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   AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15   

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https://dejure.org/2015,45746
AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15 (https://dejure.org/2015,45746)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 10.12.2015 - 28 C 1434/15 (https://dejure.org/2015,45746)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 28 C 1434/15 (https://dejure.org/2015,45746)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Saarlouis verurteilt mit hervorragender Begründung den bei der HUK-COBURG Versicherten zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 10.12. 2015 - 28 C 1434/15 (70) -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15
    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadenschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages i.S.d. § 249 Abs. 11 Satz 1 BGB, soweit diese nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt (BGH in VersR 2014, 474).

    Im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Betrachtungsweise wären hierzu Ausführungen erforderlich, weshalb den Geschädigten gerade als Laie die Überhöhung zwingend hätte auffallen müssen und die Klägerin vorliegend im Vergleich zu einem repräsentativen Durchschnitt der Kfz-Gutachter nicht nur wesentlich, sondern deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen abrechnet (BGH VI ZR 225/13 Rn. 8).

  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auszug aus AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15
    Soweit die Klägerin Nebenkosten berechnet, liegen diese mit insgesamt 229, 24 EUR um 85, 86 EUR über den Nebenkosten, die sich unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Landgerichts Saarbrücken ergeben, worin maßgeblich das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz als geeignete Schätzungsgrundlage herangezogen wird (Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014, 13 S 41/13).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15
    Das Gericht vermag jedoch derzeit im Hinblick auf unterschiedliche Entscheidungen unterinstanzlicher saarländischer Gerichte, aber auch des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des Saarländischen Oberlandesgerichtes andererseits (Saarländisches Oberlandesgericht 4 U 61/13, 4 U 46/14) in Verbindung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, ebenfalls bereits zitiert, nicht festzustellen, dass mit der Inrechnungstellung der Nebenkostenpositionen für den Geschädigten eine erkennbare Überhöhung von Kosten einherging.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15
    Nur wenn die mit dem Sachverständigen vereinbarten und von diesem berechneten Preisen von dem Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegen, sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (BGH in VersR 2014, 1141, Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014, 13 S 109/14, Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 1.7.2015, 28 C 580/15).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15
    Die Kosten der Schadenfeststellung sind Teil des nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ersetzenden Schadens, mithin auch die Kosten von Sachverständigengutachten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW 2007, 1450).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus AG Saarlouis, 10.12.2015 - 28 C 1434/15
    Das Gericht vermag jedoch derzeit im Hinblick auf unterschiedliche Entscheidungen unterinstanzlicher saarländischer Gerichte, aber auch des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des Saarländischen Oberlandesgerichtes andererseits (Saarländisches Oberlandesgericht 4 U 61/13, 4 U 46/14) in Verbindung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, ebenfalls bereits zitiert, nicht festzustellen, dass mit der Inrechnungstellung der Nebenkostenpositionen für den Geschädigten eine erkennbare Überhöhung von Kosten einherging.
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