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   AG München, 06.04.2016 - 274 C 18111/15   

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https://dejure.org/2016,27867
AG München, 06.04.2016 - 274 C 18111/15 (https://dejure.org/2016,27867)
AG München, Entscheidung vom 06.04.2016 - 274 C 18111/15 (https://dejure.org/2016,27867)
AG München, Entscheidung vom 06. April 2016 - 274 C 18111/15 (https://dejure.org/2016,27867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung und Aufwendungsersatz aus einem Pauschalreisevertrag wegen Reisemängeln (hier: Baulärm und Käfer im Zimmer)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein eingeschränktes Buffet rechtfertigt Reisepreisminderung, § 651 d BGB

  • reise-recht-wiki.de

    Aufwendungsersatzanspruch bei zum Hotelwechsel führenden Hotelmängeln

  • rewis.io

    Minderung wegen Reisemängeln bei einem Pauschalreisevertrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Reisemangel - Buffet ständig leer, weil andere Gäste sich die Teller überhäufen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Minderung wegen Käfern, Baustellenlärm und mehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Minderung und Aufwendungsersatz für Pauschalreisende wegen zahlreicher Reisemängel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minderung des Reisepreises bei Baustellenlärm, eingeschränktem Buffet und Käfern im Hotelzimmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Reisepreisminderung aufgrund Baulärms, Käfern im Zimmer und unzureichend gefülltem Buffet - Reiseveranstalter zum Ersatz von Mehrkosten aufgrund Umzugs in hochwertigeren Hotels verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 06.03.2008 - 134 C 419/07

    Minderung eines Reisepreises wegen Mangelhaftigkeit der Reiseleistung;

    Auszug aus AG München, 06.04.2016 - 274 C 18111/15
    Für den Umzugstag (31.07.2014) ist eine Minderung in Höhe 53, 34 EUR (= 50% des Tagesreisepreises) wegen der damit verbundenen Unannehmlichkeiten und dem zeitlichen Aufwand von 50% des Tagesreisepreises anzusetzen (AG Köln, Urteil vom 06.03.2008, Az.: 134 C 419/07, juris Rn. 21).

    Die Klägerin kann die Mehrkosten in Höhe von 550 EUR als Aufwendungsersatz geltend machen (Vgl. AG Köln, Urteil vom 06.03.2008, Az.: 134 C 419/07, juris Rn. 21).

    Die Taxikosten in Höhe von 10 EUR zum Zwecke des Umzugs sind ebenfalls ersatzfähig (Vgl. AG Köln, Urteil vom 06.03.2008, Az.: 134 C 419/07, juris Rn. 21).

  • AG Rostock, 10.12.2014 - 47 C 210/14

    Kreuzfahrt-Recht: Norovirus-Auftreten auf Schiff - Ansprüche

    Auszug aus AG München, 06.04.2016 - 274 C 18111/15
    Im hiesigen Fall waren die Umstände aber besonders, weil das Büffet fast durchweg eine äußerst eingeschränkte Auswahl aufwies (zum eingeschränkten Umfang des Buffets als Reisemangel: AG Rostock, Urteil vom 10.12.2014, Az.: 47 C 210/14 - juris Rn. 35).
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