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   LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20   

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LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20 (https://dejure.org/2020,50710)
LG Köln, Entscheidung vom 15.12.2020 - 28 O 159/20 (https://dejure.org/2020,50710)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 28 O 159/20 (https://dejure.org/2020,50710)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20
    Nach diesen Grundsätzen ist der Anwendungsbereich der EuGVVO bei Streitigkeiten nach § 14 Abs. 3-5 TMG eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019, VI ZB 39/18).

    Die Beklagte hat sich auch nicht rügelos auf das Verfahren eingelassen gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-548/12

    Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20
    Für derartige Auskunftsansprüche ist im Übrigen auch eine Auslegung des Vertrags zwischen den Parteien unerlässlich (vgl. dazu die von der Beteiligten zitierte Entscheidung EuGH, Urteil vom 13.03.2014, C- 548/12 Rn. 20 - Brogsitter, der allerdings nach Auffassung der Kammer nicht zu entnehmen ist, dass darüber hinaus eine Zuständigkeit gemäß Art. 7 Ziff. 2 EuGVVO bei Geltungmachen eines an deliktische Handlungen anknüpfenden Auskunftsanspruch aus § 242 BGB ausgeschlossen sein soll).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind dies Rechtsstreitigkeiten, deren Rechtsnatur nach materiell-rechtlichen Kriterien zivilrechtlicher Natur ist (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2011, C-406/09 Rn. 39 - Realchemie Nederland).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20
    Indes folgt bei deliktischen Ansprüchen durch persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen auf einer Internetseite ein aus Treu und Glauben hergeleiteter Auskunftsanspruch des Verletzten gegenüber dem Plattformbetreiber (vgl. dazu BGH, NJW 2014, 2651), auf den sich die Antragstellerin hier auch beruft.
  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20
    Der Handlungsort, der "Ort des ursächlichen Geschehens" (EuGH, NJW 1977, 493 Rn. 15 ff. - Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace), liegt dort, wo die Handlung ganz oder teilweise ausgeführt wurde oder deren Ausführung unmittelbar bevorsteht.
  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20
    Vorschriften des deutschen Rechts über die internationale Zuständigkeit finden neben der EuGVVO keine Anwendung; sie sind vollständig verdrängt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 1995, C-364/93 Rn. 13 - Marinari; Urteil vom 19. Dezember 2013, C- 9/12 Rn. 21 f. - Corman-Collins).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-9/12

    Corman-Collins - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2020 - 28 O 159/20
    Vorschriften des deutschen Rechts über die internationale Zuständigkeit finden neben der EuGVVO keine Anwendung; sie sind vollständig verdrängt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 1995, C-364/93 Rn. 13 - Marinari; Urteil vom 19. Dezember 2013, C- 9/12 Rn. 21 f. - Corman-Collins).
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler

    Die Antragstellerin beantragt so zuletzt sinngemäß, in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 15.12.2020 - 28 O 159/20 - I. der Beteiligten zu gestatten, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über die Bestandsdaten der auf der Plattform Internetadresse 1 registrierten Nutzer, die sich als Kunden der Antragstellerin über die von der Beteiligten bereitgestellten Online-Formulare über den Zustand der von der Antragstellerin auf Internetadresse 1 unter den A B07QY18HWP, B07VY49ZZP, B07W56SP1G, BO7NWLQNP7, BO7GJMFGBN, BO7PLBFTN6, B07W487MHK bzw. B07W54RZHP angebotenen und ausgelieferten Produkte beschwert haben, wie von der Beteiligten mit Nachrichten vom "29.08.2019" (gemeint ist wegen des Bezugs zu A B07W56SP1G aus Anlage LHR 6, Bl. 41 ff. hier ersichtlich aber richtigerweise der "26.02.2020") , 12.09.2019, 14.11.2019, 05.12.2019, 10.02.2020, 20.03.2020, 26.08.2020, 25.10.2020, 22.12.2020, 09.01.2021 mitgeteilt, durch Angabe jeweils der folgenden, bei der Beteiligten gespeicherten Daten:.
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 4/21
    Mit der am 17.06.2020 bei Gericht eingegangenen und gegen den ihr am 03.06.2020 zugestellten Beschluss gerichteten Beschwerde wendet sich die Beteiligte vorliegend gegen eine einstweilige Anordnung des Landgerichts gemäß § 49 Abs. 1 FamFG, mit der der Beteiligten die Löschung der näher bezeichneten Daten bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens LG Köln - 28 O 159/20 = OLG Köln - 15 W 10/21 untersagt worden ist, dies mit Blick auf die wegen der standardisierten Löschung nach 180 Tagen sonst insofern drohenden Datenverluste.
  • LG Köln, 19.05.2020 - 28 O 139/20
    Der Beteiligten wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (Az. 28 O 159/20) untersagt, die nachfolgend bezeichneten Daten betreffend die Beschwerden bzw. Meldungen bezüglich der ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXX bzw. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX zu löschen:.

    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das Hauptsacheverfahren gemäß § 14 Abs. 4 TMG bei der Kammer unter dem Az. 28 O 159/20 geführt wird.

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