Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14.WI.D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65395
VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14.WI.D (https://dejure.org/2017,65395)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.04.2017 - 28 K 350/14.WI.D (https://dejure.org/2017,65395)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. April 2017 - 28 K 350/14.WI.D (https://dejure.org/2017,65395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,65395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Die für das festgestellte Dienstvergehen zu verhängende Disziplinarmaßnahme hat das Gericht aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller im Einzelfall belastenden und entlastenden Gesichtspunkte in pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen ( BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den sonstigen Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte ( BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

  • VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines gefestigten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Dieses gelte insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11.05.2016 im Verfahren gegen den Beamten H. (Az.: 28 K 976/13.WI.D).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der vorgelegten Behördenakten (3 Ordner, 1 Sonderheft, Personalakte) sowie die beigezogene Gerichtsakte im Disziplinarverfahren Land Hessen gegen H. (28 K 976/13.WI.D nebst dort vorgelegter Vorgänge) Bezug genommen.

  • BVerwG, 04.01.2017 - 2 B 23.16

    Ausschöpfung; Buße; Codex Iuris Canonici; Erschöpfung; Essentialia;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Der Beklagte kann sich auch nicht auf Verwirkung berufen, da das Rechtsinstitut der Verwirkung im Disziplinarrecht wegen des besonderen Gewichts, das den öffentlichen Interessen hier zukommt, nicht zur Anwendung gelangt ( BVerwG, Beschluss vom 04.01.2017 - 2 B 23/16 -, juris, Rdnr. 16).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, jeweils zitiert nach juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, jeweils zitiert nach juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die über ein gefestigtes nationalsozialistisches Weltbild verfügen und die freiheitlich demokratische Grundordnung in grundsätzlicher Weise ablehnen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rdnr. 22).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 - E 124, 252, 258).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, jeweils zitiert nach juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11

    Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Erst damit werden Umfang und Grenzen der gerichtlichen Disziplinarbefugnis festgelegt und es wird sichergestellt, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann ( BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3/05 ?; Beschluss vom 28.03.2011 - 2 G 59/10 ?; Beschluss vom 26.10.2011 - 2 P 69/10 ?; Beschluss vom 20.12.2011 - 2 B 59/11 ?; zitiert nach juris).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Die Treuepflicht fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, dessen Organe und Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfGE 39, 334, 346f [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ).
  • VG Wiesbaden, 23.07.2013 - 28 K 698/13

    Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der

  • LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Gewährung

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

  • VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 28 O 82/21

    Durchsuchungsanordnung nach § 30 HDG bei einem "Corona-Leugner"

    Die hier in Frage stehende grobe Missachtung der politischen Treuepflicht ist disziplinarrechtlich daher von erheblicher Bedeutung und kann Maßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 19. April 2017 - 28 K 350/14.WI.D -, juris Rn. 105; Urteil vom 15. Januar 2019 - 25 K 3137/17.WI.D -, juris, jeweils m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 08.03.2022 - 28 O 201/22

    Einzelfall eines Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung im Rahmen des

    Der Verstoß gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten, ist disziplinarrechtlich von erheblicher Bedeutung und kann Maßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 19. April 2017 - 28 K 350/14.WI.D -, juris Rn. 105; Urteil vom 15. Januar 2019 - 25 K 3137/17.WI.D -, juris).
  • VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Ergebnis der Beweisaufnahme durch Versetzung des Zeugen D. (Bl. 122 ff. GA) auf den Inhalt der Gerichtsakte und der vorgelegten Behördenakten (3 Bde. Disziplinarakten, 2 Bde. Personalakten, 2 Leitzordner) sowie die Akten der Staatsanwaltschaft V (5 Bde., Az: xxxx xx xxxxxx/xx sowie die Sonderbände TKU, Vernehmungen und Durchsuchung/Sicherstellung), ferner auf die beigezogene Gerichtsakte im Disziplinarverfahren Land Hessen gegen G (28 K 350/14 mit Behördenakten) Bezug genommen, ferner auf den vorgelegten Tonträger (2 CD) mit den anlässlich der Telefonüberwachung mitgezeichneten Telefonaten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht