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   EuGH, 28.10.1981 - 275/80, 24/81   

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EuGH, 28.10.1981 - 275/80, 24/81 (https://dejure.org/1981,1310)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.1981 - 275/80, 24/81 (https://dejure.org/1981,1310)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - 275/80, 24/81 (https://dejure.org/1981,1310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Krupp / Kommission

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - INDIVIDUELLE ENTSCHEIDUNGEN ( EGKS ) - FORMERFORDERNISSE - VERSTOSS - SANKTIONEN - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Krupp / Kommission

  • Judicialis

    EGKSV Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKSV Art. 33 Abs. 2
    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - INDIVIDUELLE ENTSCHEIDUNGEN ( EGKS ) - FORMERFORDERNISSE - VERSTOSS - SANKTIONEN - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.12.1980 - 258/80

    Rumi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.10.1981 - 275/80
    In ihrer Klageschrift in der Rechtssache 24/81 nimmt die Firma Krupp Stahl AG Bezug auf die Haltung der Kommission in der Rechtssache 275/80 und weist darauf hin, daß im Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 (Rumi/Kommission) ebenfalls grundsätzlich festgestellt worden sei, daß die Quotenmitteilung vom 1. November 1980 eine "décision individuelle" sei.

    Dies habe der Gerichtshof mit Beschluß vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 R (Rumi/Kommission) anerkannt.

  • EuGH, 01.12.1965 - 16/65

    Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 28.10.1981 - 275/80
    Die Klägerin räumt ein, daß die Begründung in knapper Form erfolgen könne, solange Klarheit und Schlüssigkeit nicht beeinträchtigt würden; auch könnten die Anforderungen an die Begründung je nach den besonderen Gegebenheiten verschieden sein, unter Umständen könne die Bezugnahme auf die Begründung einer zugrunde liegenden allgemeinen Entscheidung ausreichen (Urteile vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Slg. IX, 141, und vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65, Slg. XI, 1151).
  • EuGH, 04.07.1963 - 24/62

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 28.10.1981 - 275/80
    Die Klägerin räumt ein, daß die Begründung in knapper Form erfolgen könne, solange Klarheit und Schlüssigkeit nicht beeinträchtigt würden; auch könnten die Anforderungen an die Begründung je nach den besonderen Gegebenheiten verschieden sein, unter Umständen könne die Bezugnahme auf die Begründung einer zugrunde liegenden allgemeinen Entscheidung ausreichen (Urteile vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Slg. IX, 141, und vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65, Slg. XI, 1151).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    166 und 167, dargelegten Anforderungen der Rechtsprechung nicht rechtsfehlerfrei annehmen, dass die Kommission im vorliegenden Fall die Verpflichtung zur hinreichenden Begründung der streitigen Entscheidung verletzt habe (vgl. entsprechend Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission, 275/80 und 24/81, Slg. 1981, 2489, Randnr. 13, sowie vom 13. März 1985, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 296/82 und 318/82, Slg. 1985, 809, Randnr. 21).
  • EuGH, 08.09.2020 - C-119/19

    Kommission/ Carreras Sequeros u.a.

    So hat der Gerichtshof im Rahmen von Nichtigkeitsklagen gegen Einzelentscheidungen anerkannt, dass die Einrede der Rechtswidrigkeit gegenüber den Bestimmungen eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung erhoben werden kann, auf denen diese Entscheidungen beruhen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission, 275/80 und 24/81, EU:C:1981:247, Rn. 32, und vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat, 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, nicht veröffentlicht, EU:C:1985:318, Rn. 36), oder die in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit solchen Entscheidungen stehen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 31. März 1965, Macchiorlati Dalmas/Hohe Behörde, 21/64, EU:C:1965:30, S. 242, 259, vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 76, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 237).
  • EuG, 05.05.2021 - T-611/18

    Pharmaceutical Works Polpharma/ EMA

    Demgemäß hat der Gerichtshof im Rahmen von Nichtigkeitsklagen gegen Einzelbeschlüsse anerkannt, dass Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit die Bestimmungen eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung sein können, die diesen Beschlüssen zugrunde liegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission, 275/80 und 24/81, EU:C:1981:247, Rn. 32, und vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat, 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, EU:C:1985:318, Rn. 36) oder die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Beschlüssen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1965, Macchiorlati Dalmas/Hohe Behörde, 21/64, EU:C:1965:30, S. 259, vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 76, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 237).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    82 - In diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission (275/80 und 24/81, Slg. 1981, 2489, Randnr. 13), und - für den Bereich der Medienpolitik - Urteil vom 19. Februar 1998, DIR International Film u. a./Kommission (T-369/94 und T-85/95, Slg. 1998, II-357, Randnrn. 119 bis 121).
  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    56 Der Kläger kann zwar im Rahmen einer gegen eine individuelle Entscheidung gerichteten Nichtigkeitsklage die Rechtswidrigkeit bestimmter Vorschriften allgemeiner Entscheidungen, die mit der angefochtenen Entscheidung angewandt werden, geltend machen; diese Möglichkeit bietet sich ihm jedoch nur dann, wenn die individuelle Entscheidung auf den Vorschriften beruht, deren Rechtswidrigkeit geltend gemacht wird (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1981 in den Rechtssachen 275/80 und 24/81, Krupp Stahl/Kommission, Slg. 1981, 2489, Randnr. 32, vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80, Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, Randnr. 6, vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 140/82, 146/82, 221/82 und 226/82, Walzstahl-Vereinigung und Thyssen/Kommission, Slg. 1984, 951, Randnr. 20, und vom 11. Oktober 1984 in der Rechtssache 151/83, Alpa/Kommission, Slg. 1984, 3519, Randnr. 9).
  • EuGH, 21.02.1984 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen / Kommission

    Die Klägerinnen leiten aus der Rechtssprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28.10.1981 in den verbundenen Rechtssache 275/80 und 24/81, Krupp/Kommission, Slg. 1981, 2489, vom 18.3.1980 in den verbundenen Rechtssachen 154/78 u. a., Valsabbia und andere/Kommission, Slg. 1980, 907, vom 3.3.1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, und vom 16.2.1982 in den verbundenen Rechtssachen 39, 43, 85 und 88/81, Halivourgiki und andere/Kommission, Slg. 1982, 593) ab, daß Artikel 58 EGKS- Vertrag wettbewerbsneutral und ohne Bevorzugung einzelner Gruppen von Unternehmen anzuwenden sei.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Oktober 1981 in den verbundenen Rechtssachen 275/80 und 24/81 (Krupp/Kommission, Slg. 1981, 2489) entschieden hat, kann der Kläger zwar im Rahmen einer gegen eine individuelle Entscheidung gerichteten Nichtigkeitsklage die Rechtswidrigkeit bestimmter Vorschriften allgemeiner Entscheidungen, die mit der angefochtenen Entscheidung angewandt werden, geltend machen; doch bietet sich ihm diese Möglichkeit nur dann, wenn die individuelle Entscheidung auf den Vorschriften beruht, deren Rechtswidrigkeit geltend gemacht wird.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10924/06

    Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 seit dem 30. April 2006

    Deshalb hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften den Kreis der "Familienangehörigen" eines türkischen Arbeitnehmers i.S.v. Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, die damit Ausweisungsschutz nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 genießen, in Übereinstimmung mit Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 bestimmt und entschieden, dass aus diesem Grund "Familienangehöriger" eines türkischen Arbeitnehmers i.S.v. Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 auch dessen noch nicht 21 Jahre alter oder Unterhalt beziehender Stiefsohn ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2004 - C-275/80 [Ayaz] - InfAuslR 2004, 416 Rn. 39 bis 48).
  • EuGH, 16.02.1984 - 76/83

    Boël / Kommission

    In ihrer Erwiderung vertreten die Klägerinnen die Ansicht, sie könnten im Rahmen einer gegen eine Einzelfallentscheidung gerichteten Aufhebungsklage die Rechtswidrigkeit bestimmter Vorschriften allgemeiner Entscheidungen, die mit der angefochtenen Entscheidung angewandt würden, geltend machen, sofern die Einzelfallentscheidung auf den Vorschriften beruhe, deren Rechtswidrigkeit geltend gemacht werde (Urteil vom 28.10.1981 in den verbundenen Rechtssachen 215/80 und 24/81, Krupp/Kommission, Slg. 1981, 2489, Randnummer 32 der Entscheidungsgründe).

    5 Die Klägerinnen können im übrigen auch nicht die Rechtswidrigkeit bestimmter Vorschriften einer allgemeinen Entscheidung geltend machen, auf der die angefochtene Einzelfallentscheidung nicht beruht (Urteil vom 28.10.1981 in den verbundenen Rechtssachen 275/80 und 24/81, Krupp, Slg. 1981, 2489).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    46: - Urteil vom 28. Oktober 1981 in den verbundenen Rechtssachen 275/80 und 24/81 (Krupp/Kommission, Slg. 1981, 2489, insbesondere Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-191/14

    DOW Benelux - Umweltrecht - System für den Handel mit

    41 - Illustrativ das Urteil Krupp Stahl/Kommission (275/80 und 24/81, EU:C:1981:247, Rn. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1985 - 211/83

    Krupp Stahl AG und Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

  • EuGH, 19.09.1985 - 172/83

    Hoogovens Groep / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-120/99

    Kik / HABM (Kik)

  • EuG, 27.09.2012 - T-387/09

    Applied Microengineering / Kommission - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-511/21

    Kommission/ Calhau Correia de Paiva - Rechtsmittel - EPSO-Auswahlverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-389/14

    Esso Italiana u.a. - Umweltrecht - System für den Handel mit

  • EuGH, 11.10.1984 - 151/83

    Alpa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-216/91

    Rima Eletrometalurgia SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

  • EuGH, 11.10.1984 - 103/83

    Usinor / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1983 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen Aktiengesellschaft gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 226/85

    Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1981 - 275/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,16114
Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1981 - 275/80 (https://dejure.org/1981,16114)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.06.1981 - 275/80 (https://dejure.org/1981,16114)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 275/80 (https://dejure.org/1981,16114)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Krupp Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    System von Erzeugungsquoten für Stahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.10.1981 - 24/81
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1981 - 275/80
    In bezug auf das erste Quartal 1981 - und damit komme ich zum Sachverhalt der Rechtssache 24/81 - ging der Klägerin eine Mitteilung im Sinne des Artikels 3 der Entscheidung Nr. 2794/80/ EGKS über - gemäß Artikel 4 angepaßte - Vergleichsproduktionen und Produktionsquoten für Walzerzeugnisse sowie Rohstahl nach Anwendung der Kürzungssätze der Entscheidung Nr. 3381/80/EGKS unter dem Datum des 19. Dezember 1980 zu.

    Zu dieser Investition hat die Klägerin zu Beginn des Jahres 1980 Angaben auf einem Fragebogen 2-61 gemacht, von dem uns in der Rechtssache 24/81 ein Muster vorgelegt worden ist.

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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 28.04.1981 - I 275/80 F   

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https://dejure.org/1981,26959
FG Düsseldorf, 28.04.1981 - I 275/80 F (https://dejure.org/1981,26959)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.1981 - I 275/80 F (https://dejure.org/1981,26959)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 1981 - I 275/80 F (https://dejure.org/1981,26959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1981, 636
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Der erkennende Senat folgt deshalb der in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung, daß die Wiedereinsetzungsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO grundsätzlich mit der Bekanntgabe der gerichtlichen Eingangsbestätigung beginnt (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 10. August 1977 V 137/76, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1977, 595; des FG Düsseldorf vom 25. Oktober 1978 II 594/76 K, 595/76 UM, EFG 1979, 295, und des FG Nürnberg vom 18. Dezember 1984 II 55/82, EFG 1985, 354; ebenso Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 56 FGO Tz. 5; a.A. lediglich FG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 1981 I 275/80 F, EFG 1981, 636).

    Ihre gleichzeitige Eignung zur Überprüfung der Rechtzeitigkeit des Klageeingangs wird entgegen der Auffassung des FG Düsseldorf in EFG 1981, 636 nicht dadurch in Frage gestellt, daß sie vorrangig der bloßen Bestätigung des Klageeingangs und der Bekanntgabe des Aktenzeichens dient und in Fällen der Anbringung der Klage beim FA möglicherweise ein unzutreffendes Eingangsdatum wiedergibt.

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