Rechtsprechung
AG München, 06.04.2016 - 274 C 18111/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung und Aufwendungsersatz aus einem Pauschalreisevertrag wegen Reisemängeln (hier: Baulärm und Käfer im Zimmer)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein eingeschränktes Buffet rechtfertigt Reisepreisminderung, § 651 d BGB
- reise-recht-wiki.de
Aufwendungsersatzanspruch bei zum Hotelwechsel führenden Hotelmängeln
- rewis.io
Minderung wegen Reisemängeln bei einem Pauschalreisevertrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Reisemangel - Buffet ständig leer, weil andere Gäste sich die Teller überhäufen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Minderung wegen Käfern, Baustellenlärm und mehr
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Minderung und Aufwendungsersatz für Pauschalreisende wegen zahlreicher Reisemängel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Minderung des Reisepreises bei Baustellenlärm, eingeschränktem Buffet und Käfern im Hotelzimmer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Recht zur Reisepreisminderung aufgrund Baulärms, Käfern im Zimmer und unzureichend gefülltem Buffet - Reiseveranstalter zum Ersatz von Mehrkosten aufgrund Umzugs in hochwertigeren Hotels verpflichtet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Köln, 06.03.2008 - 134 C 419/07
Minderung eines Reisepreises wegen Mangelhaftigkeit der Reiseleistung; …
Auszug aus AG München, 06.04.2016 - 274 C 18111/15
Für den Umzugstag (31.07.2014) ist eine Minderung in Höhe 53, 34 EUR (= 50% des Tagesreisepreises) wegen der damit verbundenen Unannehmlichkeiten und dem zeitlichen Aufwand von 50% des Tagesreisepreises anzusetzen (AG Köln, Urteil vom 06.03.2008, Az.: 134 C 419/07, juris Rn. 21).Die Klägerin kann die Mehrkosten in Höhe von 550 EUR als Aufwendungsersatz geltend machen (Vgl. AG Köln, Urteil vom 06.03.2008, Az.: 134 C 419/07, juris Rn. 21).
Die Taxikosten in Höhe von 10 EUR zum Zwecke des Umzugs sind ebenfalls ersatzfähig (Vgl. AG Köln, Urteil vom 06.03.2008, Az.: 134 C 419/07, juris Rn. 21).
- AG Rostock, 10.12.2014 - 47 C 210/14
Kreuzfahrt-Recht: Norovirus-Auftreten auf Schiff - Ansprüche
Auszug aus AG München, 06.04.2016 - 274 C 18111/15
Im hiesigen Fall waren die Umstände aber besonders, weil das Büffet fast durchweg eine äußerst eingeschränkte Auswahl aufwies (zum eingeschränkten Umfang des Buffets als Reisemangel: AG Rostock, Urteil vom 10.12.2014, Az.: 47 C 210/14 - juris Rn. 35).