgl. zur verfassungsunmittelbaren Geltung von Art. 21 GG VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 und VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]; zum individualrechtlichen Gehalt von Art. 21 GG vgl. Morlok, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 21 Rn. 53).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    d) Ob die Neufassung der §§ 29 Abs. 2 Sätze 1 und 2, 30 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und § 56 Abs. 1 Halbsatz 2 Nr. 5 KWG darüber hinaus die weiteren als verletzt gerügten Grundrechte und sonstigen Rechte, insbesondere die passive Wahlrechtsgleichheit von männlichen Wahlbewerbern (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 1 LV), die Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 GG in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 LV; vgl. zur verfassungsunmittelbaren Geltung von Art. 21 GG VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 und VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]) sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 4a LV (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 - AS 31, 348 [352]) verletzen könnten, kann offenbleiben.

    Zur Durchsetzung dieser statusmäßigen Rechte ist sie gemäß § 44 Abs. 4 VerfGHG grundsätzlich auf die Verfahren nach Art. 130 Abs. 1 LV verwiesen (vgl. insoweit VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 und VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    d) Ob die Neufassung der §§ 29 Abs. 2 Sätze 1 und 2, 30 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und § 56 Abs. 1 Halbsatz 2 Nr. 5 KWG darüber hinaus die weiteren als verletzt gerügten Grundrechte und sonstigen Rechte, insbesondere die passive Wahlrechtsgleichheit von männlichen Wahlbewerbern (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 1 LV), die Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 GG in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 LV; vgl. zur verfassungsunmittelbaren Geltung von Art. 21 GG VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 und VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]) sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 4a LV (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 -, AS 31, 348 [352]) verletzen könnten, kann hier offenbleiben.

    Zur Durchsetzung dieser statusmäßigen Rechte ist sie gemäß § 44 Abs. 4 VerfGHG grundsätzlich auf die Verfahren nach Art. 130 Abs. 1 LV verwiesen (vgl. insoweit VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 und VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]).".

  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    In der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte wie auch des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass die Mitwirkung von Parteien an der politischen Willensbildung zu dem in das Landesverfassungsrecht hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht gehört (BVerfGE 60, 53 [61]; 66, 107 [114]; VerfGH Rh-Pf, Urteil vom 27. November 2007 - 27/07 -, juris Rn. 9; ThürVerfGH LVerfGE 17, 511 [515]; Urteil vom 2. November 2011 - VerfGH 13/10 -, juris Rn. 136).

    (3) Es ist anerkannt, dass die Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie sachlich begründbare und nachvollziehbare negative Werturteile staatlicher Stellen über Parteien oder etwa die Verteilung von Informationsbroschüren (vgl. VerfGH Rh-Pf, Urteil vom 27. November 2007 - 27/07 - "Broschüre gegen Rechtsextremismus", juris Rn. 14 f.) zu rechtfertigen vermag.

    Daher dürfen staatliche Stellen eine nicht verbotene Partei "in der Öffentlichkeit nur dann einer verfassungswidrigen Zielsetzung und Betätigung verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht" (so BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, juris Rn 20; Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, juris Rn 22; vgl. weiter VerfGH Rh-Pf, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, juris Rn 17; vgl. auch VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, Umdruck S. 12).

  • VerfGH Thüringen, 06.07.2016 - VerfGH 38/15

    Organklage der AfD erfolgreich

    In der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte wie auch des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass die Mitwirkung von Parteien an der politischen Willensbildung zu dem in das Landesverfassungsrecht hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht gehört (ThürVerfGH, LVerfGE 22, 547 [571] = juris Rn. 136; LVerfGE 17, 511 [515] = juris Rn. 23; BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1984 - 2 BvH 3/83 -, BVerfGE 66, 107 [114] = juris Rn. 23; Beschluss vom 9. Februar 1982 - 2 BvK 1/81 -, BVerfGE 60, 53 [61] = juris Rn. 38; VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, juris Rn. 9).

    Zwar ist anerkannt, dass die Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie sachlich begründbare und nachvollziehbare negative Werturteile staatlicher Stellen über Parteien oder etwa die Verteilung von Informationsbroschüren (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, juris Rn. 14 f.) zu rechtfertigen vermag.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14

    Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz)

    Es handelt sich insoweit um einen ungeschriebenen Bestandteil der Landesverfassung (vgl. VerfGH, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [265 f.]).

    Anders als im Falle des Normenkontrollverfahrens wollte der verfassungsändernde Gesetzgeber die Beteiligtenfähigkeit der Parteien im kontradiktorischen Verfahren nach Art. 130 Abs. 1 Satz 2 LV - das bereits nach dem Gesetzeswortlaut auch die Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte "durch ein Gesetz" zulässt - ausdrücklich beibehalten (vgl. VerfGH, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]; Begründung des Gesetzentwurfs zur Verfassungsänderung, LT-Drucks. 13/5066, S. 15; Bericht der Enquete-Kommission "Verfassungsreform", LT-Drucks. 12/5555, S. 89; Bier, in: Grimm/Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 30).

    Schon die Zulässigkeit des Antrags setzt somit voraus, dass sich die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. entspr. zum Organstreit VerfGH, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 23/21

    Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ua gegen die

    Eine solche Pflicht besteht nicht nur für "andere[n] Beteiligte[n]" im Sinne des Art. 130 Abs. 1 Satz 2 LV (vgl. dazu VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 u.a. -, AS 35, 263 [266]; Beschluss vom 27. Juli 2020 - VGH O 24/20 -, AS 47, 403 [407]).

    b) Als nach Art. 130 Abs. 1 Satz 1 LV Antragsberechtigter muss eine Fraktion danach insbesondere auch ihre Antragsbefugnis im Sinne eines objektiven Klarstellungsinteresses, d.h. konkret die Möglichkeit der Verletzung oder Gefährdung (nicht notwendig eigener) verfassungsmäßiger Rechte durch die Handlung eines Verfassungsorgans dartun (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 23. Oktober 2006 - VGH O 17/05 -, AS 33, 376 [379 f.]; Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 u.a. -, AS 35, 263 [266]; Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14 u.a. -, AS 42, 229 [253]; Jutzi, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2014, Art. 130 Rn. 32).

    Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Prüfungsgegenstand im Organstreitverfahren aus (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 -, AS 35, 263 [266]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, BVerfGE 150, 194 [199 f. Rn. 17]; Urteil vom 2. März 2021 - 2 BvE 4/16 -, NVwZ 2021, 555 [556] m.w.N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH N 65/14

    Kein Ausgleich der Mehrkosten für den Ausbau der frühkindlichen Betreuung nach

    Letzteres hat der Verfassungsgerichtshof für das Verfahren nach Art. 130 Abs. 1 Satz 1 LV und die dort genannten Antragsteller bereits festgestellt, sofern ein der Verfassung widerstreitendes Untätigbleiben eines Verfassungsorgans geltend gemacht wird (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 26. Mai 1997 - VGH O 11/96 -, AS 26, 4 [8] sowie Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 und VGH O 27/07 -, AS 35, 263 [266]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH N 7/21

    Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig - Zu den

    Eine solche Pflicht besteht nicht nur für "andere Beteiligte" im Sinne des Art. 130 Abs. 1 Satz 2 LV (vgl. dazu VerfGH RP, Urteil vom 27. November 2007 - VGH A 22/07 u.a. -, AS 35, 263 [266]; Beschluss vom 27. Juli 2020 - VGH O 24/20 -, AS 47, 403 [407]; Beschluss vom 14. Mai 2021 - VGH O 23/21 -, AS 48, 236 [240 f.]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20

    Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.12.2021 - VGH B 62/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen fachgerichtliche

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 24/21

    Unzulässige Organklage gegen die Untersagung, die Anschrift des

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

  • VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20

    Mitgliedschaft des Landtages im "Bündnis für Toleranz"

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20

    Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona,

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.06.2023 - VGH N 32/21

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl einer

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2020 - VGH O 24/20

    Zurückweisung aufgrund fehlender Antragstellung im Organstreitverfahren sowie

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH O 20/21

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die

  • VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 845/12

    NPD-Mitglied zu Recht aus Kreisausrechtsausschuss abberufen

  • VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11

    Bürgermeisterwahl in Wallhalben: NPD-Kandidat ist nicht zur Wahl zuzulassen

  • VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08

    Nichtzulassung eines NPD-Kandidaten zur Landratswahl

  • VG Schwerin, 01.12.2010 - 1 A 1469/08

    Anfechtung einer Kommunalwahl aufgrund der negativen Entscheidung des

  • VG Greifswald, 23.03.2010 - 2 A 1011/09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung eines Mitgliedes der Nationaldemokratischen

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - F 27/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2007 - F 27/07 (https://dejure.org/2007,46160)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 17.09.2008 - 33 U 7/08

    Fehler eines später eingeschalteten Rechtsanwalts unterbrechen grundsätzlich die

    Für die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Beklagten haften, spielt es keine Rolle, dass die tatsächlich unter dem Aktenzeichen 14 a F 237/06 (jetzt 15b F 27/07) anhängig gewordene Klage bis heute nicht zugestellt wurde.
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Rechtsprechung
   RG, 09.03.1907 - Rep. V. 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,135
RG, 09.03.1907 - Rep. V. 27/07 (https://dejure.org/1907,135)
RG, Entscheidung vom 09.03.1907 - Rep. V. 27/07 (https://dejure.org/1907,135)
RG, Entscheidung vom 09. März 1907 - Rep. V. 27/07 (https://dejure.org/1907,135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann für eine noch nicht erzeugte Nachkommenschaft, der Zuwendungen gemacht worden sind, eine Hypothek eingetragen, oder auf sie eine abgetretene Hypothek überschrieben werden?

  • Wolters Kluwer
  • opinioiuris.de

    Hypothek eines Nondum Conceptus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 103/10

    Grundbuchverfahren: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Ermöglicht das materielle Recht die Begründung von Rechten noch unbekannter - wenn auch hinreichend bestimmbarer - Personen, so können diese auch im Grundbuch eingetragen werden (vgl. etwa RGZ 61, 355; 65, 277: Hypothek für künftige Abkömmlinge; KGJ 36, A 226/229: Hypothek für die unbekannten Erben; KGJ 29, A 153: Eigentumsvormerkung zugunsten nachgeborener Kinder; siehe Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 21 und 22).

    So ist die Sicherung von aufschiebend oder auflösend bedingten, auch künftigen Forderungen durch eine Hypothek (auch zugunsten noch unbekannter Erben; vgl. KGJ 36 A 226/229; Schöner/Stöber GBR 14. Aufl. Rn. 1930, 1950) aufgrund materieller Regelungen (§ 873 Abs. 1; § 1113 Abs. 2, § 1115 Abs. 1 BGB) anerkannt (RGZ 61, 355; 65, 277; vgl. BayObLGZ 1958, 164) und ermöglicht auch grundbuchrechtlich die Eintragung eines noch nicht namentlich bekannten Gläubigers.

  • BFH, 17.07.1974 - II R 18/69

    GmbH & Co. KG - Vertragsschluß für in Gründung befindliche GmbH & Co. KG -

    Übereinstimmend gehen jedoch §§ 1922, 2178 BGB davon aus, daß Erbrecht und erbrechtliche Ansprüche -- als durch die künftige Rechtsfähigkeit des Bedachten bedingte -- auch für noch nicht erzeugte Personen begründet werden können (Beschluß des Reichsgerichts vom 9. März 1907 Beschw.Rep. V 27/07, RGZ 65, 277).

    Denn für den Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) ist in § 331 Abs. 2 BGB stillschweigend vorausgesetzt, daß für eine noch nicht entstandene Person eine Anwartschaft derart begründet werden kann, daß sie mit ihrer Entstehung das Recht erwirbt (RGZ 65, 277 [280]).

  • BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99

    Gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß der Antragsgegner zum Zeitpunkt des Abschlusses der begünstigenden Vereinbarung noch nicht gelebt hat (RGZ 65, 277, 280, 281; BGHZ 129, 297, 305).
  • BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99

    Erbberechtigung; Hausgut; Fürstenhaus; Eheschließung; Zustimmung ;

    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß der Antragsgegner zum Zeitpunkt des Abschlusses der begünstigenden Vereinbarung noch nicht gelebt hat (RGZ 65, 277, 280, 281; BGHZ 129, 297, 305).
  • BayObLG, 22.05.1979 - BReg. 2 Z 8/79

    Möglichkeit zugunsten einer werdenden, bereits gegründeten aber noch nicht im

    So ist es als zulässig angesehen worden, eine Vormerkung zugunsten noch nicht erzeugter Abkömmlinge (BGB-RGRK 12. Aufl. § 883 Anm. 41; vgl. hierzu RGZ 65, 277/281), des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks (RGZ 128, 246/250), des jeweiligen Firmeninhabers (KG DNotZ 1937, 330), mehrerer aufeinanderfolgender Geschäftsinhaber (BGHZ 28, 99 [BGH 09.07.1958 - V ZR 116/57] /103 f.) sowie zugunsten von Gesamtgläubigern ( § 428 BGB ) einzutragen, auch wenn ihnen das dingliche Recht nicht in dieser Rechtsform zustehen kann (BayObLGZ 1963, 128/131 f.); der Angabe eines Gemeinschaftsverhältnisses der Berechtigten ( § 47 GBO ) bedarf es im letzteren Fall nicht (BayObLGZ 1967, 275/279 f.).
  • BGH, 06.11.1972 - III ZR 204/70

    Verpflichtung zur Erstattung eines Teils bereits geleisteter Versorgungszahlungen

    Diese Bestimmbarkeit genügte (RGZ 65, 277, 280; 78, 149, 154; 106, 120, 126 und 117, 143, 149).
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