Rechtsprechung
LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Schadenersatz bei fehlender Urhebernennung -Dem Autor eines Buches steht bei Verletzung des Nennungsrechts aus§ 13 UrhG ein Zuschlag von 100% auf das Grundhonorar als Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung
- info-it-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- internetrecht-infos.de (Auszüge)
Aufgrund einer unterbliebenen Urheberbenennung ist ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar in Höhe von 1oo% gerechtfertigt
- internetrecht-infos.de (Auszüge)
Aufgrund einer unterbliebenen Urheberbenennung ist ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar in Höhe von 1oo% gerechtfertigt
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
100%iger Zuschlag auf Honorar für fehlende Namensnennung bei Buchveröffentlichung zulässig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Doppelter Honoraranspruch bei fehlender Nennung des Buch-Autors
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung
- nennen.de (Kurzinformation)
Die Urheberbezeichnung des Autors
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 47 (Ls.)
- MIR 2007, Dok. 436
- afp 2009, 166