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   LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18   

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LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18 (https://dejure.org/2018,65911)
LG Köln, Entscheidung vom 10.10.2018 - 28 O 137/18 (https://dejure.org/2018,65911)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 28 O 137/18 (https://dejure.org/2018,65911)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96).

    Prominente Personen können auch Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kontrastfunktionen erfüllen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021).

    Allerdings muss bei der Abwägung des Informationsinteresses mit dem Schutz der Privatsphäre der Gegenstand der Berichterstattung einem Berichtsanlass dienen, der über die Befriedigung der Neugier des Publikums hinausgeht (vgl. BVerfG, NJW 1973, 797; BVerfG, NJW 2000, 1021).

    Vielmehr muss die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, "situationsübergreifend und konsistent" zum Ausdruck gebracht werden (BVerfG v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 20013, Kap. 8 Rn. 75).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Es geht um das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG Beschluss v. 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07; BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 332/09; Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 382/15).

    Vielmehr gehören zur Privatsphäre alle Angelegenheiten, die dem Betroffenen nicht nur im häuslichen, sondern auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichern (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07).

    Der Schutzbereich der durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gewährleisteten Pressefreiheit umfasst insbesondere auch unterhaltende Beiträge über das Privat- oder Alltagsleben von Prominenten und ihres sozialen Umfelds sowie die ihnen nahestehenden Personen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Wird durch eine Berichterstattung die Sozialsphäre und dies nur aufgrund einer Mitteilung von unstreitig wahren Tatsachen betroffen, kann ein Unterlassungsanspruch grundsätzlich nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen bestehen, also etwa, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen wäre (vgl. BGH Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 259/05).

    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94; BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 17.12.2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 ; auch BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 259/05; Urt. v. 20.12.2011 - VI ZR 262/10).

    Es handelt es sich um einen Vorgang, durch den der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und damit die Belange des Gemeinschaftslebens berührt (vgl. zu den letztgenannten Voraussetzungen BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 259/05).

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Es geht um das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG Beschluss v. 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07; BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 332/09; Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 382/15).

    Unter diesen Bereich fallen nicht nur Vorgänge, deren öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, deren Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder die nachteilige Reaktionen der Umwelt auslösen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 332/09; Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 382/15).

    Er kann nämlich nicht gleichzeitig widersprüchlich den öffentlichkeitsabgewandten Schutz der Privatsphäre geltend machen, andererseits bereitwillig Einblicke gewähren, sich nach Bedarf diesem Einblick aber auch wieder verschließen (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 382/15).

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2011 - VI ZR 26/11).

    Darunter fallen u.a. Informationen über das - aus welchen Gründen auch immer - vom Betroffenen zuvor geheim gehaltene Beziehungsleben (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.2009 - VI ZR 75/08; Urt. v. 22.11.2011 - VI ZR 26/11).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Es geht um das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG Beschluss v. 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07; BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 332/09; Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 382/15).

    Unter diesen Bereich fallen nicht nur Vorgänge, deren öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, deren Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder die nachteilige Reaktionen der Umwelt auslösen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 332/09; Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 382/15).

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Dieser Ausschnitt der Privatsphäre ist nicht nur gegen ungenehmigte Bild-, sondern auch gegen entsprechende Wortberichterstattungen geschützt (vgl. BVerfG v. 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08).
  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 5/10

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Zulässigkeit der Veröffentlichung

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung beurteilt sich nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, GRUR 2009, 150; NJW 2012, 762).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Denn die Privatsphäre ist nicht absolut geschützt, weil insoweit ein Spannungsverhältnis mit der Äußerungs- und Pressefreiheit besteht (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2189; ZUM 2001, 578; BGH, NJW 1999, 2893).
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
    Denn die Privatsphäre ist nicht absolut geschützt, weil insoweit ein Spannungsverhältnis mit der Äußerungs- und Pressefreiheit besteht (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2189; ZUM 2001, 578; BGH, NJW 1999, 2893).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

  • EGMR, 06.04.2010 - 25576/04

    FLINKKILÄ AND OTHERS v. FINLAND

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

  • EGMR, 24.05.2016 - 68273/10

    Beschwerde Günther Jauchs gegen Deutschland abgewiesen

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über die nichtöffentliche

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

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