Rechtsprechung
   LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22725
LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12 (https://dejure.org/2012,22725)
LG Köln, Entscheidung vom 15.08.2012 - 28 O 199/12 (https://dejure.org/2012,22725)
LG Köln, Entscheidung vom 15. August 2012 - 28 O 199/12 (https://dejure.org/2012,22725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mitglieds des Deutschen Bundestages auf Unterlassung einer Äußerung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Darstellen eines unrichtigen Zitats gegen einen Verleger einer Tageszeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Mitglieds des Deutschen Bundestages auf Unterlassung einer Äußerung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Darstellen eines unrichtigen Zitats gegen einen Verleger einer Tageszeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Presserecht: Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ohne Unterlassungserklärung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Platzierung einer Richtigstellung

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Richtigstellung ersetzt nicht die Unterlassungserklärung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Medienrecht: Nicht immer ist eine Unterlassungserklärung bei falscher Berichterstattung nötig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch frei erfundene Äußerungen

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsverpflichtung besteht neben dem Richtigstellungsanspruch

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen auch davor, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat und die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

    Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (vgl. BVerfG NJW 1980, 2072; BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

    Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (vgl. BVerfG NJW 1980, 2072; BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.1988 - 9 U 290/87
    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Dies hat zur Folge, dass auch eine Richtigstellung grundsätzlich gewährleisten kann, dass eine zu unterlassende Äußerung nicht erneut getätigt wird (vgl. OLG Karlsruhe, AfP 1989, 542, 543).
  • OLG Nürnberg, 24.06.1983 - 3 W 948/83

    Erscheinen einer beanstandeten Zeitungsanzeige trotz Vorliegen mehrerer

    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    kein Zweifel besteht (vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH GRUR 1983, 677, 679) zumal dem Verletzten - worauf die Verfügungsklägerin zutreffend hinweist - keine Sanktionen an die Hand gegeben werden.
  • LG Hamburg, 29.01.2010 - 325 O 339/09
    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Damit erfordert eine solche Erklärung, dass sie in angemessener Weise Form und Inhalt der Veröffentlichung sowie der Veröffentlichungsfolgen und der Verschuldenssituation des Störers Rechnung trägt (Wenzel/Gamer, a. a. O., RN 13.57; zu den genannten Voraussetzungen auch LG Hamburg, AfP 2011, 80 ff.).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Auch für den deliktischen Unterlassungsanspruch gilt nämlich der im Wettbewerbsrecht entwickelte Grundsatz - wenn auch nicht mit gleicher Strenge - dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Verletzer dem Verletzten oder einem zur Rechtsverfolgung Befugten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt (BGH NJW 1994, 1281, 1283).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
  • OLG Köln, 07.11.1989 - 15 U 120/89
    Auszug aus LG Köln, 15.08.2012 - 28 O 199/12
    Dies gilt dann, wenn für den Leser umfassend klargestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war (vgl. OLG Köln in AfP 1989, 764) und die Richtigstellung auch zeitnah erfolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht