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   AG Leverkusen, 09.09.1983 - 28 C 469/83   

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https://dejure.org/1983,23815
AG Leverkusen, 09.09.1983 - 28 C 469/83 (https://dejure.org/1983,23815)
AG Leverkusen, Entscheidung vom 09.09.1983 - 28 C 469/83 (https://dejure.org/1983,23815)
AG Leverkusen, Entscheidung vom 09. September 1983 - 28 C 469/83 (https://dejure.org/1983,23815)
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  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

    Unter Gartengeräte im Sinne dieser Bestimmung sind nur solche Geräte zu verstehen, die durch ihre Konstruktion und ihre Eigenschaften für die Gartenarbeit bestimmt sind und mit welchen der Garten bearbeitet zu werden pflegt (vgl. AG Aachen, Urt. v. 09.07.1986 - 80 C 326/86, ZfS 1986, 284 [verneinend für eine Filterpumpanlage]; AG Leverkusen, Urt. v. 09.09.1983 - 28 C 469/83, RuS 1983, 240 [verneinend für eine Wäschespinne]).

    Auch andere Gegenstände sind in der Rechtsprechung weder als Gartengeräte oder Gartenmöbel nicht als versicherte Sachen angesehen worden, obschon diese durchaus üblicherweise im Freien stehen gelassen werden (vgl. AG Aachen, Urt. v. 09.07.1986 - 80 C 326/86, ZfS 1986, 284 [Filterpumpanlage]; AG Leverkusen, Urt. v. 09.09.1983 - 28 C 469/83, RuS 1983, 240 [Wäschespinne]; AG Neuburg, Urt. v. 18.11.1980 - C 436/80, VersR 1981, 247 [Wetterstation]).

    29 Bei der Regelung in § 3 Abs. 6 VHB handelt es sich um Ausnahmetatbestände, weshalb für eine extensive Auslegung oder eine analoge Anwendung der Vertragsregelung kein Raum ist (vgl. hierzu AG Leverkusen, Urt. v. 09.09.1983 - 28 C 469/83, RuS 1983, 240).

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