Rechtsprechung
LG Köln, 11.05.2011 - 28 O 763/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- filesharing-rechtsanwalt.de
§§ 97 Abs. 1, 2, 16, 19a UrhG
Was muss der Anschlussinhaber beweisen, wenn er das ihm zur Last gelegte Filesharing bestreitet? - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers eines Internetzugangs beim illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Filmwerken; Beim illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Filmwerken spricht eine tatsächliche Vermutung für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 2; UrhG § 16; UrhG § 19a; UrhG § 97 Abs. 1
Tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers eines Internetzugangs beim illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Filmwerken; Beim illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Filmwerken spricht eine tatsächliche Vermutung für die ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Filesharing
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Landgericht Köln lehnt zu weite Unterlassungserklärung ab
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
LG Köln zur Filesharing-Darlegungslast
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Anschlussinhaber haftet für rechtswidrigen Upload eines Films durch Familienmitglied
Besprechungen u.ä.
- dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
Unterlassungserklärung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Köln, 11.05.2011 - 28 O 763/10
Nach den Grundsätzen der Entscheidung BGH v. 12.05.2010, I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens (GRUR 2010, 633ff) besteht jedoch eine tatsächliche Vermutung dafür, daß diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet war, von welcher aus die Rechtsverletzung begangen wurde, auch für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.Nach der Entscheidung BGH I ZR 121/08 v. 12.05.2010 - Sommer unseres Lebens - besteht die tatsächliche Vermutung dafür, daß diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet war, von welcher aus die Rechtsverletzung begangen wurde, auch für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
- OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines …
Auszug aus LG Köln, 11.05.2011 - 28 O 763/10
Zwar hat das OLG Köln in einer Entscheidung 6 W 42/11 vom 06.04.2011 hieran keine hohen Anforderungen gestellt und bereits in dem Umstand, daß der zwischenzeitlich verstorbene Ehemann der Beklagten unstreitig ebenfalls Zugriff auf das Internet gehabt habe, die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablauf erkannt, weil auch der Ehemann die Rechtsverletzung begangen haben könnte. - OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09
Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Auszug aus LG Köln, 11.05.2011 - 28 O 763/10
Dies bedarf indes vorliegend keiner abschließenden Entscheidung, denn dieses Argument überzeugt nicht gegenüber sämtlichen anderen Familienmitgliedern, Lebensgefährten oder sonstigen Hausgenossen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173).