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   AG München, 12.03.2020 - 274 C 7752/19   

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https://dejure.org/2020,30733
AG München, 12.03.2020 - 274 C 7752/19 (https://dejure.org/2020,30733)
AG München, Entscheidung vom 12.03.2020 - 274 C 7752/19 (https://dejure.org/2020,30733)
AG München, Entscheidung vom 12. März 2020 - 274 C 7752/19 (https://dejure.org/2020,30733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Kein Aufbruch: Hausratversicherung muss nach Öffnen des PKW mittels Funksignal nicht zahlen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Hausratversicherung muss nach Öffnen des PKW mittels Funksignal nicht zahlen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbedingungen: Auf den Wortlaut kommt es an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Definition von "Aufbrechen"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausratversicherung muss nach Öffnen des PKW mittels Funksignal nicht zahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kann man ein Auto per Funk "aufbrechen"? - Koffer aus dem Auto geklaut: Autobesitzer streitet mit der Hausratversicherung um Schadenersatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz bei "Einbruch" mittels Keyless-Go-System

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Keyless-Go: Überlisten des Schließsystems ist kein Aufbruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 519
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 27.07.2020 - 23 S 4598/20

    Hausratversicherung: Kein Nachweis eines Diebstahls aus verschlossenen Pkw bei

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 12.03.2020, Az. 274 C 7752/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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