Rechtsprechung
   LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64423
LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19 (https://dejure.org/2019,64423)
LG Köln, Entscheidung vom 11.12.2019 - 28 O 242/19 (https://dejure.org/2019,64423)
LG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 28 O 242/19 (https://dejure.org/2019,64423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,64423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19
    Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BGH, GRUR 2016, 855).

    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 in GRUR 2016, 855).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19
    Jedoch ist ein Tätigwerden des Host Providers nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 -, beck-online).
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 309/19

    Rechtsschutz gegen Bewertungen im Internet Haftung als mittelbarer Störer

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.12.2019 - 28 O 242/19 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 11.12.2019 - 28 O 242/19 - zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, die als Anlagen 3 bis 12 überreichten Bewertungen der Nutzer "A" , "B" , "C und D" , "L" , "E" , "F" , "G" , "H" , "I" , und "J" zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht