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   LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12   

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https://dejure.org/2013,13376
LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12 (https://dejure.org/2013,13376)
LG Köln, Entscheidung vom 05.06.2013 - 28 O 346/12 (https://dejure.org/2013,13376)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 28 O 346/12 (https://dejure.org/2013,13376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    P2P-Filesharing - Sekundäre Darlegungslast und kein Ende

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit des Inhabers eines Internetanschlusses für eine Urheberrechtsverletzung kann zu vermuten sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sekundäre Beweislast bei P2P-Urheberrechtsverletzung über einen Familienanschluss

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweislast beim Filesharing: Neues Urteil zur Verteidigung gegen Abmahnungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Sekundäre Beweislast, Familienanschluss

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing über einen Familienanschluss

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an die Erschütterung des ersten Anscheinsbeweises

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast beim Filesharing: Verteidigung gegen Abmahnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienvater wegen Filesharings zu Zahlung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keiner war es - Anschlussinhaber haftet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing über einen Familienanschluss

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweislast beim Filesharing: Neues Urteil zur Verteidigung gegen Abmahnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsverletzungen über einen Internetanschluss begründeen Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers - Widersprüchlicher Vortrag und pauschale Behauptungen genügen nicht zur Widerlegung der vermuteten Täterschaft des Anschlussinhabers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Die Ansprüche des verletzten Rechteinhabers richten sich in erster Linie gegen den Verletzer, also denjenigen, der die Rechtsverletzung als Täter - selbst, gemeinsam mit anderen oder mittelbar über unselbstständig handelnde Dritte - begeht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - Az; 6 U 239/11).

    Diese sekundäre Darlegungslast geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen aufklären müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - Az; 6 U 239/11; OLG Hamm, MMR 2012, 40).

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Nach der Rechtsprechung ist dafür zu ermitteln, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Falls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten (BGH, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Eine Umkehr der Beweislast ist damit ebenso wenig verbunden wie eine über seine prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen (vgl. BGH, NJW 2007, 155 m. w. N.).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH, NJW 2008, 982).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Dazu müssen alle relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (BGH, ZUM 2009, 225 - Whistling for a Train).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Zu seinen Gunsten gelten dabei aber gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, GRUR 2010, 633; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173).
  • OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Diese sekundäre Darlegungslast geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen aufklären müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - Az; 6 U 239/11; OLG Hamm, MMR 2012, 40).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Zu seinen Gunsten gelten dabei aber gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, GRUR 2010, 633; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173).
  • OLG Köln, 14.01.2011 - 6 U 77/10
    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Angesichts dieses konkreten Sachvortrags hätte es dem Beklagten oblegen, einzelfallbezogene Zweifel aufzuzeigen, dass die von der Klägerinnen vorgelegten Ermittlungen unzutreffend sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.01.2011, 6 U 77/10).
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12
    Sie löst die Obliegenheit des jeweiligen Verletzers aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation der dort ausgewiesenen Unternehmen anzuführen, und führt dazu, dass die Rechtekette an den einzelnen Titeln nur dann von Klägerseite dargelegt werden muss, wenn der als Verletzer in Anspruch Genommene über ein pauschales Bestreiten hinaus konkret vorträgt, es handele sich bei dem beanstandeten Titel um eine abweichende Version oder ihm seien Nutzungsrechte an dem Titel von dritter Seite angeboten worden (OLG Köln, MMR 2012, 387).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.06.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 346/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:.
  • AG Stuttgart, 31.08.2016 - 4 C 1254/16

    Beweisfragen beim Filesharing

    Vielmehr ist eine Konkretisierung dergestalt ausreichend, dass ein klar abgrenzbarer Personenkreis zum Tatzeitpunkt tatsächlich Zugang zum Internet hatte und dieser Personenkreis namentlich benannt wird (vgl. LG Köln, Urteil vom 05.06.2013, Aktz: 28 0 346/12).
  • AG Düsseldorf, 11.06.2013 - 57 C 16103/12

    Filesharing Abmahnung kann vollkommen unbrauchbar sein

    Verfehlt ist daher auch die von der Klägerseite mit Schriftsatz vom 29.05.2013 eingeführte Rechtsauffassung des Landgerichts Köln gemäß Hinweisbeschluss vom 13.12.2012, Az. 28 O 346/12, wonach zum konkreten Nutzungsverhalten sämtlicher Mitnutzer vorzutragen sein soll, um einen atypischen Lebenssachverhalt, nämlich die Nichtverantwortlichkeit des Anschlussinhabers, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
  • LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum

    Angesichts dieses konkreten Sachvortrags hätte es dem Beklagten oblegen, einzelfallbezogene Zweifel aufzuzeigen, dass die von der Klägerin vorgelegten Ermittlungen unzutreffend sind (vgl. LG Köln, Urteil vom 05.06.2013, 28 O 346/12 zit. Juris Rn. 38, OLG Köln, Urteil vom 14.01.2011, 6 U 77/10).
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