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LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 309/19
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
- BGH, 13.10.2022 - VI ZR 1244/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19
Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BGH, GRUR 2016, 855).Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 in GRUR 2016, 855).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19
Jedoch ist ein Tätigwerden des Host Providers nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 -, beck-online).
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 309/19
Rechtsschutz gegen Bewertungen im Internet Haftung als mittelbarer Störer …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.12.2019 - 28 O 242/19 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 11.12.2019 - 28 O 242/19 - zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, die als Anlagen 3 bis 12 überreichten Bewertungen der Nutzer "A" , "B" , "C und D" , "L" , "E" , "F" , "G" , "H" , "I" , und "J" zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.