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   LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11   

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https://dejure.org/2012,47046
LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11 (https://dejure.org/2012,47046)
LG Köln, Entscheidung vom 30.05.2012 - 28 O 1065/11 (https://dejure.org/2012,47046)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 (https://dejure.org/2012,47046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen über einen Moderator als Vergewaltiger in einem Zeitungsartikel wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (hier: "Fall Kachelmann"); Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Claudia D. auch im Hauptsacheverfahren wegen der öffentlichen Wiederholung ihrer falschen Beschuldigungen gegenüber Jörg Kachelmann verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11
    Ist eine äußerungsrelevante Tatsache nicht erwiesen unwahr, ist in der Abwägung nach den Rechtsprechungsgrundsätzen aus den Entscheidungen BVerfG, NJW 1990, 1058 (1060) - Wünschelrute und BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324) - Helnwein grundsätzlich zugunsten des in Anspruch genommenen davon auszugehen, dass die seiner Meinungsäußerung zugrundeliegenden bzw. explizit behaupteten Tatsachen wahr sind und von dieser Unterstellung aus sodann zu fragen, ob die Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) erfolgt ist.

    Grund für diese Privilegierung ist, dass ansonsten risikofrei nur noch unumstößliche Wahrheiten geäußert werden könnten, was vom Grundrechtsgebrauch abschrecken würde (BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324)).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11
    Tatsachenbehauptungen genießen Schutz im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 GG zumindest insoweit, als sie noch etwas zur Meinungsbildung beitragen können, was im Fall einer bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptung nicht mehr der Fall ist (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1779, 1780).

    Auch bei einer mit einer Tatsachenbehauptung verbundenen Meinungsäußerung kann die Schutzwürdigkeit vom Wahrheitsgehalt der ihnen zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen abhängen (BVerfG, NJW 1994, 1779, 1780).

  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11
    Hat eine Äußerung in diesem Sinne sowohl einen tatsächlichen Gehalt als auch einen wertenden Charakter, hängt ihre Einordnung in die eine oder andere Kategorie davon ab, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder ob das nicht der Fall ist, d.h. ob der in einem Werturteil enthaltene Tatsachenkern nur unbestimmt angedeutet ist oder ob sich das Werturteil als zusammenfassender Ausdruck von Tatsachenbehauptungen darstellt (BGH, GRUR 1972, 435 (439)).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11
    Eine Rechtfertigung der streitgegenständlichen Äußerungen ergibt sich schließlich auch nicht aus einem etwaigen "Dritt-Gegenschlag" gegen öffentliche Äußerungen der Rechtsbeistände des Klägers oder sonstiger Dritter (vgl. hierzu allgemein BVerfGE, NJW 1969, 227 - Tonjäger).
  • LG Berlin, 01.03.1989 - 520 Qs 22/89

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11
    Ist eine äußerungsrelevante Tatsache nicht erwiesen unwahr, ist in der Abwägung nach den Rechtsprechungsgrundsätzen aus den Entscheidungen BVerfG, NJW 1990, 1058 (1060) - Wünschelrute und BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324) - Helnwein grundsätzlich zugunsten des in Anspruch genommenen davon auszugehen, dass die seiner Meinungsäußerung zugrundeliegenden bzw. explizit behaupteten Tatsachen wahr sind und von dieser Unterstellung aus sodann zu fragen, ob die Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) erfolgt ist.
  • BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

    Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12

    Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.05.2012 (28 O 1065/11 I) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu Ziffer I. klarstellend wie folgt lautet:.

    Die Beklagte beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.05.2012 (Az.: 28 O 1065/11) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 518/12

    Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von

    LG Köln - Az. 28 O 1065/11 vom 30.05.2012;.
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