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   ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15   

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ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15 (https://dejure.org/2015,45895)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15 (https://dejure.org/2015,45895)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 28 Ca 10591/15 (https://dejure.org/2015,45895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfüllung des Tatbestands sogenannter Zugangsvereitelung durch den Arbeitnehmer wegen Nichtannahme eines Kündigungsschreibens im Personalgespräch; Unleserlichkeit der Unterschrift des Kündigungsschreibens bzgl. des Namens des Geschäftsführers

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Zugang von Kündigungsschreiben und Treu und Glauben

Papierfundstellen

  • BB 2016, 564
  • BB 2016, 634
  • NZA-RR 2016, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (49)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Jedenfalls genügen nach eingespielter Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber ihrer Darlegungslast durch schlichte Bezugnahme auf ihren Schriftsätzen beigefügte Aufzeichnungen 68 S. dazu prägnant aus neuer Zeit BAG 16.5.2012 - 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330 = NZA 2012, 939 = AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 53 = EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 6 = DB 2012, 1752 [III.2 c. - "Juris"-Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Analgen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

    S. dazu prägnant aus neuer Zeit BAG 16.5.2012 - 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330 = NZA 2012, 939 = AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 53 = EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 6 = DB 2012, 1752 [III.2 c. - "Juris"-Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Analgen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

    Wie das befasste Gericht aus jeweils gegebenem Anlass schon wiederholt zu bedenken zu geben hatte, setzt die Feststellung der Verletzung vertraglicher Pflichten einer Arbeitsperson zuförderst Klarheit über deren konkreten Pflichtenkreis voraus 72 S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    68) S. dazu prägnant aus neuer Zeit BAG 16.5.2012 - 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330 = NZA 2012, 939 = AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 53 = EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 6 = DB 2012, 1752 [III.2 c. - "Juris"-Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Analgen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

    72) S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    " (a.) Welche Anforderungen insofern zu stellen sind, ergibt sich nach langjähriger Judikatur sowohl der Gerichte für Arbeitssachen als auch der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit namentlich aus den Zwecken des Unterschriftsgebots im jeweiligen normativen Kontext 89 S. dazu statt vieler etwa BGH 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Was unter einer 'Unterschrift' zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch und dem Zweck der Formvorschrift"; ebenso BAG 30.8.2000 - 5 AZB 17/00 - AP § 130 ZPO Nr. 17 = EzA § 519 ZPO Nr. 11 = NZA 2000, 1248 = BB 2000, 2476 [II.1.

    S. dazu statt vieler etwa BGH 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Was unter einer 'Unterschrift' zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch und dem Zweck der Formvorschrift"; ebenso BAG 30.8.2000 - 5 AZB 17/00 - AP § 130 ZPO Nr. 17 = EzA § 519 ZPO Nr. 11 = NZA 2000, 1248 = BB 2000, 2476 [II.1.

    Dazu gehört im Wesentlichen die Möglichkeit, ihren Urheber zu identifizieren , um die verschriftlichte Erklärung (gerade) seinem erklärten Willen zuordnen zu können 90 S. dazu BGH 9.11.1988 - I ZR 149/87 - NJW 1989, 588 = MDR 1989, 232 [Orientierungssatz]: "Da die Unterschrift lediglich sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität die Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht einer vollen Unterschrift (nicht nur einer Paraphe oder eines Handzeichens) erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig geschrieben worden ist (...)"; 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Erforderlich, aber auch genügend, ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt"; 10.7.1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 = MDR 1997, 1052 [II.1.

    S. dazu BGH 9.11.1988 - I ZR 149/87 - NJW 1989, 588 = MDR 1989, 232 [Orientierungssatz]: "Da die Unterschrift lediglich sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität die Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht einer vollen Unterschrift (nicht nur einer Paraphe oder eines Handzeichens) erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig geschrieben worden ist (...)"; 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Erforderlich, aber auch genügend, ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt"; 10.7.1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 = MDR 1997, 1052 [II.1.

    89) S. dazu statt vieler etwa BGH 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Was unter einer 'Unterschrift' zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch und dem Zweck der Formvorschrift"; ebenso BAG 30.8.2000 - 5 AZB 17/00 - AP § 130 ZPO Nr. 17 = EzA § 519 ZPO Nr. 11 = NZA 2000, 1248 = BB 2000, 2476 [II.1.

    90) S. dazu BGH 9.11.1988 - I ZR 149/87 - NJW 1989, 588 = MDR 1989, 232 [Orientierungssatz]: "Da die Unterschrift lediglich sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt, reicht es aus, dass ein die Identität die Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht einer vollen Unterschrift (nicht nur einer Paraphe oder eines Handzeichens) erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig geschrieben worden ist (...)"; 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Erforderlich, aber auch genügend, ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt"; 10.7.1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 = MDR 1997, 1052 [II.1.

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Der weitere Einwand, die Unterschrift des Kündigungsschreibens lasse den Namen des Geschäftsführers nicht gut genug erkennen, bleibt angesichts der Zwecke des Unterschriftsgebotes in § 126 Abs. 1 Satz 1 BGB unergiebig: Da bei Erfüllung gewisser (hier: gewahrter) Mindestanforderungen zur Identifizierung des Unterzeichners die Lesbarkeit des Schriftzuges nicht zwingend erforderlich ist (s. BAG 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - NZA 2008, 521 = MDR 2008, 807 = ZTR 2008, 448 [I.1.

    (b.) Was diese langjährig angewandten Grundsätze speziell für die hier interessierende Formvorschrift des § 623 BGB 95 S. Text oben, S. 12 Fn. 74. S. Text oben, S. 12 Fn. 74. bedeutet, hat unlängst der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit folgenden Worten anschaulich resümiert 96 S. BAG 24.1.2008 - 6 AZR 519/07 - BAGE 125, 325 = AP § 622 BGB Nr. 64 = EzA § 622 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2008, 521 = MDR 2008, 807 = ZTR 2008, 448 [I.1.

    S. BAG 24.1.2008 - 6 AZR 519/07 - BAGE 125, 325 = AP § 622 BGB Nr. 64 = EzA § 622 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2008, 521 = MDR 2008, 807 = ZTR 2008, 448 [I.1.

    96) S. BAG 24.1.2008 - 6 AZR 519/07 - BAGE 125, 325 = AP § 622 BGB Nr. 64 = EzA § 622 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2008, 521 = MDR 2008, 807 = ZTR 2008, 448 [I.1.

  • BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 632/79

    Namenszeichnung - Formalien bei Urkunden

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Vielmehr genügt ein individuelles Schriftbild mit charakteristischen Merkmalen, die von Dritten nicht ohne Weiteres nachgeahmt werden können, und dass sich der Urheber zumindest für einen Dritten, der den Namen kennt, aus besagtem Schriftgebilde ablesen lässt 93 S. hierzu mit Blick auf das Unterschriftsgebot für Rechtsmittelschriften BAG 29.7.1981 - 4 AZR 632/79 - AP § 518 ZPO Nr. 46 = EzA § 518 ZPO Nr. 29 = DB 1981, 2183 [Leitsatz]: "Die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz muss ein individuelles Schriftbild mit charakteristischen Merkmalen aufweisen und sich als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichende Kennzeichnung des Namens darstellen, die von Dritten nicht ohne Weiteres nachgeahmt werden kann.

    S. hierzu mit Blick auf das Unterschriftsgebot für Rechtsmittelschriften BAG 29.7.1981 - 4 AZR 632/79 - AP § 518 ZPO Nr. 46 = EzA § 518 ZPO Nr. 29 = DB 1981, 2183 [Leitsatz]: "Die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz muss ein individuelles Schriftbild mit charakteristischen Merkmalen aufweisen und sich als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichende Kennzeichnung des Namens darstellen, die von Dritten nicht ohne Weiteres nachgeahmt werden kann.

    93) S. hierzu mit Blick auf das Unterschriftsgebot für Rechtsmittelschriften BAG 29.7.1981 - 4 AZR 632/79 - AP § 518 ZPO Nr. 46 = EzA § 518 ZPO Nr. 29 = DB 1981, 2183 [Leitsatz]: "Die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz muss ein individuelles Schriftbild mit charakteristischen Merkmalen aufweisen und sich als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichende Kennzeichnung des Namens darstellen, die von Dritten nicht ohne Weiteres nachgeahmt werden kann.

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

  • RG, 27.10.1905 - VII 7/05

    Schriftliche Willenserklärung unter Anwesenden

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

  • KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04

    Berliner Mauer: Umwandlung von Mauersegmenten in Scheinbestandteile eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

  • ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Wie das befasste Gericht aus jeweils gegebenem Anlass schon wiederholt zu bedenken zu geben hatte, setzt die Feststellung der Verletzung vertraglicher Pflichten einer Arbeitsperson zuförderst Klarheit über deren konkreten Pflichtenkreis voraus 72 S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    72) S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

  • OLG Köln, 13.12.2002 - 19 U 224/01

    Grenzen der "Verwertung" zu den Akten gereichter Unterlagen durch das Gericht

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    Ebenso wenig ist es Sache des angegangenen Gerichts, sich aus einer Sammlung außergerichtlich angefallener Schriftstücke diejenigen Detailinformationen herauszusuchen, die - möglicherweise - das jeweilige Prozessvorbringen der betreffenden Partei stützen könnten 69 S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    69) S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
    - "Juris"-Rn. 47]: "Nur ergänzend sei aus gegebenem Anlass festgehalten, dass die ultimative Abmahnung unter Kündigungsandrohung ohnehin das falsche Medium wäre, in bislang ungeregelte Details zur Pflichtenstellung der Zielperson die gebotenen Konturen zu bringen"; ArbG Berlin 7.2.2014 - 28 Ca 16793/13 - BB 2014, 1779 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 57]: "Insofern krankt ihre Rüge bereits daran, dass sie nicht erläutert, wie es um die Weisungslage und somit den Pflichtenkreis des Klägers zum Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes bei unerwarteten Erkrankungen bestellt ist.

    - "Juris"-Rn. 47]: "Nur ergänzend sei aus gegebenem Anlass festgehalten, dass die ultimative Abmahnung unter Kündigungsandrohung ohnehin das falsche Medium wäre, in bislang ungeregelte Details zur Pflichtenstellung der Zielperson die gebotenen Konturen zu bringen"; ArbG Berlin 7.2.2014 - 28 Ca 16793/13 - BB 2014, 1779 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 57]: "Insofern krankt ihre Rüge bereits daran, dass sie nicht erläutert, wie es um die Weisungslage und somit den Pflichtenkreis des Klägers zum Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes bei unerwarteten Erkrankungen bestellt ist.

    - "Juris"-Rn. 47]: "Nur ergänzend sei aus gegebenem Anlass festgehalten, dass die ultimative Abmahnung unter Kündigungsandrohung ohnehin das falsche Medium wäre, in bislang ungeregelte Details zur Pflichtenstellung der Zielperson die gebotenen Konturen zu bringen"; ArbG Berlin 7.2.2014 - 28 Ca 16793/13 - BB 2014, 1779 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 57]: "Insofern krankt ihre Rüge bereits daran, dass sie nicht erläutert, wie es um die Weisungslage und somit den Pflichtenkreis des Klägers zum Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes bei unerwarteten Erkrankungen bestellt ist.

  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02

    Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht

  • FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05

    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden

  • BAG, 24.10.1958 - 4 AZR 114/56

    Bruttovergütung - Schuldner der Steuern - Schuldner der Abgaben -

  • BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75

    Zugang der Kündigung - Anschriftenänderung des Arbeitnehmers

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

  • RG, 29.03.1905 - V 445/04

    Zugehen von Willenserklärungen.

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

  • RG, 08.02.1902 - I 348/01

    Lotterie. Zugehen und Annahme eines Vertragsangebotes.

  • BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages;

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76

    Unterbrechung der Gewährleistungsfrist

  • LAG Köln, 26.02.2010 - 11 Sa 828/09

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei verweigerter Entgegennahme des

  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04

    Kündigung - Schriftform

  • LAG Hessen, 11.08.1986 - 14 Sa 1460/85

    Zweimaliger Zugang derselben Kündigung

  • RG, 09.05.1919 - II 400/18

    Berufen auf die Verspätung einer Erklärung durch den Empfänger bei dessen

  • RG, 05.01.1925 - I 699/23

    Zugehen von Willenserklärungen

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 149/87

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

  • BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51

    Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung - Verspäteter Zugang einer

  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift

  • BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03

    Übergabe einer schriftlichen Kündigungserklärung an den Erklärungsempfänger als

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

  • RG, 13.07.1904 - V 48/04

    Zugehen von Willenserklärungen

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94

    Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

  • BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 165/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

  • BAG, 08.04.1976 - 2 AZR 583/74

    Wahrung der Klagefrist durch Zustellung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

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