Rechtsprechung
LG Köln, 23.09.2009 - 28 O 250/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zum Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie nach unberechtigter Verwendung von Filmbeschreibungen auf Internetseite
- webshoprecht.de
Zum Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie nach unberechtigter Verwendung von Filmbeschreibungen auf Internetseite
- JurPC
Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Urheberrechts an Werbetexten für Filme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen Verwendung von Filmbeschreibungen auf einer Webseite im Internet; Übertragung von Nutzungsrechten an Filmbeschreibungen durch Übernahme einer Internetseite; Nachweis der Erstellung von Filmberichten von einem Anbieter auf ...
- kanzleischroeder-kiel.de
Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Urheberrechts an Werbetexten für Filme
- kanzlei.biz
150,- Euro für geklaute Filmkritiken
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- kanzlei.biz
150,- Euro für geklaute Filmkritiken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 UrhG
Urheberrechtlicher Verletzerzuschlag in Höhe von 100 % wegen fehlender Urhebernennung kann nur vom Urheber geltend gemacht werden - damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 UrhG
Auch für Filmkritiken kann Urheberrechtsschutz bestehen / 150,00 EUR Schadensersatz pro Kritik - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Geklaute Filmbesprechungen rechtfertigen Schadenersatz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Für rechtswidrig übernommene Online-Filmkritik 150,- EUR Schadensersatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzulässige Übernahme von Filmkritiken
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.09.2009 - 28 O 250/09
- LG Köln, 09.11.2009 - 28 O 250/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 284 (Ls.)
- ZUM 2010, 369
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82
Ausschreibungsunterlagen
Auszug aus LG Köln, 23.09.2009 - 28 O 250/09
Für die Schutzfähigkeit der verwendeten Texte kommt es sowohl auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung (LG Köln, 20.06.2007 a. a. O. unter Verweis auf BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82, MDR 1984, 1001 f). - BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
Wählamt
Auszug aus LG Köln, 23.09.2009 - 28 O 250/09
Er hat weiterhin die Möglichkeit, die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend zu machen (vgl. zur Schadensberechnung BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt;… Dreier/Schulze, a. a. O., § 97 RN 58 m. w. N.). - OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 189/97
Verletzung des Urheberrechts durch Nachstellen der Pose einer Fotografie; …
Auszug aus LG Köln, 23.09.2009 - 28 O 250/09
Hierfür ist eine gewisse Andersartigkeit gegenüber dem Bestehenden zu verlangen, wobei derjenige, der sich hierauf beruft, konkret darzulegen hat, dass und weshalb er dieses Werk nicht gekannt hat (OLG Köln, ZUM-RD 1999, 223 ff - Klammerpose).
Rechtsprechung
LG Köln, 09.11.2009 - 28 O 250/09 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.09.2009 - 28 O 250/09
- LG Köln, 09.11.2009 - 28 O 250/09