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   LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06   

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LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06 (https://dejure.org/2007,23072)
LG Köln, Entscheidung vom 14.02.2007 - 28 O 292/06 (https://dejure.org/2007,23072)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 28 O 292/06 (https://dejure.org/2007,23072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung eines dramatischen Bühnenwerkes gegen das postmortale Persönlichkeitsrecht der vorlagegebenden Realfigur; Intensität des postmortalen Persönlichkeitsschutzes; Zulässigkeit der öffentlichen Aufführung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06
    Ausreichend ist insoweit die Erkennbarkeit für Personen aus der nahen persönlichen Umfeld der Betroffenen (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415; BGH NJW 2005, 2844 - Esra; LG Hamburg, Beschluss v. 29.08.2006 - 324 O 392/06; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 7.14 f.; Palandt, BGB, § 823 Rn. 94 m.w.N.).

    Die Erkennbarkeit allein reicht nicht aus, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen (BGH NJW 2005, 2844 - Esra).

    Für die Frage, ob die Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung zulässig ist oder rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte der Beklagten oder ihrer Tochter eingreift, ist daher eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Tochter der Beklagten vorzunehmen (vgl. hierzu KG NJW-RR 2004, 1415; BGH NJW 2005, 2844 - Esra).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass zu der mehr oder weniger gegebenen Übereinstimmung von Handelnden in Kunstwerken mit real existierenden Personen stets noch eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzukommen muss, die durch Art. 5 III GG nicht mehr gerechtfertigt ist (BGH NJW 2005, 2844 - Esra).

    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein Porträt des Urbilds gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BGH NJW 2005, 2844 - Esra; OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 - Kannibale; ähnlich auch KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06
    Ausreichend ist insoweit die Erkennbarkeit für Personen aus der nahen persönlichen Umfeld der Betroffenen (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415; BGH NJW 2005, 2844 - Esra; LG Hamburg, Beschluss v. 29.08.2006 - 324 O 392/06; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 7.14 f.; Palandt, BGB, § 823 Rn. 94 m.w.N.).

    Für die Frage, ob die Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung zulässig ist oder rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte der Beklagten oder ihrer Tochter eingreift, ist daher eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Tochter der Beklagten vorzunehmen (vgl. hierzu KG NJW-RR 2004, 1415; BGH NJW 2005, 2844 - Esra).

    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein Porträt des Urbilds gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BGH NJW 2005, 2844 - Esra; OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 - Kannibale; ähnlich auch KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Verstorbenen - anders als bei lebenden Personen - in gewissen Grenzen zulässig ist, Vorgänge aus dem Intimbereich zu schildern (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06
    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein Porträt des Urbilds gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BGH NJW 2005, 2844 - Esra; OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 - Kannibale; ähnlich auch KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

    Der Schutz des Lebensbildes eines Verstorbenen ist aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur auf einen Schutz gegen grobe ehrverletzende Entstellungen des Lebensbildes gerichtet (vgl. BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Verstorbenen - anders als bei lebenden Personen - in gewissen Grenzen zulässig ist, Vorgänge aus dem Intimbereich zu schildern (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

  • LG Hamburg, 20.10.2006 - 324 O 392/06

    Postmortales Persönlichkeitsrecht eines Mordopfers: Verletzung durch ein auf dem

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06
    Ausreichend ist insoweit die Erkennbarkeit für Personen aus der nahen persönlichen Umfeld der Betroffenen (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415; BGH NJW 2005, 2844 - Esra; LG Hamburg, Beschluss v. 29.08.2006 - 324 O 392/06; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 7.14 f.; Palandt, BGB, § 823 Rn. 94 m.w.N.).

    Schon dadurch erscheint ihm die dargestellte Handlung nicht als "Realität", es sei denn dies wird durch die Besonderheiten des Bühnenstückes, etwa durch Verwendung realer Namen etc., nahegelegt (vgl. hierzu KG JW 1928, 363; LG Hamburg, Beschluss vom 29.08.2006 - 324 O 392/06).

    Die dem Zuschauer präsentierten Einzelheiten erschienen dadurch gerade nicht als Abbilder realer Eigenschaften oder Geschehnisse, sondern als - wegen der erkennbar moralischen und belehrenden Absichten des Autors - plakative Träger von Ideen und Vorstellungen (so auch LG Hamburg, Urt. V. 20.10.2006 - 324 O 392/06).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06

    Kannibale von Rotenburg

    Auszug aus LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06
    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein Porträt des Urbilds gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BGH NJW 2005, 2844 - Esra; OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 - Kannibale; ähnlich auch KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).
  • OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung, dass ein Bühnenwerk

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.02.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 292/06 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.02.2007 - 28 O 292/06 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09

    Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten:

    Das ergibt einen Streitwert von 60.000 EUR abzüglich eines Abschlags von 1/3 im Verfügungsverfahren, insgesamt also 40.000 EUR (vgl. zu über den privaten Bereich hinaus reichenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in einem Theaterstück: LG Köln, Urteil vom 14.02.2007 - 28 O 292/06 - BeckRS 2007, 08817: 50.000 EUR; LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2006 - 324 O 392/06 - BeckRS 2007, 04538: 40.000 EUR; in einem Spielfilm: LG Köln: Urteil vom 09.01.2009 - 28 O 765/08 - BeckRS 2009, 02627: 100.000 EUR).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

    Das ergibt einen Streitwert von 45.000 EUR abzüglich eines Abschlags von 1/3 im Verfügungsverfahren, insgesamt also 30.000 EUR (vgl. zu über den privaten Bereich hinaus reichenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in einem Theaterstück: LG Köln, Urteil vom 14.02.2007 - 28 O 292/06 - BeckRS 2007, 08817: 50.000 EUR; LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2006 - 324 O 392/06 - BeckRS 2007, 04538: 40.000 EUR; in einem Spielfilm: LG Köln: Urteil vom 09.01.2009 - 28 O 765/08 - BeckRS 2009, 02627: 100.000 EUR).
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