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   VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08.WI.D   

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https://dejure.org/2009,35328
VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08.WI.D (https://dejure.org/2009,35328)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.02.2009 - 28 K 43/08.WI.D (https://dejure.org/2009,35328)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 28 K 43/08.WI.D (https://dejure.org/2009,35328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Disziplinarklage auf Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarklage auf Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08
    Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 bis 4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

    Die Schwere des Dienstvergehens (§ 16 Abs. 1 Satz 2 HDG) beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

    Einen Aspekt stellt auch die tätige Reue dar, wie sie durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils noch vor der drohenden Entdeckung zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

    Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören, so dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich die angemessene Disziplinarmaßnahme darstellt (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695; Urteil vom 24.05.2007 - 2 C 25/06 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08
    Diesem Umstand ist jedoch kein entscheidendes Gewicht beizumessen, da es sich eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handelt, dass ein Polizeibeamter im Dienst Straf- und Verwaltungsvorschriften normalerweise einhält (BVerwG, Urteil vom 24.05.2007 - 2 C 25/06; Urteil vom 07.02.2008 - 1 D 4/07 - jeweils zitiert nach Juris).

    Darüber hinaus kommt eine entlastende Berücksichtigung der sich daran anschließenden Dauer des Disziplinarverfahrens dann, wenn der Beamte, wie hier, durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn endgültig zerstört hat, nach der Rechtsprechung generell nicht in Frage (BVerwG, Urteil vom 07.02.2008 - 1 D 4/07 -, m.w.N., zitiert nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 21d A 767/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer schuldhaften Verletzung von Pflichten nach

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08
    Auch wenn für das Gericht erkennbar ist, dass dieses Verhalten zum Teil nur dadurch ermöglicht wurde, dass einzelne andere Beamte bei der Entgegennahme der Verwarnungsgelder ihren Kontrollpflichten nicht nachkamen oder sich ebenfalls dienstpflichtwidrig verhielten, kann dies an der Schwere des Dienstvergehens nichts ändern; eine gängige rechtswidrige Praxis auf der Dienststelle, die zu einer Milderung führen könnte, ist aufgrund des Akteninhalts nicht erkennbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.2007 - 21d A 767/07.BDG -, zitiert nach Juris).

    Der Umstand, dass die gesamte Dienststelle, bei der der Beklagte seit Ende seiner Ausbildung eingesetzt war, Vergünstigungen von Abschleppunternehmen entgegennahm, ändert nichts an der Schwere der Verfehlung, denn in diesen beiden Fällen bestand - anders als z.B. bei der Teilnahme an einer Dienstgruppenfeier - für den Beklagten kein Gruppenzwang zum Mitmachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1992 - 1 D 32/91 -, ZBR 1993, 11991; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.2007 - 21d A 767/07.BDG -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92

    Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08
    Nicht notwendig ist, dass sich der Gebende durch eine bestimmte, bereits vorgenommene oder in Zukunft zu erwartende Amtshandlung zu der Schenkung hat bestimmen lassen; es reicht vielmehr aus, wenn - wie hier - allgemein das von dem Beamten wahrgenommene Amt für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (BVerwG, Urteil vom 02.11.1993 - 1 D 60/92 -, NVwZ-RR 1994, 681).

    Denn er erweckt hierdurch zugleich den Verdacht, für Amtshandlungen allgemein käuflich zu sein und sich bei seinen Dienstgeschäften nicht an sachlichen Erwägungen zu orientieren (BVerwG, Urteil vom 02.11.1993 - 1 D 60/92 -, NVwZ-RR 1994, 681).

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08
    Der Umstand, dass die gesamte Dienststelle, bei der der Beklagte seit Ende seiner Ausbildung eingesetzt war, Vergünstigungen von Abschleppunternehmen entgegennahm, ändert nichts an der Schwere der Verfehlung, denn in diesen beiden Fällen bestand - anders als z.B. bei der Teilnahme an einer Dienstgruppenfeier - für den Beklagten kein Gruppenzwang zum Mitmachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1992 - 1 D 32/91 -, ZBR 1993, 11991; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.2007 - 21d A 767/07.BDG -, zitiert nach Juris).
  • VG München, 11.01.1995 - M 25 K 94.52093

    Erneuter Asylantrag des Ausländers als Asylfolgeantrag nach Rücknahme oder

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08
    Der Umstand, dass der Bevollmächtigte im gerichtlichen Verfahren ein Kündigungsschreiben bezüglich des Mandatsvertrags gegenüber dem Beklagten vorlegte, ändert nichts an dem Fortbestehen der einmal erteilten Prozessvollmacht, da der Bevollmächtigte den wirksamen Zugang dieses Kündigungsschreibens dem Gericht nicht nachgewiesen hat (VG München, Urteil vom 11.01.1995 - M 25 K 94.52093 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
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