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   LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16   

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https://dejure.org/2016,23806
LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16 (https://dejure.org/2016,23806)
LG Köln, Entscheidung vom 20.07.2016 - 28 O 67/16 (https://dejure.org/2016,23806)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 28 O 67/16 (https://dejure.org/2016,23806)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsbegehren betreffend eine identifizierende Berichterstattung; Zuordnung der veröffentlichten Umstände zur Sozialsphäre des Betroffenen; Hinzunehmende Folgen der eigenen Entscheidungen und Verhaltensweisen

  • online-und-recht.de

    Wer Fernseh-Interviews gibt, kann sich nur eingeschränkt auf sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen

  • kanzlei.biz

    Identifizierende Berichterstattung über Sozialsphäre nach TV-Interview zulässig

  • ra.de
  • damm-mann.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Identifzierende Berichterstattung erlaubt, wenn Person Fernseh-Interview gibt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

    Auszug aus LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
    Hinsichtlich einer Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen gilt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen muss (vgl. BGH, VersR 1981, 384, 385).

    Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1981 - VI ZR 163/79).

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
    Es handelt sich um einen Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht (BGH, ZUM 2009, 753).

    Dies bedeutet, dass Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden dürfen, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH, ZUM 2009, 753).

  • OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15

    Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung

    Auszug aus LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
    Anlass für die Berichterstattung der Beklagten war ein Urteil des OLG L am Main vom 07.01.2016 (Az. 16 W 63/15, Anlage K6), das einer Zeitung des AStA der Universität L am Main mit einer Auflage von ca. 35.000 Exemplaren die identifizierende Berichterstattung über den Kläger untersagte, welche zu Anfeindungen gegenüber dem Kläger geführt hatte.
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Auszug aus LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
    Denn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (BVerfG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
    Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, AfP 1995, 404, 407 f.).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
    Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (BVerfG, GRUR 2010, 544).
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
    Denn tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94).
  • OLG Köln, 03.10.2016 - 15 U 127/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 20.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 67/16) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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