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   VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10.KS.D   

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https://dejure.org/2011,7244
VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10.KS.D (https://dejure.org/2011,7244)
VG Kassel, Entscheidung vom 27.07.2011 - 28 K 574/10.KS.D (https://dejure.org/2011,7244)
VG Kassel, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 28 K 574/10.KS.D (https://dejure.org/2011,7244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streikrecht für beamtete Lehrer

  • hensche.de

    Streik: Lehrer, Streik: Beamte, Beamter: Streikrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streikrecht auch für beamtete Lehrer

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.09.2011)

    Streikrecht: Gericht erlaubt Lehrern politisches Schwänzen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Streikrecht auch für beamtete Lehrer

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Streikrecht auch für beamtete Lehrer

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)

    Schützt ein Streikverbot für Lehrer den Rechtsstaat?

Sonstiges (2)

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)

    Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Di Fabio: Beamtenstreik ist weiterhin rechtswidrig

  • archive.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.10.2012)

    Di Fabio-Gutachten bestätigt Streikverbot für Beamte

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 18.82

    Streikarbeit

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Das Streikverbot ist nach dieser Rechtsprechung ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (BVerwG, Urteil vom 10.05.1984 - 2 C 18.82 -, BVerwGE 69, 208 ff.).

    Darüber hinaus stehe der Beamte aufgrund der gesetzlichen Regelung seiner Rechte und Pflichten und Bezüge "von vornherein außerhalb des auf jeweils solidarische Vertretung von Gruppeninteressen von Arbeitnehmern einerseits und Arbeitgebern angelegten Systems von Tarifvertrag und Arbeitskampf" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.05.1984, a. a. O.).

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991, - 1 BvR 779/85 -, BVerfGE 84, 212 ff; BAG, Beschluss vom 28.01.1955, - GS 1/54 -, BAGE 1, 291; Urteil vom 12.09.1984, - 1 AZR 342/83 -, NJW 1985, 85 ff) ist ein Streik nur dann zulässig, wenn er ein tariflich regelbares Ziel verfolgt, nicht gegen die Friedenspflicht verstößt, von einer Gewerkschaft organisiert bzw. von ihr nachträglich übernommen wird und verhältnismäßig ist.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991, - 1 BvR 779/85 -, BVerfGE 84, 212 ff; BAG, Beschluss vom 28.01.1955, - GS 1/54 -, BAGE 1, 291; Urteil vom 12.09.1984, - 1 AZR 342/83 -, NJW 1985, 85 ff) ist ein Streik nur dann zulässig, wenn er ein tariflich regelbares Ziel verfolgt, nicht gegen die Friedenspflicht verstößt, von einer Gewerkschaft organisiert bzw. von ihr nachträglich übernommen wird und verhältnismäßig ist.
  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991, - 1 BvR 779/85 -, BVerfGE 84, 212 ff; BAG, Beschluss vom 28.01.1955, - GS 1/54 -, BAGE 1, 291; Urteil vom 12.09.1984, - 1 AZR 342/83 -, NJW 1985, 85 ff) ist ein Streik nur dann zulässig, wenn er ein tariflich regelbares Ziel verfolgt, nicht gegen die Friedenspflicht verstößt, von einer Gewerkschaft organisiert bzw. von ihr nachträglich übernommen wird und verhältnismäßig ist.
  • ArbG Marburg, 10.12.2010 - 2 Ca 270/10

    Abmahnung - Friedenspflicht - Lehrer - Streik - Unterstützungsstreik

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Für die Beurteilung dieser Frage ist es allerdings nicht von Belang, ob der Streik für die nicht verbeamteten Lehrer rechtmäßig war, wie dies insbesondere vom Arbeitsgericht Marburg (Urteil vom 10.12.2010 - 2 CA 270/10 -, nicht rechtskräftig, Juris) bestritten wird.
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss vom 24.01.2011 - 2 B 2/11 -, NVwZ-RR 2011, 329 ff.) diese Praxis ausdrücklich gebilligt, ohne jedoch auch nur andeutungsweise auf die Frage einzugehen, ob eine Beschäftigung eines Lehrers im Angestelltenverhältnis überhaupt rechtens sein kann.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Dies hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79 - u. a., BVerfGE 74, 358 ff.; Beschluss vom 29.05.1990 - 2 BvR 254/88 - u. a., BVerfGE 82, 106 ff.) zur Folge, dass das Grundgesetz unter Berücksichtigung der EMRK auszulegen ist, wobei hier der letztverantwortlichen Auslegung der EMRK durch den EGMR eine besondere Bedeutung zukommt.
  • EGMR, 21.04.2009 - 68959/01

    Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Nachdem der EGMR zuvor in mehreren Entscheidungen klargestellt hatte, dass auch das Streikrecht von der Vereinigungsfreiheit des Art. 11 EMRK umfasst ist, hat er in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2008 und 2009 (Entscheidung vom 12.11.2008 - Nr. 34503/97 -, Demir und Baykara, und vom 21.04.2009 - Nr. 68959/01 -, Enerji Yapi-Yol Sen, die letzte abgedruckt mit Übersetzung in NZA 2010, 1423 ff.) festgestellt, dass Einschränkungen des Streikrechts für öffentliche Bedienstete nur unter engen Voraussetzungen möglich sind.
  • EGMR, 13.07.2010 - 33322/07

    Cerikci ./. Türkei

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Inzwischen hat der EGMR in mehreren weiteren Entscheidungen diese Position bekräftigt und zuletzt mit seiner Entscheidung vom 13.07.2010 (- 33322/07 -, Cerikci-Türkei) auch konkrete Sanktionen gegen den türkischen Staat aufgrund des Verbots einer Streikteilnahme ausgesprochen und einem öffentlichen Bediensteten einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.800,00 EUR zugesprochen.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10

    Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken

    Auszug aus VG Kassel, 27.07.2011 - 28 K 574/10
    Zur Überzeugung der Kammer hat diese Rechtsprechung des EGMR nicht nur zur Folge, dass die konkrete Streikteilnahme einzelner Beamtinnen und Beamter, die im nicht hoheitlichen Bereich tätig sind, nicht disziplinarisch geahndet werden kann (so VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O -, ZBR 2011, 177 ff.), vielmehr hat sich durch die für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Auslegung der EMRK durch den EGMR der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums, der zuvor einen Streik ausnahmslos verbot, dergestalt gewandelt, dass nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch die Streikteilnahme von Beamten als mit ihren Beamtenpflichten vereinbar angesehen werden muss.
  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 D 86.79

    Streik - Herabsetzung der Arbeitsleistung - Krankmeldung - Treuepflicht -

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • EGMR, 12.11.2008 - 34503/97

    Demir und Baykara ./. Türkei - Streikrecht für Beamte

  • EuGH, 12.07.2012 - C-55/11

    Nur von den Eigentümern der Infrastrukturen, die die Erbringung von

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

    a) Die verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtung, die Vorgaben des Art. 11 EMRK zur Koalitionsfreiheit der Angehörigen des öffentlichen Dienstes in die deutsche Rechtsordnung zu integrieren, kann nicht durch eine konventionskonforme Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG erfüllt werden (a.A. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2011 - 28 K 574/10.KS.D - ZBR 2011, 386; Polakiewicz/Kessler, NVwZ 2012, 841 ).
  • EGMR, 14.12.2023 - 59433/18

    EGMR zu den Rechten von Beamten: Lehrer dürften nicht streiken

    Le second de ces jugements est celui qu'a rendu le tribunal administratif de Kassel le 27 juillet 2011 (affaire no 28 K 574/10.KS.D.).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik

    Im Anschluss an diese Urteile des EGMR werden in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Streikverbot für deutsche Beamte bzw. verbeamtete Lehrer vertreten: Das Verwaltungsgericht Kassel hat in seinem Urteil vom 27. Juli 2011 (- 28 K 574/10.KS.D -, juris) entschieden, dass verbeamteten Lehrern ein Streikrecht für Beamte unmittelbar aus Art. 33 Abs. 5 GG i. V. m. Art. 11 EMRK zustehe.
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    gesetzes (z.B. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - in: AP Nr. 126 zu Art. 9 Arbeitskampf unter C. II. 1.; BVerfG, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - in: AP Nr. 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter B II. 1.; ErfK/ Dieterich, a.a.O. Art. 9 GG Rz 102 ff, 161 ff), aber auch durch Artikel 6 Nr. 4 a der Europäischen Sozialcharta (unter II; s. dazu z.B.: BAG, Urteil vom 12. September 1984, a.a.O. unter B II. 2. c); ErfK/ Dieterich, a.a.O., Art. 9 GG Rz 105) und über die in Artikel 11 Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Vereinigungsfreiheit gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (dazu z.B. VG Kassel, 31. August 2011 - 28 K 574/10.KS.D. - in: AuR 2012, 36 m.w.N.; s. dazu auch ErfK/ Dieterich, a.a.O., Art. 9 GG Rz 106) geschützt.
  • VG Bremen, 03.07.2012 - D K 20/11

    Verweis - Dienstleistungspflicht; Dienstvergehen; Disziplinarverfahren;

    Das sei vom Verwaltungsgericht Kassel (Urt. v. 27.07.2011 - 28 K 574/10.KS) so zutreffend entschieden worden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13

    Disziplinarverfahren gegen eine Lehrerin wegen Teilnahme an einem Streik während

    Die verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtung, die Vorgaben des Art. 11 EMRK zur Koalitionsfreiheit der Angehörigen des öffentlichen Dienstes in die deutsche Rechtsordnung zu integrieren, kann nicht durch eine konventionskonforme Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG erfüllt werden (a.A. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2011 - 28 K 574/10.KS.D - ZBR 2011, 386; Polakiewicz/Kessler, NVwZ 2012, 841 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 5/13

    Streikverbot für Lehrer

    Die verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtung, die Vorgaben des Art. 11 EMRK zur Koalitionsfreiheit der Angehörigen des öffentlichen Dienstes in die deutsche Rechtsordnung zu integrieren, kann nicht durch eine konventionskonforme Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG erfüllt werden (a.A. VG Kassel, Urteil vom 27. Juli 2011 - 28 K 574/10.KS.D - ZBR 2011, 386; Polakiewicz/Kessler, NVwZ 2012, 841 ).
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 24.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Im Anschluss an diese Urteile des EGMR werden in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Streikverbot für deutsche Beamte bzw. verbeamtete Lehrer vertreten: Das Verwaltungsgericht Kassel hat in seinem Urteil vom 27. Juli 2011 (28 K 574/10.KS.D, juris) entschieden, dass verbeamteten Lehrern ein Streikrecht für Beamte unmittelbar aus Art. 33 Abs. 5 GG i. V. m. Art. 11 EMRK zustehe.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 51.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Im Anschluss an diese Urteile des EGMR werden in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Streikverbot für deutsche Beamte bzw. verbeamtete Lehrer vertreten: Das Verwaltungsgericht Kassel hat in seinem Urteil vom 27. Juli 2011 (28 K 574/10.KS.D, juris) entschieden, dass verbeamteten Lehrern ein Streikrecht für Beamte unmittelbar aus Art. 33 Abs. 5 GG i. V. m. Art. 11 EMRK zustehe.
  • VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 16.12

    Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch

    Im Anschluss an diese Urteile des EGMR werden in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Streikverbot für deutsche Beamte bzw. verbeamtete Lehrer vertreten: Das Verwaltungsgericht Kassel hat in seinem Urteil vom 27. Juli 2011 (28 K 574/10.KS.D, juris) entschieden, dass verbeamteten Lehrern ein Streikrecht für Beamte unmittelbar aus Art. 33 Abs. 5 GG i. V. m. Art. 11 EMRK zustehe.
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