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LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
- OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 156/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Deshalb haben sie sich nicht in einer Situation befunden, in der "der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er begründetermaßen und somit auch für Dritte erkennbar davon ausgehen darf, den Blicken der Öffentlichkeit nicht ausgesetzt zu sein" (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 f.).Zwar kann eine Selbstöffnung des Privaten deren Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766 - Feriendomizil II).
Vielmehr nämlich muss "die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, ... situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden" (BGH, NJW 2004, 594, 595; BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco;… Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 8, Rn. 75).
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Schon die Feststellung, ob ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorliegt, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VI ZR 261/07, juris Rn. 10 m.w.N.).Die Presse hat dabei ein Selbstbestimmungsrecht, nach publizistischen Kriterien zu entscheiden, was ein Berichterstattungsinteresse beansprucht (…BVerfG a.a.O, 1922; BGH, GRUR 2009, 584, 858).
Dabei ist nicht die Qualität der Berichterstattung zu beurteilen, und "Wort und Bild" können sich ergänzen (BGH, GRUR 2009, 584, 586).
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Das Bildberichterstattungsinteresse ist so in den Fällen weniger schutzwürdig, in denen es ausschließlich auf die Zugehörigkeit zu einer prominenten Familie gestützt ist, während die abgebildete Person selbst keine offiziellen Funktionen ausübt (EGMR, NJW 2004, 2647, 2650; vgl. auch BGH, Urteil v. 28.9.2004 - VI ZR 305/03, juris Rn. 15 m.w.N.).Der Umfang der Einwilligung hängt daher auch von der Art der Veranstaltung ab, die unmittelbarer Anlass für ihre Erteilung war (BGH GRUR 2005, 74 (75) - Charlotte Casiraghi II).
- BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13
Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist dabei im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, und unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - VI ZR 197/13, juris Rn. 10).Gerade bei unterhaltenden Inhalten bedarf es im besonderen Maß einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2014 - VI ZR 197/13, juris Rn. 10 m.w.N.).
- OLG Köln, 12.01.2017 - 15 U 198/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über das …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Das Verlassen der Privatsphäre erfordere auch kein Einverständnis oder subjektive Vorstellungen von einer öffentlichen Berichterstattung, sondern bestimme sich vielmehr nach den tatsächlichen Umständen und der deswegen typischerweise bestehenden Erwartung (OLG Köln, ZUM-RD 2017, 209, 212; BGH, ZUM-RD 2008, 457), weshalb dies auch bei einer geschlossenen Veranstaltung angenommen werden könne.Auch bei einer geschlossenen Veranstaltung, an der nur geladene Gäste teilnehmen, können die dort anwesenden Gäste nämlich nicht die Erwartung haben, dass sie nicht Gegenstand eine Berichterstattung werden, wenn planmäßig (auch) Journalisten anwesend sind und es sogar gewollt ist, dass publikumswirksam über solche Veranstaltungen berichtet wird (OLG Köln Urt. v. 12.1.2017 - 15 U 198/15, BeckRS 2017, 107142, m.w.N.).
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Das Verlassen der Privatsphäre erfordere auch kein Einverständnis oder subjektive Vorstellungen von einer öffentlichen Berichterstattung, sondern bestimme sich vielmehr nach den tatsächlichen Umständen und der deswegen typischerweise bestehenden Erwartung (OLG Köln, ZUM-RD 2017, 209, 212; BGH, ZUM-RD 2008, 457), weshalb dies auch bei einer geschlossenen Veranstaltung angenommen werden könne.Allerdings muss gerade bei unterhaltenden Inhalten in besonderem Maße eine abwägende Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen erfolgen (BGH NJW 2008, 3138 - Shopping mit Putzfrau).
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Eine Selbstöffnung liege nur dann vor, wenn sich der Betroffene damit einverstanden erklärt, dass eine bestimmte Angelegenheit öffentlich gemacht werde (BVerfG NJW 2006, 3406, 3408), insbesondere wenn sich jemand gezielt an die Öffentlichkeit wende (…BGH NJW 2013, 790, 792, Rn. 24).Eine Selbstöffnung , die den Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme dort entfallen lassen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten kann, liegt vor, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH, GRUR 2011, 259 m.w.N.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 539 - Caroline von Hannover) als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR, GRUR 2004, 1051 und NJW 2006, 591).Dies ist vielmehr in erster Linie Aufgabe der Zivilgerichte, die bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften über die Zuordnung unterschiedlicher rechtlich geschützter Interessen die Grundrechte des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten haben, wobei die Gerichte im Rahmen dieser Abwägungsentscheidungen über einen Einschätzungsspielraum verfügen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV").
- BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH, Urteil vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08, juris Rn. 12 m.w.N.).Auch unterhaltende Beiträge über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen nehmen zwar am Schutz der Pressefreiheit teil, da sich daraus für die Allgemeinheit Möglichkeiten der Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- und Kontrastfunktionen erfüllt werden (BGH, NJW 2010, 3025 Rn. 13 - Centre Pompidou, mit weiteren Nachweisen).
- EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH, GRUR 2011, 259 m.w.N.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 539 - Caroline von Hannover) als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR, GRUR 2004, 1051 und NJW 2006, 591).Das Bildberichterstattungsinteresse ist so in den Fällen weniger schutzwürdig, in denen es ausschließlich auf die Zugehörigkeit zu einer prominenten Familie gestützt ist, während die abgebildete Person selbst keine offiziellen Funktionen ausübt (EGMR, NJW 2004, 2647, 2650;… vgl. auch BGH, Urteil v. 28.9.2004 - VI ZR 305/03, juris Rn. 15 m.w.N.).
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
- BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08
Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
- BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14
Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …
- KG, 20.09.2012 - 10 U 2/12
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
- OLG Köln, 07.12.2017 - 15 U 74/17
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei sogenannter Selbstöffnung des …
- BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00
Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers …
- OLG Köln, 07.01.2014 - 15 U 86/13
Grenzen der Medienberichterstattung über prominente Personen
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
- OLG Köln, 25.11.2014 - 15 U 110/14
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über eine bislang nicht offenbarte …
- OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung in einer …
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
- LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den …
- EGMR, 16.11.2004 - 53678/00
Karhuvaara und Iltalehti / Finnland
- OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 156/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der …
Auf die Berufung der Kläger sowie die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 1.8.2018 (28 O 282/17) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Kläger beantragen, die Beklagte unter Abänderung des am 1.8.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (28 O 282/17) zusätzlich wie folgt zu verurteilen:.
Die Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 13.7.2018 (28 O 282/17) die Klage insoweit abzuweisen, als die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln nach den Klageanträgen zu 1a), 1b), 2a), 2b) verurteilt worden sowie zur Zahlung von 560, 31 Euro jeweils an den Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) verurteilt worden ist.