Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 30.11.2011

Rechtsprechung
   LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9174
LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,9174)
LG Köln, Entscheidung vom 21.01.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,9174)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,9174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes eines Computerspiels bei öffentlicher Zugänglichmachung des Computerprogramms im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 19a, 69a, 69 c Nr. 4; § 97 Abs. 1 UrhG
    Filesharing - Tod des Täters schließt nicht die Haftung des Anschlussinhabers aus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Voller Schadensersatz für den Störer bei totem Täter (Update)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Inhaberin eines Internet-Zugangs haftet für toten Ehemann

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schlichtes Bestreiten der Auswertung von Filesharing-Software Logistep nicht ausreichend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Witwe haftet für Filesharing des toten Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers wegen illegalem Filesharing erlischt nicht durch Tod des Täters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwe haftet für Filesharing des toten Ehegatten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Witwe haftet für Filesharing des toten Ehegatten

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtige Reaktion nach einer Abmahnung aus Urheberrecht wegen Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Richtige Reaktion nach einer urheberrechtlicher Abmahnung wegen Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10
    Den Inhaber eines Internetanschlusses trifft die Pflicht, den Internetanschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dahin gehend zu schützen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen im Internet missbraucht werden kann (BGH NJW 2010, 2061 - "Sommer unseres Lebens").

    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH NJW 2010, 2061 - "Sommer unseres Lebens).

  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10
    Eine solche Anweisung hätte der Beklagten aber als Anschlussinhaberin oblegen (vgl. Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09, m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10
    Auch die für einen Unterlassungsanspruch obligatorische Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132) ist gegeben.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1246
LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,1246)
LG Köln, Entscheidung vom 30.11.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,1246)
LG Köln, Entscheidung vom 30. November 2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,1246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Computerspielsoftware nicht im Internet Dritten zum kostenlosen Download öffentlich zugänglich machen; Berechtigung einer Privatperson zur öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützter Computerspielsoftware ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 19a; UrhG § 69c Nr. 4
    Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Computerspielsoftware nicht im Internet Dritten zum kostenlosen Download öffentlich zugänglich machen; Berechtigung einer Privatperson zur öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützter Computerspielsoftware ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: LG Köln bleibt bei harter Linie

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei P2P-Downloads von Computerspielen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast in Filesharingangelegenheiten, notwendiger Sachvortrag

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Filesharing: Landgericht Köln umgeht das OLG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 350
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
    Zwar hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 20.08.2010 im Hinblick auf eine mögliche Tatbegehung am 04.11.2009 bestritten, dass ihre Internetadresse von der Firma M AG ordnungsgemäß ermittelt worden sei, was im Regelfall prozessual beachtlich ist (OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2011, 6 W 42/11, ZUM-RD 2011, 309).

    Es erscheint zweifelhaft, ob die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast bezogen auf den Rechtsverstoß vom 04.11.2009 schon dadurch genügt hat, indem sie aufzeigt, dass auch ihr damaliger Ehemann die Rechtsverletzungen habe begehen können (so OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2011, 6 W 42/11, ZUM-RD 2011, 309), ohne sich zugleich konkret zu ihrem eigenen Verhalten zur ermittelten Tatzeit (Internetnutzung, Aufenthalt etc.) zu erklären.

  • LG Köln, 21.04.2010 - 28 O 596/09

    Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Filesharing

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
    Hinzu kommt, das sich der Fall keinesfalls als tatsächlich oder rechtlich einfach gelagert darstellt, wenn der Anschlussinhaber die Tatbegehung bestreitet, so dass auch aus diesem Grund eine Anwendbarkeit des § 97a Abs. 2 UrhG für die Fälle eines Angebots von aktuellen Computerspielen in einer Internettauschbörse im Regelfall ausscheidet (vgl. LG Köln MMR 2010, 559).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
    Dazu müssen alle relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (BGH GRUR 2009, 407, 409 - Whistling for a Train).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
    Steht fest, dass von einer IP-Adresse ein geschütztes Werk öffentlich zugänglich gemacht worden ist, spricht gegen den Anschlussinhaber nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, 2061 - "Sommer unseres Lebens) eine tatsächliche Vermutung, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10
    Nach der Rechtsprechung ist dafür zu ermitteln, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Falls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    Das Bereithalten eines vor nicht allzu langer Zeit erschienenen Spielfilms zum Herunterladen über einen Zeitraum von über zwei Stunden stellt keine unerhebliche Rechtsverletzung dar (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2014, 1232; LG Berlin, MMR 2011, 401; LG Köln, ZUM 2011, 350, 352; LG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2014  308 O 227/13, juris und Beschluss vom 28. April 2014  308 O 83/14, juris; LG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 431, 436; LG Köln, ZUM-RD 2010, 479, 481 und ZUM 2012, 350, 352; AG Hamburg, ZUM-RD 2011, 565, 567; AG München, Urteil vom 7. März 2014 - 158 C 15658/13, juris).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.11.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 482/10 - abgeändert:.
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Das Bereithalten eines erst vor kurzer Zeit erschienenen Computerspiels zum Herunterladen stellt keine unerhebliche Rechtsverletzung dar (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2014, 1232, 1234; LG Berlin, MMR 2011, 401; LG Köln, ZUM 2011, 350, 352; Urteil vom 12. Februar 2014 - 308 O 227/13, juris und Beschluss vom 28. April 2014 - 308 O 83/14, juris; LG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 431, 436; LG Köln, ZUM-RD 2010, 479, 481 und ZUM 2012, 350, 352; AG Hamburg, ZUM-RD 2011, 565, 567; AG München, Urteil vom 7. März 2014 - 158 C 15658/13, juris).
  • LG Hamburg, 03.04.2014 - 308 O 227/13

    Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Schadenshöhe bei

    Hierfür sind insbesondere die Beliebtheit des genutzten Filesharing-Systems, die Beliebtheit des Spiels, der Zeitraum des Downloadangebots, die Zahl der Zugriffe auf das Spiel im Angebotszeitraum und die Aktualität des Spiels im Angebotszeitraum relevant (vgl. OLG Köln, MMR 2012, 387, 391 = BeckRS 2012, 09546; LG Köln, ZUM 2012, 350).

    Bei der Bemessung des angemessenen Lizenzschadens ist weiter zu berücksichtigen, dass bereits für das kurzzeitige öffentliche Zugänglichmachen nur eines Musiktitels eine Lizenz in Höhe von ? 200, 00 für angemessen angesehen wird (vgl. Hans. OLG, Urt. vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10 = BeckRS 2013, 20105; OLG Köln MMR 2012, 387, 391) und für das nur sechstätige Anbieten eines Computerspiels innerhalb der aktuellen Verwertungsphase des Spiels ein Schadensersatzanspruch von ? 510, 00 (vgl. LG Köln, ZUM 2012, 350, 351).

  • LG Hamburg, 28.04.2014 - 308 O 83/14

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen Zugänglichmachung eines

    Hierfür sind insbesondere die Beliebtheit des genutzten Filesharing-Systems, die Beliebtheit des Spiels, der Zeitraum des Downloadangebots, die Zahl der Zugriffe auf das Spiel im Angebotszeitraum und die Aktualität des Spiels im Angebotszeitraum relevant (vgl. OLG Köln, MMR 2012, 387, 391 = BeckRS 2012, 09546 LG Köln, ZUM 2012, 350).

    Dies gilt auch unter der Berücksichtigung, dass bereits für das kurzzeitige öffentliche Zugänglichmachen nur eines Musiktitels eine Lizenz in Höhe von ? 200, 00 für angemessen angesehen wird (vgl. Hans. OLG, Urt. vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10 = BeckRS 2013, 20105 OLG Köln MMR 2012, 387, 391) und für das nur sechstätige Anbieten eines Computerspiels innerhalb der aktuellen Verwertungsphase des Spiels ein Schadensersatzanspruch von ? 510, 00 (vgl. LG Köln, ZUM 2012, 350, 351).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Legt man hierfür einen Gegenstandswert von EUR 10.000,-- zu Grunde, so ergeben sich hierfür je Abmahnung Gebühren in Höhe von jeweils EUR 651, 80 (vgl. LG Köln, ZUM 2012, 350 [352]; daß das OLG Köln jene Entscheidung durch Urteil vom 16. Mai 2012 [GRUR-RR 2012, 329 ff.] aufgehoben hat, beruht auf einer Verneinung des Anspruchs der dortigen Klägerin dem Grunde nach und nicht auf eine abweichenden Beurteilung der Abmahnkosten), welche der Inhaber der Rechte an seinen anwaltlichen Vertreter zu zahlen hat.
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