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   VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12.WI.D   

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VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12.WI.D (https://dejure.org/2013,21109)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.06.2013 - 28 K 296/12.WI.D (https://dejure.org/2013,21109)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 28 K 296/12.WI.D (https://dejure.org/2013,21109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Disziplinarmaßnahme bei kinderpornographischen Dateien im Besitz eines Beamten des Justizvollzugsdienstes und Vorliegen eines Milderungsgrundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarmaßnahme bei kinderpornographischen Dateien im Besitz eines Beamten des Justizvollzugsdienstes und Vorliegen eines Milderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12
    Nach gerichtlichem Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2010 (Aktenzeichen 2 C 5/10 und 2 C 13/10) hob die C. mit Verfügung vom 19.04.2011 zunächst die vorläufige Dienstenthebung und sodann mit ergänzender Verfügung vom 23.05.2011 die Anordnung zum Einbehalten eines Anteils der Dienstbezüge auf (Bl. 268, 323 Behördenakte).

    Die zur Beeinträchtigung in besonderem Maße geeignete Pflichtverletzung weist Bedeutsamkeit auf, wenn sie in qualitativer oder quantitativer Hinsicht das einer jeden außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß an disziplinarrechtlicher Relevanz deutlich überschreitet (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13/10 -, zitiert nach Juris).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 25.08.2010 - 2 C 13.10 -, zitiert nach Juris).

    Für strafbares außerdienstliches Verhalten hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 19.08.2010 (2 C 5/10 und 2 C 13/10 - zitiert nach Juris) die Bedeutung der gesetzlichen Strafdrohung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung unter Berücksichtigung des Dienstbezugs der Pflichtverletzung des Beamten hervorgehoben.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezuges allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5/10 -) und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren die Zurückstufung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung angesehen (Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13/10).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12
    Nach gerichtlichem Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2010 (Aktenzeichen 2 C 5/10 und 2 C 13/10) hob die C. mit Verfügung vom 19.04.2011 zunächst die vorläufige Dienstenthebung und sodann mit ergänzender Verfügung vom 23.05.2011 die Anordnung zum Einbehalten eines Anteils der Dienstbezüge auf (Bl. 268, 323 Behördenakte).

    Für strafbares außerdienstliches Verhalten hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 19.08.2010 (2 C 5/10 und 2 C 13/10 - zitiert nach Juris) die Bedeutung der gesetzlichen Strafdrohung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung unter Berücksichtigung des Dienstbezugs der Pflichtverletzung des Beamten hervorgehoben.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezuges allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5/10 -) und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren die Zurückstufung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung angesehen (Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13/10).

    Kommt ein Dienstbezug hinzu, so kann der Orientierungsrahmen bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr ebenfalls die Zurückstufung, bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sein (Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5/10).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12
    Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

  • VGH Hessen, 13.05.2013 - 28 A 488/12

    Pflicht eines Beamten zur Anzeige, ein Dienstvergehen begangen zu haben.; Pflicht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12
    Dieser Schutz kann nicht vom jeweiligen Stand des Verfahrens abhängig gemacht werden, weshalb dieser Grundsatz auch außerhalb des Disziplinarverfahrens, das heißt auch vor Einleitung von Vorermittlungen, Geltung haben muss, da der Schutz des Beamten andernfalls praktisch ausgehöhlt wäre (BVerwG, Beschluss vom 20.11.2012 - 2 B 56/12 -, mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 28 A 488/12.D -, jeweils zitiert nach Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 17.01.2012 - 28 K 661/11.WI.D -).

    Näheres bestimmt Nr. 15 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen vom 19.05.2008, BAnz Nr. 126 a (Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 28 A 488/12.D -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12
    Für die Frage, ob der Beklagte in dem angeschuldigten Zeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist die jeweilige damalige Sach- und Rechtslage maßgebend, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für ihn materiell- rechtlich günstigeres neues Recht gilt (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1/08 -, zitiert nach Juris; Hess. VGH, Urteil vom 02.06.2010 - 28 A 2577/09.D -).

    Eine Einbindung des Dienstvergehens durch den Beklagten in seine dienstliche Tätigkeit liegt hier nicht vor, weil das pflichtwidrige Verhalten des Beklagten nicht in sein Amt und in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1/08 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12
    Ebenso wie bei einer Regeleinstufung sind die Verwaltungsgerichte auch bei der Bestimmung eines Orientierungsrahmens gehalten, über die erforderliche Disziplinarmaßnahme aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller im Einzelfall belastenden und entlastenden Gesichtspunkte zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 2 B 29/10 -, zitiert nach Juris).
  • VG Wiesbaden, 17.01.2012 - 28 K 661/11

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.06.2013 - 28 K 296/12
    Dieser Schutz kann nicht vom jeweiligen Stand des Verfahrens abhängig gemacht werden, weshalb dieser Grundsatz auch außerhalb des Disziplinarverfahrens, das heißt auch vor Einleitung von Vorermittlungen, Geltung haben muss, da der Schutz des Beamten andernfalls praktisch ausgehöhlt wäre (BVerwG, Beschluss vom 20.11.2012 - 2 B 56/12 -, mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 28 A 488/12.D -, jeweils zitiert nach Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 17.01.2012 - 28 K 661/11.WI.D -).
  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012, 2 B 133.11; VG Magdeburg, Urt. v. 05.06.2013, 8 A 10/12 MD; jüngst VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 20.08.2013 - 8 A 8/13

    Disziplinarrecht (Kürzung der Dienstbezüge)

    Sowohl die verspätete Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens als auch dessen zögerliche Durchführung können dazu führen, dass eine eigentlich angezeigte Disziplinarmaßnahme unverhältnismäßig wird (vgl. nur: Bay. VGH., Urteil v. 18.07.2012, 16a D 10.1134; VG Wiesbaden, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; beide juris).

    Die unterlassene Mitteilung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt keine Dienstpflichtverletzung dar, auch wenn dies dienstlich vorgeschrieben ist (Köhler/Ratz, BDG, B. II. 8) (so ausdrücklich: VG Wiesbaden, Urt. vom 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; juris).

    Die Selbstbelastungsfreiheit hat Vorrang gegenüber der Pflicht des Beamten zur Unterstützung seiner Vorgesetzten (so ganz deutlich: VG Wiesbaden, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D mit Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, B. v. 20.11.2012, 2 B 56.12; Hessischer VGH, B. v. 13.05.2013, 28 a 488/12.D; alle juris).

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 5/14

    Disziplinarrecht: Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012, 2 B 133.11; VG Magdeburg, Urt. v. 05.06.2013, 8 A 10/12 MD; jüngst VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 29.09.2016 - 15 A 13/16

    Disziplinarrecht: Außerdienstliches Fehlverhalten eines Ehrenbeamten;

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012, 2 B 133.11; VG Magdeburg, Urt. v. 05.06.2013, 8 A 10/12 MD; jüngst VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012, 2 B 133.11; VG Magdeburg, Urt. v. 05.06.2013, 8 A 10/12 MD; jüngst VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12

    Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen

    Auch wenn diesbezüglich der allgemeine Rechtsgrundsatz besteht, dass sich niemand selbst belasten muss und die Selbstbelastungsfreiheit Vorrang vor der Pflicht des Beamten zur Unterstützung seiner Vorgesetzten hat (VG Magdeburg, Urteil v. 20.08.2013, 8 A 8/13; VG Wiesbaden, Urteil v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D mit Verweis auf BVerwG, B. v. 20.11.2012, 2 B 56.12; Hessischer VGH, B. v. 13.05.2013, 28 a 488/12.D; alle juris), vermag dies den Kläger im Gesamtvorwurf nicht zu entlasten.
  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 12/16

    Disziplinarverfahren wegen Dienstvergehen einer Polizeibeamtin; Entfernung aus

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012, 2 B 133.11; VG Magdeburg, Urt. v. 05.06.2013, 8 A 10/12 MD; jüngst VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012, 2 B 133.11; VG Magdeburg, Urt. v. 05.06.2013, 8 A 10/12 MD; VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, U. v. 19.08.2010 - 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012 - 2 B 133.11; VG Magdeburg, U. v. 05.06.2013 - 8 A 10/12 MD; VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, U. v. 05.06.2013 - 28 K 296/12.WI.D - alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010 - 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 17/16

    Disziplinarklage gegen einen Polizeivollzugsbeamten wegen inner- und

    Während bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hier insbesondere bei dem Besitz oder dem Verbreiten kinderpornografischer Dateien ein Dienstbezug bei Lehrern, Pädagogen, Erziehern und auch Polizeivollzugsbeamten im Regelfall angenommen wird (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10; B. v. 25.05.2012, 2 B 133.11; VG Magdeburg, Urt. v. 05.06.2013, 8 A 10/12 MD; jüngst VG Wiesbaden bei einem JVA-Bediensteten einer Jugend-JVA, Urt. v. 05.06.2013, 28 K 296/12.WI.D; alle juris) wird dies z. B. bei einem Zollinspektor, welcher im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt wird, abgelehnt (BVerwG, Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10).
  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 6/14

    Kürzung der Dienstbezüge

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 5/19

    Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehaltes - Verweigerung der

  • VG Magdeburg, 15.04.2014 - 8 A 2/13

    Disziplinarmaß bei außerdienstlicher Untreuehandlung eines Rechtspflegers

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