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   VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13.WI.D   

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VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13.WI.D (https://dejure.org/2016,25201)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 11.05.2016 - 28 K 976/13.WI.D (https://dejure.org/2016,25201)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 28 K 976/13.WI.D (https://dejure.org/2016,25201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 49 Abs 4 BeamtStG, § 477 Abs 2 Nr 1 StPO, § 33 Abs 1 Satz 3 BeamtStG
    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines gefestigten nationalsozialistischen Weltbildes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines gefestigten nationalsozialistischen Weltbildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Die für das festgestellte Dienstvergehen zu verhängende Disziplinarmaßnahme hat das Gericht aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller im Einzelfall belastenden und entlastenden Gesichtspunkte in pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den sonstigen Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, jeweils zitiert nach Juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11

    Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Erst damit werden Umfang und Grenzen der gerichtlichen Disziplinarbefugnis festgelegt und es wird sichergestellt, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann (BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3/05 - Beschluss vom 28.03.2011 - 2 G 59/10 - Beschluss vom 26.10.2011 - 2 P 69/10 - Beschluss vom 20.12.2011 - 2 B 59/11 - zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Gewährung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Erst damit werden Umfang und Grenzen der gerichtlichen Disziplinarbefugnis festgelegt und es wird sichergestellt, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann (BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3/05 - Beschluss vom 28.03.2011 - 2 G 59/10 - Beschluss vom 26.10.2011 - 2 P 69/10 - Beschluss vom 20.12.2011 - 2 B 59/11 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 - E 124, 252, 258).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, jeweils zitiert nach Juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Die verfassungsrechtliche Konstituierung einer wehrhaften Demokratie schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung staatlicher Gewalt Amtsträger im Dienst belässt, die über ein gefestigtes nationalsozialistisches Weltbild verfügen und die freiheitlich demokratische Grundordnung in grundsätzlicher Weise ablehnen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rdnr. 22).
  • VG Wiesbaden, 23.07.2013 - 28 K 698/13

    Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Ein wesentlicher Mangel der Disziplinarklageschrift liegt vor, wenn diese nicht den zwingenden gesetzlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung der Klage, also den Vorgaben des § 57 Abs. 1 HDG für die Schriftform und den Inhalt der Klageschrift entspricht (VG Wiesbaden, Beschluss vom 23.07.2013 - 28 K 698/13.WI.D -, Juris Rdnr. 2; Urban/Wittkowski, BDG § 55 Rdnr. 8).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Die Treuepflicht fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, dessen Organe und Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfGE 39, 334, 346f [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
    Erst damit werden Umfang und Grenzen der gerichtlichen Disziplinarbefugnis festgelegt und es wird sichergestellt, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann (BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3/05 - Beschluss vom 28.03.2011 - 2 G 59/10 - Beschluss vom 26.10.2011 - 2 P 69/10 - Beschluss vom 20.12.2011 - 2 B 59/11 - zitiert nach Juris).
  • VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69
  • VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Dieses gelte insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11.05.2016 im Verfahren gegen den Beamten H. (Az.: 28 K 976/13.WI.D).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der vorgelegten Behördenakten (3 Ordner, 1 Sonderheft, Personalakte) sowie die beigezogene Gerichtsakte im Disziplinarverfahren Land Hessen gegen H. (28 K 976/13.WI.D nebst dort vorgelegter Vorgänge) Bezug genommen.

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