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   LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10   

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https://dejure.org/2010,3994
LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10 (https://dejure.org/2010,3994)
LG Köln, Entscheidung vom 07.07.2010 - 28 O 211/10 (https://dejure.org/2010,3994)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 28 O 211/10 (https://dejure.org/2010,3994)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Zulässigkeit der Veröffentlichung einer gegnerischen Abmahnung auf einer Rechtsanwaltshomepage

  • aufrecht.de

    Zur Zulässigkeit einer "Abmahnwarnung" unter Namensnennung des Abmahnanwaltes

  • stroemer.de

    Abmahnwarner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Veröffentlichung bestimmter Äußerungen bzgl. juristischer Tätigkeiten eines Kollegen auf seiner Internetseite

  • info-it-recht.de

    Abmahnwarnung mit Namensnennung des Abmahnanwaltes ist zulässig; Unterlassungsanspruch gem. § 8 UWG besteht nicht, weil kein geschäftsmäßiges Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 ff.
    Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Veröffentlichung bestimmter Äußerungen bzgl. juristischer Tätigkeiten eines Kollegen auf seiner Internetseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB
    Nennung von abmahnender Anwältin und deren Mandant in einem "Abmahnungsticker” ist zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Name von Anwalt und Mandant in "Abmahnwarner" auf Internetseite zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Abmahnwarner" auf Internetseite darf Name von Rechtsanwalt benennen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544, m.zahlr.w.N.).

    Denn wenn die Darstellung der Abmahnung der Beklagten - wie das Bundesverfassungsgericht (GRUR 2010, 544) ausdrücklich aufgeführt hat - auch unter Darstellung des Inhaltes eines anwaltlichen Schreibens zulässig ist, kann die Namensnennung isoliert betrachtet nicht unzulässig sein.

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Dabei kann auch die Äußerung von Tatsachen, die der Meinungsbildung dienen, in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fallen (vgl. BVerfGE 90, 1, 15).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Abzustellen ist insoweit auf den unbefangenen Durchschnittsempfänger unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für ihn erkennbar ist (BVerfG NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II; NJW 1999, 483; BGH NJW 2002, 1192).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Abzustellen ist insoweit auf den unbefangenen Durchschnittsempfänger unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für ihn erkennbar ist (BVerfG NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II; NJW 1999, 483; BGH NJW 2002, 1192).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Abzustellen ist insoweit auf den unbefangenen Durchschnittsempfänger unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für ihn erkennbar ist (BVerfG NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II; NJW 1999, 483; BGH NJW 2002, 1192).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Diese Veröffentlichung kann unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) zulässig sein (vgl. BVerfG in GRUR 2008, 352).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsanspruch - wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. BGH in NJW 1975, 1882) - auf die unzulässigen Behauptungen in ihrer konkreten Form beschränkt bleibt (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12.79).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.10.2011 - 237 C 168/11
    Ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit der Beklagten (Art. 5 Abs. 1 GG) liegt nicht vor (Zitate aus dem Urteil des LG Köln vom 07.07.2010 zu 28 O 211/10, veröffentlicht bei juris).
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