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   SG Frankfurt/Oder, 20.03.2012 - S 28 AS 1175/11   

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https://dejure.org/2012,9783
SG Frankfurt/Oder, 20.03.2012 - S 28 AS 1175/11 (https://dejure.org/2012,9783)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.03.2012 - S 28 AS 1175/11 (https://dejure.org/2012,9783)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. März 2012 - S 28 AS 1175/11 (https://dejure.org/2012,9783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 37 SGB 10, § 63 SGB 10, § 54 SGG, § 77 SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren; Verpflichtung zur zur Übernahme der notwendigen Aufwendungen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; Streitgegenständliche Erstreckung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Abhilfeverfahren nach

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 20.03.2012 - S 28 AS 1175/11
    Im Weiteren sind die Schwere des Eingriffs in die (Grund-)rechte des Widerspruchsführers sowie dessen persönliche Umstände, wie z.B. dessen Gesundheitszustand, dessen Wohnsitz, dessen familiäre Situation, etc. in die Wertung mit einzubeziehen (Anschluss an Bundessozialgericht, Urteil vom 31. Mai 2006, Aktenzeichen B 6 KA 78/04 R Rn 19).

    Die Klage ist gemäß § 54 Abs. 1 SGG als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (Versagungsgegenklage, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31. Mai 2006, Aktenzeichen B 6 KA 78/04 R Rn 11) zulässig und begründet.

    Der Begriff "Vorverfahren" in § 63 Abs. 2 SGB X bezeichnet den Verfahrensabschnitt, der mit Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs im Sinne von § 62 Abs. 1 SGB X beginnt und entweder durch Abhilfe oder durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31. Mai 2006, Aktenzeichen B 6 KA 78/04 R Rn 13, zu recherchieren unter www.juris.de).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - L 25 B 2135/08

    Anforderungen an die Erfolgsaussicht bei der Bewilligung von PKH;

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 20.03.2012 - S 28 AS 1175/11
    Werden diese rechtswidrig gekürzt, stellt dieses - abhängig freilich von der Intensität des jeweiligen Eingriffs - ein oftmals für den Widerspruchsführer besonders wichtiges Anliegen dar (vgl. hierzu in Bezug auf die Parallelproblematik bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe, Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2009, Aktenzeichen L 25 B 2135/08 B ER Rn 9, zu recherchieren unter www.juris.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 15 AS 225/14
    In einem in diesem Zusammenhang zum Az. S 28 AS 1175/11 geführten Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Bremen schlossen die Beteiligten im Hinblick auf vom SG geäußerte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der bisherigen Ablehnungen einen Vergleich, mit dem der Kläger auf eine erneute Bescheidung der streitbefangenen Anträge verzichtete und sich der Beklagte verpflichtete, über die vom Kläger zuletzt beantragte Förderung des berufsbegleitenden Studiengangs "Ökonom-Studium Marketing/Kommunikation" unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichts zu entscheiden.

    Schließlich lässt sich ein Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Studiengebühren auch nicht aus dem im Verfahren S 28 AS 1175/11 geschlossenen gerichtlichen Vergleich herleiten.

  • SG Frankfurt/Oder, 30.05.2012 - S 28 AS 3255/10
    Der Beklagte ist gemäß § 63 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zu verpflichten, die Zuziehung eines Rechtsbeistandes im Vorverfahren für notwendig zu erklären, da ein verständiger Hilfesuchender aus Sicht eines objektiven Dritten auf Grund der existentiellen Bedeutung der streitgegenständlichen Leistungen und der rechtlich äußert schwierigen Problemlage im Widerspruchsverfahren auch professionellen Rechtsrat gesucht hätte (vgl. SG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 20. März 2012, Aktenzeichen S 28 AS 1175/11 Rn 35, zu recherchieren unter www.juris.de).
  • SG Frankfurt/Oder, 05.12.2012 - S 28 AS 2317/11

    Erstattung notwendiger außergerichtlicher Kosten eines Widerspruchverfahrens

    Dies ist auf jeden Fall gegeben, wenn schwierige Sach- oder Rechtsfragen eine Rolle spielen und deshalb ein Bürger mit dem Bildungs- und Erfahrungsstand des Widerspruchsführers sich vernünftigerweise eines Rechtsanwalts bedient hätte (vgl. SG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 20. März 2012, Aktenzeichen S 28 AS 1175/11 Rn 35 m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de).
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