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   KG, 27.06.2000 - 28 AR 171/99   

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KG, 27.06.2000 - 28 AR 171/99 (https://dejure.org/2000,10330)
KG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 28 AR 171/99 (https://dejure.org/2000,10330)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 28 AR 171/99 (https://dejure.org/2000,10330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 59 § 60
    Voraussetzungen der Streitgenossenschaft

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1394
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Celle, 08.07.2005 - 4 AR 68/05

    Grundlagen der Streitgenossenschaft im Fall von zwei unabhängigen

    Wohl aber muss bei einer Mehrheit von selbständigen Lebenssachverhalten auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang bestehen (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394; BayObLG NJW-RR 2003, 134; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60, Rdnr. 7).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst

    Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394).
  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts

    Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder eine Übereinstimmung in solchen Tatbestandselementen, die den wirtschaftlichen Hintergrund betreffen, reicht jedenfalls nicht, um Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu begründen (vgl. BGH, NJW 1992, 981/982 [juris Rn. 2]; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2015, I-32 SA 13/15, ZIP 2015, 2247 [juris Rn. 14 f.]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. September 2010, 17 U 169/09, NJW-RR 2011, 572 [juris Rn. 60]; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 10 f.; KG, Beschluss vom 27. Juni 2000, 28 AR 171/99, MDR 2000, 1394 [juris Rn. 2]; Althammer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, §§ 59, 60 Rn. 7; Schultes in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 60 Rn. 2; Weth in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7; Bendtsen in Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 60 Rn. 10; ebenso: Bork in Stein/Jonas, ZPO, § 60 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07

    Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen;

    Das Kriterium der "Gleichartigkeit" im Sinne von § 60 ZPO ist unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; entscheidend ist, ob zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht (s. BGH NJW-RR 1991, S. 381; BayObLG, NJW-RR 2006, S. 210, 211; NJW-RR 2003, S. 134; DB 2002, S. 2210, 2211; NJW-RR 1990, S. 742; KG, MDR 2000, S. 1394; OLG Hamm, NJW 2000, S. 1347; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2006, S. 864; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7 m.w.Nw.; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 60 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und

    Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394).
  • OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02

    Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Insolvenzanfechtung

    Zudem bedarf es zur Bejahung der einfachen Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO zwar nicht der Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes, erforderlich ist aber, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen (BGH, NJW-RR 1991, S. 381; KG, MDR 2000, 1394); eine bloße sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs und des wirtschaftlichen Hintergrundes reicht demgegenüber nicht, um den Voraussetzungen des § 60 ZPO zu genügen.
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft -

    Erforderlich ist allerdings, dass die Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen (KG MDR 2000, 1394).
  • LG Detmold, 05.12.2005 - 12 O 132/05

    Refinanzierungskredit; Tilgung durch Lebensversicherungssumme

    Erforderlich ist daher nicht, dass der Tatsachenstoff auch nur teilweise identisch ist, vielmehr genügt die Gleichartigkeit, wenn auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang besteht [KG MDR 2000, 1394].
  • KG, 08.11.2013 - 18 AR 44/13

    Gerichtliches Zuständigkeitsbestimmungsverfahren: Kennzeichnendes Merkmal der

    Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen läßt (BGH NJW-RR 2011, 1137 = WM 2011, 1026 = ZIP 2011 1074; NJW-RR 1991, 381; KG - 28. Zivilsenat - MDR 2000, 1394).
  • BayObLG, 17.11.2003 - 1Z AR 125/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Erforderlich ist allerdings, dass die Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen (KG MDR 2000, 1394).
  • KG, 17.04.2015 - 18 AR 17/15

    Streitgenossenschaft auch bei Ungleichheit der geltend gemachten Ansprüche?

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